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Sozialkunde und Wirtschaftslehre in Lernbausteinen

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Sozialversicherungen<br />

Leistungen der Krankenversicherung:<br />

➤ Arztbesuch (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut), Praxisgebühr 10 Euro<br />

pro Quartal. Ausnahme: Überweisung im selben Quartal, Kontrollbe -<br />

suche beim Zahnarzt, Schutzimpfungen.<br />

➤ Arznei- <strong>und</strong> Verbandmittel Zuzahlung von 10% des Preises, m<strong>in</strong>des -<br />

tens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Mittel.<br />

➤ Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Krankheitsverhütung durch Aufklärung/<br />

Beratung <strong>und</strong> Vorsorgebehandlung (Regeluntersuchungen).<br />

➤ Regelmäßige Ges<strong>und</strong>heitsuntersuchungen zur Früherkennung von<br />

Krankheiten, ab dem 35. Lebensjahr kostenfrei.<br />

➤ Krankenbehandlungskosten, d.h. ärztliche <strong>und</strong> zahnärztliche Behandlung<br />

sowie Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arznei- <strong>und</strong> Verbandmitteln.<br />

➤ Zahlung von Krankengeld, 70% des zuletzt<br />

regelmäßig erzielten Bruttolohnes.<br />

Hat e<strong>in</strong> Arzt festgestellt, dass man arbeitsunfähig<br />

ist, hat man Anspruch auf<br />

Krankengeld. Krankengeld wird wegen<br />

derselben Krankheit bis zu 78 Wochen<br />

<strong>in</strong>nerhalb von drei Jahren gezahlt.<br />

➤ Zahnersatz, an die Stelle des früheren<br />

prozentualen Anteils der gesetzlichen<br />

Krankenkassen an den Kosten für Zahnersatz<br />

s<strong>in</strong>d nach den Regelungen des<br />

GKV-Modernisierungsgesetzes bef<strong>und</strong>bezogene<br />

Festzuschüsse zur im E<strong>in</strong>zelfall<br />

notwendigen Versorgung getreten.<br />

Die Höhe der bef<strong>und</strong>bezogenen Festzuschüsse ist für die Versicherten<br />

aller Krankenkassen b<strong>und</strong>esweit gleich hoch. Sie umfassen 50% für die<br />

zahnärztliche Behandlung. Patienten, die regelmäßig Vorsorgeunter -<br />

suchungen beim Zahnarzt wahrnehmen, erhalten e<strong>in</strong>en höheren<br />

Zuschuss zum Zahnersatz.<br />

➤ Krankenhausbehandlung, Zuzahlung 10 Euro pro Tag, maximal 28<br />

Tage pro Jahr.<br />

➤ Ambulante Versorgung <strong>in</strong> Krankenhäusern<br />

Schwere oder seltene Krankheiten können <strong>in</strong> geeigneten Krankenhäusern<br />

ambulant behandelt werden. Welche Kl<strong>in</strong>ik dafür zugelassen wird,<br />

entscheidet das jeweilige B<strong>und</strong>esland.<br />

➤ Fahrtkosten <strong>in</strong> bestimmten Fällen, z.B. Fahrten zur Dialyse, Strahlenbehandlung,<br />

Chemotherapie sowie Fahrten für Patienten, die körper-,<br />

geh- <strong>und</strong> sehbeh<strong>in</strong>dert s<strong>in</strong>d.<br />

➤ Häusliche Krankenpflege, wenn Krankenhauspflege geboten, jedoch<br />

nicht ausführbar.<br />

Sie wird auch <strong>in</strong> Wohngeme<strong>in</strong>schaften, anderen neuen Wohnformen<br />

(z.B. E<strong>in</strong>richtungen der Lebenshilfe) <strong>und</strong> <strong>in</strong> besonderen Ausnahmen<br />

auch <strong>in</strong> Heimen erbracht. Darauf besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch.<br />

Lernbauste<strong>in</strong> 3<br />

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