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Schulprogramme – Geschichte und Bedeutung 173<br />

3. Die Entwicklung der preußischen Schulprogramme<br />

zwischen 1824 und 1915 und die Bedeutung der<br />

wissenschaftlichen Abhandlungen<br />

Bis zum Ersten Weltkrieg wurden die Regelungen in Preußen mehrfach modifi<br />

ziert, in der Berichtsstruktur jedoch nur geringfügige Veränderungen vorgenommen.<br />

24 So wurden z. B. mit Erlass vom 16.07.1841 die Schulen darauf<br />

hingewiesen, dass es, um „die vielfachen Verschiedenheiten und zum Teil<br />

auffallenden Mängel, welche seither in Hinsicht der Titelblätter der von den<br />

Gymnasien jährlich ausgehenden Programme bemerkt worden sind, <strong>für</strong> die<br />

Zukunft zu beseitigen und die Katalogisierung dieser Zeitschriften zu erleichtern“,<br />

erforderlich sei, „daß auf dem Titel dieser Schulschriften a) der Name<br />

der betreffenden Anstalt, b) der Sitz derselben, c) das Schuljahr, d) die Veranlassung,<br />

e) der Inhalt und endlich f) die Vornamen und der Zuname <strong>des</strong> Verfassers<br />

der den Schulnachrichten voran gehenden wissenschaftlichen Abhandlung<br />

bestimmt und vollständig angegeben wird“. 25<br />

Und mit Erlass vom 21.04.1886 wurden die Königlichen Provinzial-Schulkollegien<br />

aufgefordert da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, „daß der Verfasser der den Schulnachrichten<br />

beige gebenen wissenschaftlichen Abhandlung nur mit seinem<br />

Familiennamen bezeichnet ist, ohne daß der Vorname (bezw. die Vornamen)<br />

hinzugefügt oder durch die Anfangsbuchstaben kenntlich gemacht wird“;<br />

Anlass hier<strong>für</strong> war offensichtlich der Hinweis „einer <strong>Bibliothek</strong>sverwaltung<br />

[…], daß diese Unvollständigkeit der Bezeichnung zu einer Unsicherheit bei<br />

der Katalogisierung der betreffenden Abhandlung führt, welche zu vermeiden<br />

im Interesse der Verfasser selbst liegt“. 26<br />

24 Die preußischen Erlasse wurden zumeist veröffentlicht in: Zentralblatt <strong>für</strong> die gesamte<br />

Unterrichtsverwaltung in Preußen. Hrsg. vom Ministerium <strong>für</strong> Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.<br />

Berlin. Jg. 1 (1859) bis Jg. 76 (1934). – Digitalisat: http://www.bbf.dipf.de/cgi-opac/catalog.pl?t_digishow=x&zid=2a1811<br />

– Dann: Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.<br />

Amtsblatt <strong>des</strong> Reichsministeriums <strong>für</strong> Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltung<br />

der Länder. Berlin, Jg. 1 (1935) bis Jg. 11 (1945) – Digitalisat: http://www.bbf.<br />

dipf.de/cgi-opac/catalog.pl?t_digishow=x&zid=2a2547.<br />

Auszüge einiger die Schulprogramme bis 1909 betreffenden Erlasse fi nden sich (u. a.) auch in:<br />

Beier, Adolf (Hrsg.): Die höheren Schulen in Preußen (<strong>für</strong> die männliche Jugend) und ihre Lehrer.<br />

Sammlung der hierauf bezüglichen Gesetze, Verordnungen, Verfügungen und Erlasse nach amtlichen<br />

Quellen. 3., gänzlich durchgearbeitete und vermehrte Aufl . Halle: 1909, S. 454 – 463.<br />

Nach einer Reihe von Einzeländerungen wurde die im Circular-Rescript vom 23.08.1824 festgelegte<br />

Gesamtstruktur <strong>des</strong> Aufbaus der Jahresberichte mit Erlass vom 07.01.1885 modifi ziert; dieser<br />

im Zentralblatt, Jg. 27 (1885), S. 200 – 204, veröffentlichte Erlass wurde mit „[im Zentralblatt]<br />

nicht zu veröffentlichenden Bemerkungen“ erweitert abgedruckt in: Beier: Schulen (wie Anm. 24),<br />

S. 456 – 461.<br />

25 Erlass vom 16.07.1841, zitiert nach: Beier: Schulen (wie Anm. 24), S. 455 f.<br />

26 Ebd., S. 456.

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