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Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen

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Lernbauste<strong>in</strong> 3 Sozialversicherungen<br />

196<br />

Beitragsrückerstattung<br />

Wenn das Krankenkassenmitglied <strong>und</strong> die Familienversicherten e<strong>in</strong><br />

Jahr lang ke<strong>in</strong>e Leistungen <strong>in</strong> Anspruch genommen haben (außer Vorsorge<br />

<strong>und</strong> Früherkennung), belohnt das die Kasse mit e<strong>in</strong>er Prämie oder<br />

Zuzahlungsermäßigung. An den Tarif ist der Versicherte 3 Jahre geb<strong>und</strong>en.<br />

➤ Änderungen für Apotheken<br />

Medikamente e<strong>in</strong>es Arzneimittelherstellers, mit dem die Krankenkasse<br />

e<strong>in</strong>en Rabattvertrag geschlossen hat, können ganz oder zur Hälfte zuzahlungsbefreit<br />

an den Versicherten abgegeben werden.<br />

Die Abgabe von e<strong>in</strong>zelnen Tabletten (»Ause<strong>in</strong>zelung«) wird erleichtert.<br />

Der Apothekenrabatt zugunsten der Krankenkasse wird auf 2,30 Euro<br />

pro Packung erhöht.<br />

➤ Krankenversicherungskarte<br />

Die Krankenkassen müssen geeignete Maßnahmen gegen den Missbrauch<br />

von Krankenversicherungskarten ergreifen, zum Beispiel tagesaktuell<br />

den Verlust von Karten, Änderungen beim Zuzahlungsstatus<br />

oder die Beendigung des Versicherungsschutzes an e<strong>in</strong>en Versichertenstammdatendienst<br />

übermitteln, zu dem die Ärzte über ihre Praxissoftware<br />

Zugang bekommen.<br />

➤ Private Krankenversicherung<br />

Freiwillig Versicherte dürfen aus der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

<strong>in</strong> die private Krankenversicherung wechseln, wenn das Jahres ar beits -<br />

entgelt die aktuelle Versicherungsgrenze (2011: 49500,00 ¤) überschreitet.<br />

Private Krankenversicherungen s<strong>in</strong>d seit 01.01.2009 verpflichtet, e<strong>in</strong>en<br />

»Basistarif« anzubieten, der den jetzigen »Standardtarif« ersetzt. Leistungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>und</strong> -umfang des Basistarifs s<strong>in</strong>d vergleichbar der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif muss allen offen<br />

stehen, bereits Versicherten ebenso wie Neuk<strong>und</strong>en. Die privaten Versicherer<br />

dürfen die Aufnahme <strong>in</strong> den Basistarif nicht ablehnen (Kontrahierungszwang);<br />

die Prämien dürfen sich nur aufgr<strong>und</strong> von Alter <strong>und</strong><br />

Geschlecht unterscheiden.<br />

➤ Ges<strong>und</strong>heitsfonds <strong>und</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Beitragssatz<br />

Seit 1. Januar 2009 gilt für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) der Ges<strong>und</strong>heitsfonds. Jede Kasse verlangt seitdem e<strong>in</strong>en<br />

e<strong>in</strong>heitlichen Beitragssatz. In den Ges<strong>und</strong>heitsfonds fließen die<br />

Gelder der Versicherten, der Arbeitgeber <strong>und</strong> Steuermittel. Der Ges<strong>und</strong>heitsfonds<br />

hat seit Juli 2009 e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>heitssatz von 15,5<br />

Prozent. Durch den Ges<strong>und</strong>heitsfonds soll das Geld der Beitragszahler<br />

an die gesetzlichen Krankenkassen neu verteilt<br />

werden. Die Verwaltung des Ges<strong>und</strong>heitsfonds ist beim B<strong>und</strong>esversicherungsamt<br />

(BVA) <strong>in</strong> Bonn angesiedelt. Mit E<strong>in</strong>führung<br />

des Ges<strong>und</strong>heitsfonds gilt <strong>in</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Beitragssatz für alle Kassen.<br />

Damit wird die Höhe nicht mehr von den Kassen selbst, sondern<br />

vom Gesetzgeber, dem B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsm<strong>in</strong>isterium,<br />

festgelegt. Zum Start des Ges<strong>und</strong>heitsfonds am 1. Januar 2009<br />

betrug der e<strong>in</strong>heitliche Beitragssatz 15,5 Prozent für alle gesetzlichen<br />

Kassen.

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