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PDF-Datei des Aufsatzes - Bibliothek für Bildungsgeschichtliche ...

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Schulprogramme – Geschichte und Bedeutung 181<br />

eine größere Annäherung stattgefunden hat und die Möglich keit, voneinander<br />

mittelbar oder unmittelbar Kenntnis zu nehmen, sehr er leichtert worden ist.“ 51<br />

Am Ende einer langen Diskussion formulierte man drei Vorschläge:<br />

„a) Die Nothwendigkeit regelmäßiger Veröffentlichung bleibt nur <strong>für</strong> den einen Theil<br />

der Programme, die Schulnachrichten, bestehen, während in Betreff der Beigabe einer<br />

wissenschaftlichen Abhandlung ferner kein Zwang [mehr] stattfi ndet.<br />

b) Da dem Interesse der Lehrer an den Einrichtungen und Verhältnissen der einzelnen<br />

Schulen größtentheils durch pädagogische Zeitschriften, statistische Mittheilungen u.<br />

dgl. m. genügt wird, so kann sich die Verbreitung der gedruckten Schulnachrichten füglich<br />

auf den Kreis <strong>des</strong> betheiligten Publicums und der betreffenden Behörden beschränken.<br />

c) Zu weiterer Verbreitung gelangen in der Regel allein die mit einer wissenschaftlichen<br />

Abhandlung ausgestatteten Programme, und zwar nur soweit ihre Mittheilung begehrt<br />

wird. Die dabei erforderliche Vermittlung wird einer buchhändlerischen Centralstelle<br />

übergeben.“ 52<br />

Diese Anregungen mündeten schließlich in den grundlegenden Erlass vom<br />

26.04.1875, der angesichts der Tatsache, dass das „Programmwesen […] seitdem<br />

in seiner prinzipiellen Funktionsweise nicht mehr Gegenstand amtlicher<br />

Verfügungen“ 53 wurde, sicher nicht unpassend als „eine Art zweiter<br />

Gründungsurkunde“ 54 der Schulprogramme bezeichnet werden kann.<br />

In dem Erlass, mit dem die Verpfl ichtung, den jährlichen Schulprogrammen<br />

eine wissenschaftliche Abhandlung beizufügen, entfi el und der den bislang von<br />

den Schulen selbst organisierten, sehr aufwendigen Tauschverkehr neu zentralisierte<br />

sowie ein Zentralregister der wissenschaftlichen Abhandlungen initiierte,<br />

heißt es im Detail:<br />

„1. Jede der betheiligten deutschen Central-Unterrichtsverwaltungen sorgt da<strong>für</strong>, daß<br />

sie zu Anfang Novembers je<strong>des</strong> Jahres von dem Titel aller der Abhandlungen Kenntnis<br />

hat, deren Veröffentlichung durch Gymnasial- oder Realschul-Programme <strong>des</strong> nächsten<br />

Jahres beabsichtigt wird.<br />

2. Das Verzeichnis dieser Abhandlungen, nach den Schulkategorien und geographisch<br />

geordnet, wird um die Mitte Novembers von jeder Regierung nach Leipzig gesandt.<br />

51 Ebd.<br />

52 Ebd., S. 637.<br />

53 Kirschbaum, Markus: Litteratura Gymnasii. Schulprogramme deutscher höherer Lehranstalten<br />

<strong>des</strong> 19. Jahrhunderts als Ausweis von Wissenschaftsstandort, Berufsstatus und gesellschaftspolitischer<br />

Prävention. Aus Beständen der Rheinischen Lan<strong>des</strong>bibliothek Koblenz. Koblenz: 2007<br />

(Schriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>bibliothekszentrums Rheinland-Pfalz, 2), S. 43.<br />

54 Ebd., S. 42.

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