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DESIGN HOTELS AG ANNUAL REPORT 2007

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design hotels Ag<br />

seite 51<br />

a ZUR ÜBeRsiCht<br />

Finanzinstrumente<br />

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag,<br />

der gleichzeitig bei einem Unternehmen<br />

zu einem finanziellen Vermögenswert<br />

und bei dem anderen<br />

Unternehmen zu einer finanziellen<br />

Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument<br />

führt. Einerseits gehören<br />

hierzu originäre Finanzinstrumente,<br />

wie beispielsweise Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen. Andererseits fallen<br />

auch derivative Finanzinstrumente<br />

hierunter, die Sicherungsgeschäfte zur<br />

Absicherung gegen Wertänderungsrisiken<br />

darstellen.<br />

Die Kategorisierung hängt von der<br />

Art und dem Verwendungszweck der<br />

finanziellen Vermögenswerte und<br />

Verbindlichkeiten ab und erfolgt bei<br />

Zugang. Dabei werden folgende Kategorien<br />

unterschieden:<br />

• erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertete finanzielle<br />

Vermögenswerte;<br />

• Finanzinvestitionen, die bis zur<br />

Endfälligkeit gehalten werden<br />

(„held to maturity“);<br />

• Kredite und Forderungen;<br />

• Vermögenswerte, die als zur Veräußerung<br />

verfügbar gehalten<br />

werden („available for sale“);<br />

• erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertete finanzielle<br />

Verbindlichkeiten;<br />

• Finanzielle Verbindlichkeiten,<br />

die zum Restbuchwert bewertet<br />

werden.<br />

Finanzielle Vermögenswerte und<br />

finanzielle Verbindlichkeiten werden in<br />

der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie<br />

werden nur dann saldiert, wenn bezüglich<br />

der Beträge zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht<br />

und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf<br />

nettobasis herbeizuführen.<br />

Ansatz und Ausbuchung von finanziellen<br />

Vermögenswerten erfolgen<br />

zum Handelstag, d.h. in der Regel<br />

dem Tag des Kaufs oder Verkaufs. Der<br />

Erstansatz erfolgt zum beizulegenden<br />

Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten.<br />

Davon ausgenommen sind finanzielle<br />

Vermögenswerte, die als „erfolgswirksam<br />

zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet“ kategorisiert werden. Hier<br />

erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden<br />

Zeitwert ohne Berücksichtigung<br />

von Transaktionskosten. Die in<br />

der Bilanz angesetzten beizulegenden<br />

Zeitwerte entsprechen in der Regel<br />

den Marktpreisen der finanziellen<br />

Vermögenswerte.<br />

Zahlungsmittel und<br />

Zahlungsmitteläquivalente<br />

Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen<br />

bei Kreditinstituten, die beim Zugang<br />

eine Restlaufzeit von bis zu drei<br />

Monaten haben, sind mit den fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet.<br />

Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen und sonstige kurzfristige<br />

Vermögenswerte<br />

Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen und sonstige kurzfristige<br />

Vermögenswerte mit festen oder<br />

bestimmbaren Zahlungen, die nicht<br />

in einem aktiven Markt notiert sind,<br />

werden als Kredite und Forderungen<br />

kategorisiert und nach der Effektivzinsmethode<br />

zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

abzüglich etwaiger<br />

Wertminderungen bewertet.

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