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DESIGN HOTELS AG ANNUAL REPORT 2007

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design hotels Ag<br />

seite 116<br />

a ZUR ÜBeRsiCht<br />

und ein besseres Verständnis des<br />

Geschäftsmodells bei potenziellen<br />

Investoren sorgen, um damit die<br />

Attraktivität der Aktie zu erhöhen.<br />

• Der Aufsichtsrat hat sich eingehend<br />

mit den Vorschlägen des Vorstands<br />

zur Einführung eines sog. „Guest<br />

Expectation Programms“ inklusive<br />

der Qualitätsüberprüfung von Mit-<br />

gliedshotels beschäftigt und die<br />

Zustimmung zur vorgestellten Vor-<br />

gehensweise erteilt.<br />

• Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit<br />

der Thematik des steuerlichen<br />

Abgleichs von Verrechnungskonten<br />

zwischen der Design Hotels <strong>AG</strong> und<br />

der amerikanischen Tochtergesell-<br />

schaft Design Hotels Inc. beschäf-<br />

tigt und die Zustimmung zur von<br />

den Steuerberatern in den USA vor-<br />

geschlagenen Vorgehensweise erteilt.<br />

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2007</strong> hat die Hauptversammlung am<br />

28. Juni <strong>2007</strong> die PKF Pannel Kerr<br />

Forster GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

München, gewählt. Der Aufsichtsrat<br />

erteilte dem Abschlussprüfer<br />

den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss<br />

der Design Hotels <strong>AG</strong> und den<br />

Konzernabschluss. Der Abschlussprüfer<br />

hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss<br />

sowie den zusammengefassten<br />

Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2007</strong> geprüft und den Bestätigungsvermerk<br />

ohne Beanstandungen uneingeschränkt<br />

erteilt. Die Berichte der<br />

Abschlussprüfung haben alle Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats unverzüglich erhalten.<br />

Der Jahres- und Konzernabschluss, der<br />

zusammengefasste Lagebericht sowie<br />

die Prüfberichte wurden in den Sitzungen<br />

des Aufsichtsrats am 10. März<br />

2008 und am 7. April 2008 eingehend<br />

erörtert. Der zusammengefasste Lagebericht<br />

enthält die Pflichtangaben<br />

gemäß § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs.<br />

4 HGB. Da bei der Gesellschaft und dem<br />

Konzern in dieser Hinsicht keine Besonderheiten<br />

bestehen, bedürfen die entsprechenden<br />

Angaben im zusammengefassten<br />

Lagebericht nach Auffassung<br />

des Aufsichtsrats keiner weiteren Erläuterung.<br />

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss<br />

der Design Hotels <strong>AG</strong>, den<br />

Konzernabschluss sowie den zusammengefassten<br />

Lagebericht geprüft und<br />

in der Sitzung vom 7. April 2008 gebilligt.<br />

Die geprüften Unterlagen haben zu keinen<br />

Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss<br />

der Design Hotels <strong>AG</strong> ist somit<br />

nach § 172 Aktiengesetz festgestellt.<br />

Mit dem Großaktionär besteht kein<br />

Beherrschungsvertrag. Daher war der<br />

Vorstand zur Aufstellung eines Berichts<br />

über die Beziehungen zu verbundenen<br />

Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz<br />

(„Abhängigkeitsbericht“) verpflichtet. In<br />

diesem Bericht wurden die Beziehungen<br />

der Design Hotels <strong>AG</strong> und der mit ihr<br />

verbundenen Unternehmen zu der<br />

Arabella Capital International GmbH &<br />

Co. KG (bisher firmierend unter:<br />

„Arabella Hotel Holding International<br />

GmbH & Co. KG“) und deren Mehrheits-<br />

gesellschafterin, der Schörghuber<br />

Stiftung & Co. Holding KG, erfasst.<br />

Der Abhängigkeitsbericht wurde am 19.<br />

Februar 2008 aufgestellt und dem Aufsichtsrat<br />

fristgerecht vorgelegt. Der<br />

Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht<br />

geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

„nach unserer pflichtmäßigen Prüfung<br />

und Beurteilung bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des<br />

Berichts richtig sind,<br />

2. bei den im Bericht aufgeführten<br />

Rechtsgeschäften die Leistung der<br />

Gesellschaft nicht unangemessen<br />

hoch war.“<br />

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer<br />

dem Aufsichtsrat vorgelegt.<br />

Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht<br />

hierzu wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern<br />

rechtzeitig übermittelt.<br />

Der Aufsichtsrat hat den<br />

Abhängigkeitsbericht des Vorstands<br />

und den Prüfungsbericht der<br />

Abschlussprüfer seinerseits geprüft.<br />

Der Aufsichtsrat hat gegen die im<br />

Bericht enthaltene Schlusserklärung<br />

des Vorstands und das Ergebnis der<br />

Prüfung durch den Abschlussprüfer<br />

keine Einwendungen erhoben.

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