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Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen

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Europäische Union – Entwicklung, Organe, Verfassung<br />

Organe der EU<br />

Die Europäische Union ist ke<strong>in</strong> souveräner Staat, aber sie nimmt Funktionen<br />

wahr, die sonst nur Staaten zustehen. Ihre auf e<strong>in</strong>zelnen Gebieten<br />

weitreichenden Entscheidungsbefugnisse s<strong>in</strong>d unmittelbar geltendes<br />

Recht <strong>in</strong> allen Mitgliedstaaten <strong>und</strong> für alle Bürger. Damit die EU nun ihre<br />

Aufgaben wahrnehmen kann, bedarf es e<strong>in</strong>iger Organe, die die verschiedenen<br />

Aufgaben erledigen.<br />

Die Europäische Kommission<br />

(»Regierung«)<br />

mit Sitz <strong>in</strong> Brüssel<br />

besteht aus 27 Mitgliedern.<br />

Ihre durch die Mitgliedsregierungen<br />

für jeweils<br />

fünf Jahre ernannten<br />

Mitglieder bilden e<strong>in</strong><br />

Sitz der Europäischen Kommission <strong>in</strong> Brüssel<br />

von den E<strong>in</strong>zelstaaten<br />

unabhängiges Gremium,<br />

das vom Europäischen<br />

Parlament bestätigt wird,<br />

se<strong>in</strong> Amt jedoch unabhängig ausübt. Die Kommission ist e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong><br />

»Kontrollorgan«, <strong>in</strong>dem es die E<strong>in</strong>haltung der Verträge überwacht, andererseits<br />

e<strong>in</strong> ausführendes Organ (»Exekutivorgan«), da es die Beschlüsse<br />

des M<strong>in</strong>isterrates durchführt. Darüber h<strong>in</strong>aus kann die Kommission Vorschläge<br />

erarbeiten <strong>und</strong> dem M<strong>in</strong>isterrat unterbreiten («Initiativorgan«).<br />

Der Europäische Rat als höchste Instanz besteht aus den 27 Staats- <strong>und</strong><br />

Regierungschefs sowie dem Kommissionspräsidenten <strong>und</strong> trifft Gr<strong>und</strong>satzentscheidungen<br />

von weitreichender Bedeutung. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

befasst sich der Europäische Rat mit den Integrationsvorgängen außerhalb<br />

der EU-Verträge <strong>und</strong> erlässt Leitl<strong>in</strong>ien e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Außen- <strong>und</strong><br />

Sicherheitspolitik. Der Europäische Rat tagt m<strong>in</strong>destens zweimal jährlich.<br />

Die Zuständigkeit für alle wichtigen Entscheidungen liegt beim M<strong>in</strong>isterrat;<br />

er erlässt die Gesetze der Geme<strong>in</strong>schaft. Zu den Sitzungen entsenden<br />

die nationalen Regierungen ihren für die anstehenden Fragen jeweils<br />

zuständigen Fachm<strong>in</strong>ister. Der Vorsitz im M<strong>in</strong>isterrat wechselt zweie<strong>in</strong>halbjährlich<br />

(momentan: Herman Van Rampuy).<br />

Sitz des Europäischen Parlamentes <strong>in</strong> Straßburg<br />

Lernbauste<strong>in</strong> 2<br />

Europäische<br />

Kommission<br />

Europäischer Rat<br />

M<strong>in</strong>isterrat<br />

Europäisches<br />

Parlament<br />

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