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Schulprogramme – Geschichte und Bedeutung 187<br />

terium. 66 Im Mai 1922 erweiterte man diese Regelung, indem man dazu aufforderte,<br />

ein drittes Exemplar an die Auskunftstelle <strong>für</strong> Schulwesen abzugeben. 67<br />

Die Auskunftstelle war zunächst 1899 als eine dem preußischen Ministerium<br />

der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten angegliederte<br />

staatliche Auskunftstelle <strong>für</strong> Lehrbü cher <strong>des</strong> höheren Unterrichtswesens<br />

(Auskunftstelle <strong>für</strong> Schulbücher) gegründet worden und ursprünglich dazu<br />

bestimmt, Auskunft zu erteilen über die in den höheren Lehranstalten Preußens<br />

gebrauchten Lehrbücher. Da sich das Aufgabengebiet der in der Grunewaldstr.<br />

6/7 in Berlin-Schöneberg gelegenen Institution in der Praxis jedoch immer<br />

weiter zog, wurde sie durch Ministerialerlass vom 21.05.1913 in Auskunftstelle<br />

<strong>für</strong> Schulwesen umbenannt und ihr Aufgabenfeld erweitert. 68 Sie wurde ermächtigt,<br />

„in allen Fragen, die das der Unterrichtsverwaltung unterstellte preußische<br />

Schulwesen einschließlich der Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten<br />

betreffen, insbesondere über Unterrichtsbetrieb, Lehrpläne, Lehrbücher, Lehr-<br />

und Anschauungsmittel und dergl. Auskunft zu erteilen oder zu vermitteln“ 69<br />

und „auf Grund <strong>des</strong> ihr zur Verfügung stehenden Materi als Auskunft zu geben<br />

und zu vermitteln über Fragen, die sich auf das Schulwesen in den Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>staaten, auf die Deutschen Schulen im Ausland sowie auf ausländisches<br />

Schulwesen beziehen.“ 70<br />

66 Erlass vom 28.02.1921, veröffentlicht in: Zentralblatt, Jg. 63 (1921), S. 132: „Von jeder Anstalt<br />

ist mir und dem zuständigen Provinzialschulkollegium je ein Durchschlag <strong>des</strong> Jahresberichts einzusenden,<br />

damit die vorgesetzten Behörden in die Lage kommen, sich einen Überblick über die<br />

allgemeinen inneren Zustände der Anstalten nach dem Kriege zu verschaffen.“<br />

67 Vgl. Erlass vom 02.09.1922, veröffentlicht in: Zentralblatt, Jg. 64 (1922), S. 427: „Die drei<br />

durch [unveröffentlichten] Erlaß vom 26. Mai 1922 […] <strong>für</strong> das Ministerium, das Provinzialschulkollegium<br />

und die Staatliche Auskunftstelle bestimmten Durchschläge der bis zum 15. Mai je<strong>des</strong><br />

Jahres einzureichenden Jahresberichte […]“, die „nicht einzeln an die genannten Stellen, sondern<br />

zusammen an das Provinzialschulkollegium einzureichen [sind], das die Berichte nach Prüfung<br />

weiterleiten wird.“ – Vgl. auch Erlass vom 01.04.1933, veröffentlicht in: Zentralblatt, Jg. 75 (1933),<br />

S. 105: „Der Jahresbericht selbst muß spätestens am 1. Juni 1933 bei mir, bei dem Provinzialschulkollegium<br />

und bei der Staatlichen Auskunftstelle <strong>für</strong> Schulwesen vorliegen.“<br />

68 Erlass vom 21.05.1913, veröffentlicht in: Zentralblatt, Jg. 21 (1913), S. 600.<br />

Zur Geschichte der Auskunftstelle s. zahlreiche Veröffentlichungen von Max Kullnick, z. B.:<br />

Kullnick, Max: Die Königlich Preußische Auskunftstelle <strong>für</strong> Schulwesen und ihre Tätigkeit. In:<br />

Jahrbuch der Königlich-Preußischen Auskunftstelle <strong>für</strong> Schulwesen. Jg. 1 (1913), Berlin: 1914,<br />

S. III –X. – Kullnick, Max: Die staatliche Auskunftstelle <strong>für</strong> Schulwesen. In: Der Elternbeirat. Jg.<br />

2 (1921), S. 63 f. – Kullnick, Max: Die Reichsstelle <strong>für</strong> Schulwesen. In: Deutsche Schulerziehung.<br />

Jahrbuch <strong>des</strong> Deutschen Zentralinstituts <strong>für</strong> Erziehung und Unterricht 1940. Bericht über die Entwicklung<br />

der deutschen Schule 1933–1939. Berlin: 1940, S. 355 – 360. – S. insbesondere auch: Ritzi,<br />

Christian: „Die nationalsozialistische Staatsführung hat sofort erkannt, welche Dienste ihr die<br />

Auskunftstelle <strong>für</strong> Schulwesen leisten konnte.“ Zur Nützlichkeit einer pädagogischen Behörde in<br />

vier politischen Systemen. In: Ritzi, Christian; Wiegmann, Ulrich (Hrsg.): Behörden und pädagogische<br />

Verbände im Nationalsozialismus. Zwischen Anpassung, Gleichschaltung und Aufl ösung.<br />

Bad Heilbrunn: 2004, S. 89 –144.<br />

69 Erlass vom 21.05.1913, veröffentlicht in: Zentralblatt, Jg. 21 (1913), S. 600.<br />

70 Ebd.

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