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DIE PATCHWORK-FAMILIE - BMWA

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irgendetwas zu sagen.“ Aber ob Familienkonflikte mit<br />

einem Hinweis auf das Recht zu lösen sind, ist ja<br />

allgemein eine Frage!<br />

Die mangelnde rechtliche Verankerung der Stiefelternschaft<br />

kann das Alltagsleben erschweren, sie kann bei<br />

Stiefeltern auch Hilflosigkeit auslösen und zu Enttäuschung<br />

darüber führen, dass die für das Stiefkind<br />

erbrachten Leistungen öffentlich nicht anerkannt werden.<br />

Und wie sieht es international aus?<br />

Es zeigt sich zwar allgemein ein steigender Druck zur<br />

rechtlichen Aufwertung der Stiefeltern. Allerdings stehen<br />

dem auch grundlegende Bedenken gegenüber.<br />

Prinzipiell hat man bei Analyse der Lage das Gefühl<br />

der Ungerechtigkeit. Die Verteilung der Pflichten und<br />

Rechte scheint ungleich zu sein.<br />

Nicht obsorgeberechtigte Eltern haben gesetzlich<br />

weder die Pflicht, noch das Recht, an der Erziehung<br />

und Betreuung des Kindes teilzuhaben, bei den das<br />

Kind betreffenden Entscheidungen (rechtlich wirksam)<br />

mitzureden oder das Kind gesetzlich zu vertreten. Sie<br />

bleiben aber weiterhin im selben Ausmaß unterhaltspflichtig!<br />

Das Umgangsrecht (Besuchsrecht) des auswärts<br />

lebenden Vaters (der Mutter) mit dem Kind wird von<br />

der neuen Partnerschaft nicht berührt. Damit wird von<br />

gesetzlicher Seite die sicherlich berechtigte Vorstel-<br />

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