Zeitschrift Heft 06/08
Zeitschrift Heft 06/08
Zeitschrift Heft 06/08
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung mit Holz aus der Region<br />
Bioenergie Pfalzgrafenweiler GmbH nimmt Biomasseheizkraftwerk in Betrieb<br />
Seit Dezember 2007 befindet sich das Biomasseheizkraftwerk<br />
der Bioenergie Pfalzgrafenweiler GmbH erfolgreich im<br />
Probebetrieb. Heute fand in Pfalzgrafenweiler im Beisein von<br />
Bürgermeister Dieter Bischoff die feierliche Inbetriebnahme<br />
statt. Das Heizkraftwerk erzeugt aus regionalem Holz in umweltfreundlicher<br />
Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme.<br />
Der Strom wird ins Netz eingespeist und als erneuerbare<br />
Energie nach EEG vergütet. Insgesamt erwarten die Betreiber<br />
für das erste Betriebsjahr 20<strong>08</strong> eine Stromerzeugung von<br />
rund 2.400 Megawattstunden und einen Wärmeabsatz von<br />
etwa 13.000 Megawattstunden.<br />
Zum Einsatz kommen Holzhackschnitzel in der Qualität nachwachsender<br />
Rohstoffe. Für das Nahwärmenetz sind bereits<br />
drei gewerbliche Wärmekunden unter Vertrag. Ziel ist es, im<br />
Zuge des Ausbaus des lokalen Gewerbegebietes weitere<br />
Wärmekunden zu gewinnen. Mehrheitsgesellschafterin der<br />
Bioenergie Pfalzgrafenweiler GmbH ist MVV Energiedienstleistungen,<br />
Mannheim, mit 51 Prozent. Die übrigen 49 Prozent<br />
der Geschäftsanteile halten drei weitere Gesellschafter,<br />
von denen die Maxxtec Aktiengesellschaft aus Sinsheim mit<br />
39 Prozent den Größten darstellt. Geschäftsführer sind Siegfried<br />
Neub sowie Eric Nagel vom Mehrheitsgesellschafter<br />
MVV Energiedienstleistungen.<br />
Streitfall Schönheitsreparaturen – Neue Klausel schafft Rechtssicherheit<br />
Der Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung<br />
e.V. vhw hat einen formularvertraglichen Klauselvorschlag zur<br />
Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter erarbeitet.<br />
Zum wiederholten Male erklärte der Bundesgerichtshof<br />
in seiner aktuellen Rechtssprechung Mietvertragsklauseln für<br />
unwirksam, in denen Mieter durch anteilige Kostenerstattung<br />
für Renovierungsarbeiten bei Auszug und vor dem Fälligwerden<br />
einer Renovierung durch den Vermieter beteiligt wurden.<br />
Der BGH hat somit klargestellt, dass an die Stelle dieser Mietvertragsklauseln<br />
das gesetzliche Modell tritt, wonach der Vermieter<br />
die Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat.<br />
Diese Vertragspraxis entspricht aber häufig nicht dem Willen<br />
der Vertragspartner. Der Bundesverband für Wohneigentum<br />
und Stadtentwicklung e.V. hat daher eine Arbeitsgruppe einberufen,<br />
um eine entsprechende Vertragsregelung zu erarbeiten,<br />
die die derzeitigen Anforderungen der Rechtsprechung<br />
berücksichtigt.<br />
Die zukünftigen Entwicklungen in der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung konnte der Formulierungsvorschlag nicht<br />
mit einbeziehen, so dass eine Haftung für den künftigen Bestand<br />
dieser Klausel nicht übernommen werden kann. Der<br />
Klauselvorschlag ist im Internet auf der Seite des Bundesver-<br />
bandes für Wohneigentum und Stadtentwicklung e. V. www.<br />
vhw-online.de/aktuell/index.php zu lesen und herunterzuladen.<br />
Im Vorschlag der formularvertraglichen Klausel werden zwei<br />
Vertragsparagraphen (Übertragung der Schönheitsreparatur<br />
auf den Mieter im laufenden Mietverhältnis und Quotenklausel)<br />
ausgestaltet. Diese sollten, um nicht gegen das Überraschungsverbot<br />
zu verstoßen, unmittelbar nacheinander im<br />
Vertrag gesetzt werden.<br />
Auf einen Fristenplan für die Fälligkeit bei Schönheitsreparaturen<br />
wurde im Hinblick auf die Diskussion zur Angemessenheit<br />
bisher üblicher Fristen verzichtet. Zudem definierte<br />
die Arbeitsgruppe einen zeitgemäßen Begriff der Schönheitsreparaturen.<br />
Bei der Gestaltung der Quotenklausel (oder<br />
Abgeltungsklausel) konnten starre Abgeltungsquoten durch<br />
Verweise auf Regelwerte vermieden werden. Ein angefügtes<br />
Berechnungsbeispiel verhindert einen Verstoß gegen das vom<br />
BGH geforderte Transparenzgebot. Eine Quotenerhöhung bei<br />
übermäßiger Abnutzung fi ndet nicht statt.<br />
Weitere Information unter: www.vhw.de.<br />
Ressourcenverschwendung durch Klärschlammverbrennung<br />
„Klärschlämme brauchen einen Vergleich mit mineralischen<br />
Düngern nicht zu scheuen, sie sind die meist untersuchten<br />
und kontrollierten Düngemittel, die in Deutschland im Einsatz<br />
sind“, erklärte der Vorsitzende des bvse-Ausschusses<br />
Bioabfall Volker Hegewald.<br />
Klärschlämme schneiden im Vergleich mit anderen biologischen<br />
Düngemitteln sehr positiv hinsichtlich ihres Nähr-/<br />
Schadstoffverhältnisses ab. Klärschlämme enthalten hohe<br />
Mengen der endlichen Ressource Phosphat. Darüber hinaus<br />
tragen sie durch ihre Gehalte an Huminstoffen, Huminsäuren<br />
und Fulvinsäuren entscheidend zur Bodenverbesserung und<br />
Wasserspeicherung des Bodens bei. Kurz und gut: „Klärschlämme<br />
sind hochwertige Düngemittel und Bodenverbesserer“,<br />
stellte Hegewald fest.<br />
Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung<br />
e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Versuche, Klärschlämme<br />
in die Verbrennung zu drängen, unverhältnismäßig<br />
hohe Ausgaben für deren Lagerung, Entsorgung, Transport<br />
und Beseitigung verursachen würden. Resultat wären hohe<br />
zusätzliche Belastungen, die die Kommunen und damit der<br />
Gebührenzahler zu tragen hätte. Darüber hinaus verstößt die<br />
Klärschlammverbrennung gegen das Prinzip der Ortsnähe.<br />
„Es ist kontraproduktiv, wenn Klärschlämme unnötig über<br />
Deutschlands Autobahnen kutschiert werden“, sagte Volker<br />
Hegewald.<br />
Der Vorstoß Bayerns, europaweit ein Düngeverbot mit Klärschlämmen<br />
durchzusetzen, vernichtet, so der bvse, wertvolle<br />
Düngeressourcen und ist gerade vor dem Hintergrund der ho-<br />
404 Kommunalwirtschaft <strong>06</strong>/20<strong>08</strong>