Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen
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Lernbauste<strong>in</strong> 3 Sozialversicherungen<br />
198<br />
Beiträge<br />
„Zurück, sage ich!“<br />
Seit 1. Januar 2011 wurde der allgeme<strong>in</strong>e Beitragssatz von 14,9 auf 15,5<br />
Prozent des Bruttoe<strong>in</strong>kommens erhöht.<br />
Er wird auf Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer wie folgt aufgeteilt:<br />
● 8,2 Prozent trägt der Arbeitnehmer,<br />
● 7,3 Prozent zahlt der Arbeitgeber.<br />
Kernstück der Ges<strong>und</strong>heitsreform 2010 ist der Zusatzbeitrag, der zusätzlich<br />
zum allgeme<strong>in</strong>en Beitragssatz erhoben wird. Während der Arbeitgeberanteil<br />
bei 7,3 Prozent „e<strong>in</strong>gefroren“ wird, müssen die Arbeitnehmer<br />
diesen Zusatzbeitrag alle<strong>in</strong>e bezahlen. Seit 2011 dürfen die Kassen Zusatzbeiträge<br />
unabhängig vom E<strong>in</strong>kommen des Versicherten erheben (bisher<br />
maximal e<strong>in</strong> Prozent des Bruttoe<strong>in</strong>kommens). Übersteigt der Betrag zwei<br />
Prozent des Bruttoe<strong>in</strong>kommens, gibt es e<strong>in</strong>en Sozialausgleich.<br />
Der Zusatzbeitrag <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Folgen<br />
Bei e<strong>in</strong>em Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat s<strong>in</strong>d 60 Euro im Monat an<br />
Zusatzbeitrag zu leisten, ohne dass der Versicherte <strong>in</strong> den Genuss des<br />
Sozialausgleichs kommt. Das s<strong>in</strong>d 720 Euro jährlich. Erst was darüber h<strong>in</strong>aus<br />
geht, soll über den Sozialausgleich aufgefangen werden – <strong>und</strong> das<br />
auch nur teilweise.<br />
Seit 2011 gibt es e<strong>in</strong>en so genannten „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“,<br />
der Jahr für Jahr neu festgelegt wird. Ausgeglichen wird nur die Differenz<br />
zwischen den zwei Prozent des Bruttos <strong>und</strong> dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.<br />
Beispiel: Bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen von 2.000 ¤ brutto s<strong>in</strong>d maximal 40 ¤ Zusatzbeitrag<br />
im Monat zu leisten (2%). Liegt der durchschnittliche<br />
Zusatzbeitrag bei 45 ¤, werden 5 ¤ ausgeglichen. Verlangt die<br />
Kasse aber 50 ¤ Zusatzbeitrag, werden trotzdem nur 5 ¤ entlastet.<br />
Fazit: Die Zusatzbeiträge können unbegrenzt nach oben steigen. Der Versicherte<br />
erhält nur e<strong>in</strong>en Teil davon als Sozialausgleich wieder zurück.<br />
Pflichten Der erkrankte Arbeitnehmer muss im Zeitraum von drei Kalendertagen<br />
dem Arbeitgeber e<strong>in</strong>e ärztliche Besche<strong>in</strong>igung vorlegen, aus der auch die<br />
vermutliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht.