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Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen

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Parteien, Bürger<strong>in</strong>itiativen, Verbände <strong>und</strong> Gewerkschaften<br />

Wie aber verhält man sich gegenüber Parteien, die den Staat zerstören<br />

wollen <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>sätze der Verfassung – also unsere Demokratie –<br />

ablehnen?<br />

Das Gr<strong>und</strong>gesetz gibt folgende Antwort:<br />

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger<br />

darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung zu bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

oder zu beseitigen, s<strong>in</strong>d verfassungswidrig <strong>und</strong> können verboten<br />

werden (GG Art. 21, Abs. 2).<br />

Man spricht deshalb auch von e<strong>in</strong>er sog. „wehrhaften Demokratie“ – also<br />

e<strong>in</strong>er Demokratie – die sich aktiv gegen ihre Fe<strong>in</strong>de zur Wehr setzt.<br />

Parteien für verfassungswidrig erklären <strong>und</strong> damit aus dem politischen<br />

Leben ausschalten kann allerd<strong>in</strong>gs alle<strong>in</strong> das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht.<br />

Es bedarf e<strong>in</strong>es Antrages des B<strong>und</strong>estages, des B<strong>und</strong>esrates oder der B<strong>und</strong>esregierung.<br />

Diese müssen nachweisen, dass es das erklärte Ziel e<strong>in</strong>er bestimmten Partei<br />

ist, das politische System der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland zu zerstören.<br />

Aber die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit <strong>und</strong> damit über<br />

das Verbot e<strong>in</strong>er Partei trifft ausschließlich das BVG.<br />

Bisher wurden <strong>in</strong> der Geschichte der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland erst<br />

zwei Parteien verboten:<br />

● 1952 die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) <strong>und</strong><br />

● 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).<br />

Lernbauste<strong>in</strong> 1<br />

Pr<strong>in</strong>zip der<br />

wehrhaften<br />

Demokratie<br />

Parteienprivileg<br />

des BVG<br />

61

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