PDF-Datei des Aufsatzes - Bibliothek für Bildungsgeschichtliche ...
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Schulprogramme – Geschichte und Bedeutung 181<br />
eine größere Annäherung stattgefunden hat und die Möglich keit, voneinander<br />
mittelbar oder unmittelbar Kenntnis zu nehmen, sehr er leichtert worden ist.“ 51<br />
Am Ende einer langen Diskussion formulierte man drei Vorschläge:<br />
„a) Die Nothwendigkeit regelmäßiger Veröffentlichung bleibt nur <strong>für</strong> den einen Theil<br />
der Programme, die Schulnachrichten, bestehen, während in Betreff der Beigabe einer<br />
wissenschaftlichen Abhandlung ferner kein Zwang [mehr] stattfi ndet.<br />
b) Da dem Interesse der Lehrer an den Einrichtungen und Verhältnissen der einzelnen<br />
Schulen größtentheils durch pädagogische Zeitschriften, statistische Mittheilungen u.<br />
dgl. m. genügt wird, so kann sich die Verbreitung der gedruckten Schulnachrichten füglich<br />
auf den Kreis <strong>des</strong> betheiligten Publicums und der betreffenden Behörden beschränken.<br />
c) Zu weiterer Verbreitung gelangen in der Regel allein die mit einer wissenschaftlichen<br />
Abhandlung ausgestatteten Programme, und zwar nur soweit ihre Mittheilung begehrt<br />
wird. Die dabei erforderliche Vermittlung wird einer buchhändlerischen Centralstelle<br />
übergeben.“ 52<br />
Diese Anregungen mündeten schließlich in den grundlegenden Erlass vom<br />
26.04.1875, der angesichts der Tatsache, dass das „Programmwesen […] seitdem<br />
in seiner prinzipiellen Funktionsweise nicht mehr Gegenstand amtlicher<br />
Verfügungen“ 53 wurde, sicher nicht unpassend als „eine Art zweiter<br />
Gründungsurkunde“ 54 der Schulprogramme bezeichnet werden kann.<br />
In dem Erlass, mit dem die Verpfl ichtung, den jährlichen Schulprogrammen<br />
eine wissenschaftliche Abhandlung beizufügen, entfi el und der den bislang von<br />
den Schulen selbst organisierten, sehr aufwendigen Tauschverkehr neu zentralisierte<br />
sowie ein Zentralregister der wissenschaftlichen Abhandlungen initiierte,<br />
heißt es im Detail:<br />
„1. Jede der betheiligten deutschen Central-Unterrichtsverwaltungen sorgt da<strong>für</strong>, daß<br />
sie zu Anfang Novembers je<strong>des</strong> Jahres von dem Titel aller der Abhandlungen Kenntnis<br />
hat, deren Veröffentlichung durch Gymnasial- oder Realschul-Programme <strong>des</strong> nächsten<br />
Jahres beabsichtigt wird.<br />
2. Das Verzeichnis dieser Abhandlungen, nach den Schulkategorien und geographisch<br />
geordnet, wird um die Mitte Novembers von jeder Regierung nach Leipzig gesandt.<br />
51 Ebd.<br />
52 Ebd., S. 637.<br />
53 Kirschbaum, Markus: Litteratura Gymnasii. Schulprogramme deutscher höherer Lehranstalten<br />
<strong>des</strong> 19. Jahrhunderts als Ausweis von Wissenschaftsstandort, Berufsstatus und gesellschaftspolitischer<br />
Prävention. Aus Beständen der Rheinischen Lan<strong>des</strong>bibliothek Koblenz. Koblenz: 2007<br />
(Schriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>bibliothekszentrums Rheinland-Pfalz, 2), S. 43.<br />
54 Ebd., S. 42.