DIE PATCHWORK-FAMILIE - BMWA
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irgendetwas zu sagen.“ Aber ob Familienkonflikte mit<br />
einem Hinweis auf das Recht zu lösen sind, ist ja<br />
allgemein eine Frage!<br />
Die mangelnde rechtliche Verankerung der Stiefelternschaft<br />
kann das Alltagsleben erschweren, sie kann bei<br />
Stiefeltern auch Hilflosigkeit auslösen und zu Enttäuschung<br />
darüber führen, dass die für das Stiefkind<br />
erbrachten Leistungen öffentlich nicht anerkannt werden.<br />
Und wie sieht es international aus?<br />
Es zeigt sich zwar allgemein ein steigender Druck zur<br />
rechtlichen Aufwertung der Stiefeltern. Allerdings stehen<br />
dem auch grundlegende Bedenken gegenüber.<br />
Prinzipiell hat man bei Analyse der Lage das Gefühl<br />
der Ungerechtigkeit. Die Verteilung der Pflichten und<br />
Rechte scheint ungleich zu sein.<br />
Nicht obsorgeberechtigte Eltern haben gesetzlich<br />
weder die Pflicht, noch das Recht, an der Erziehung<br />
und Betreuung des Kindes teilzuhaben, bei den das<br />
Kind betreffenden Entscheidungen (rechtlich wirksam)<br />
mitzureden oder das Kind gesetzlich zu vertreten. Sie<br />
bleiben aber weiterhin im selben Ausmaß unterhaltspflichtig!<br />
Das Umgangsrecht (Besuchsrecht) des auswärts<br />
lebenden Vaters (der Mutter) mit dem Kind wird von<br />
der neuen Partnerschaft nicht berührt. Damit wird von<br />
gesetzlicher Seite die sicherlich berechtigte Vorstel-<br />
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