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DESIGN HOTELS AG ANNUAL REPORT 2007

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design hotels Ag<br />

seite 34<br />

a ZUR ÜBeRsiCht<br />

BERICHT ZUR ÜBERnAHMESITUATIOn<br />

Das gezeichnete Kapital der Design<br />

Hotels <strong>AG</strong> besteht zu 100% aus Stammaktien.<br />

Dem Unternehmen sind keine<br />

Beschränkungen hinsichtlich der<br />

Stimmrechte oder betreffend der Übertragung<br />

von Aktien bekannt, die sich aus<br />

Vereinbarungen zwischen einzelnen<br />

Gesellschaftern ergeben können. Es<br />

wurden keine Aktien mit Sonderrechten<br />

ausgegeben.<br />

Folgende Aktionäre halten mehr als<br />

zehn von Hundert der Stimmrechte:<br />

Arabella Capital International<br />

GmbH & Co. KG: 49,82%,<br />

Management<br />

Design Hotels <strong>AG</strong>: 12,94%.<br />

Der Vorstand ist bis zum 20. Juni 2011<br />

ermächtigt, das Grundkapital der<br />

Gesellschaft um bis zu Euro 4.486.036<br />

durch Ausgabe neuer Aktien gegen<br />

Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen<br />

(Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist<br />

ferner berechtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht<br />

der Aktionäre für folgende Fälle<br />

auszuschließen:<br />

a) bei einer Bezugsrechtsemission für<br />

aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehende<br />

Spitzenbeträge;<br />

b) für eine Kapitalerhöhung gegen<br />

Sacheinlage zum Erwerb von Unterneh-<br />

men oder von Beteiligungen an Unternehmen,<br />

wenn der Erwerb im Interesse<br />

der Gesellschaft liegt;<br />

c) für eine Kapitalerhöhung gegen<br />

Sacheinlage für einen Anteil am genehmigten<br />

Kapital in Höhe von bis zu insgesamt<br />

Euro 827.207 sofern der Ausgabebetrag<br />

der neuen Aktien den Börsenpreis<br />

nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Der Vorstand verfügt derzeit über keine<br />

Befugnis, neue Aktien im Rahmen von<br />

Optionsprogrammen auszugeben oder<br />

Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen.<br />

Der Aufsichtsrat ist gemäß §15 der Satzung<br />

befugt, änderungen der Satzung,<br />

die nur deren Fassung betreffen, zu<br />

beschließen. Alle weiteren änderungen<br />

der Satzung bedürfen der Zustimmung<br />

durch die Hauptversammlung.<br />

Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl<br />

der Vorstandsmitglieder, bestellt sie<br />

und ruft sie ab.<br />

Die Gesellschaft hat weder mit dem Vorstand<br />

noch mit den Mitarbeitern Entschädigungsvereinbarungen<br />

für den Fall<br />

eines Übernahmeangebots („Change of<br />

Control“) getroffen. Die Gesellschaft hat<br />

keine wesentlichen Vereinbarungen<br />

abgeschlossen, die unter der Bedingung<br />

eines Kontrollwechsels infolge eines<br />

Übernahmeangebots stehen.

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