17.10.2012 Aufrufe

Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen

Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen

Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lernbauste<strong>in</strong> 3 Sozialversicherungen<br />

198<br />

Beiträge<br />

„Zurück, sage ich!“<br />

Seit 1. Januar 2011 wurde der allgeme<strong>in</strong>e Beitragssatz von 14,9 auf 15,5<br />

Prozent des Bruttoe<strong>in</strong>kommens erhöht.<br />

Er wird auf Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer wie folgt aufgeteilt:<br />

● 8,2 Prozent trägt der Arbeitnehmer,<br />

● 7,3 Prozent zahlt der Arbeitgeber.<br />

Kernstück der Ges<strong>und</strong>heitsreform 2010 ist der Zusatzbeitrag, der zusätzlich<br />

zum allgeme<strong>in</strong>en Beitragssatz erhoben wird. Während der Arbeitgeberanteil<br />

bei 7,3 Prozent „e<strong>in</strong>gefroren“ wird, müssen die Arbeitnehmer<br />

diesen Zusatzbeitrag alle<strong>in</strong>e bezahlen. Seit 2011 dürfen die Kassen Zusatzbeiträge<br />

unabhängig vom E<strong>in</strong>kommen des Versicherten erheben (bisher<br />

maximal e<strong>in</strong> Prozent des Bruttoe<strong>in</strong>kommens). Übersteigt der Betrag zwei<br />

Prozent des Bruttoe<strong>in</strong>kommens, gibt es e<strong>in</strong>en Sozialausgleich.<br />

Der Zusatzbeitrag <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Folgen<br />

Bei e<strong>in</strong>em Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat s<strong>in</strong>d 60 Euro im Monat an<br />

Zusatzbeitrag zu leisten, ohne dass der Versicherte <strong>in</strong> den Genuss des<br />

Sozialausgleichs kommt. Das s<strong>in</strong>d 720 Euro jährlich. Erst was darüber h<strong>in</strong>aus<br />

geht, soll über den Sozialausgleich aufgefangen werden – <strong>und</strong> das<br />

auch nur teilweise.<br />

Seit 2011 gibt es e<strong>in</strong>en so genannten „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“,<br />

der Jahr für Jahr neu festgelegt wird. Ausgeglichen wird nur die Differenz<br />

zwischen den zwei Prozent des Bruttos <strong>und</strong> dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.<br />

Beispiel: Bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen von 2.000 ¤ brutto s<strong>in</strong>d maximal 40 ¤ Zusatzbeitrag<br />

im Monat zu leisten (2%). Liegt der durchschnittliche<br />

Zusatzbeitrag bei 45 ¤, werden 5 ¤ ausgeglichen. Verlangt die<br />

Kasse aber 50 ¤ Zusatzbeitrag, werden trotzdem nur 5 ¤ entlastet.<br />

Fazit: Die Zusatzbeiträge können unbegrenzt nach oben steigen. Der Versicherte<br />

erhält nur e<strong>in</strong>en Teil davon als Sozialausgleich wieder zurück.<br />

Pflichten Der erkrankte Arbeitnehmer muss im Zeitraum von drei Kalendertagen<br />

dem Arbeitgeber e<strong>in</strong>e ärztliche Besche<strong>in</strong>igung vorlegen, aus der auch die<br />

vermutliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!