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Leitfaden Schutz Kritischer Infrastrukturen - Deutsche Gesellschaft ...

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3. Phase : Vorplanung in der Einrichtung<br />

Eine gründliche Vorplanung schafft die Voraussetzungen für<br />

eine erfolgreiche Etablierung eines Risiko- und Krisenma-<br />

nagements in einem Unternehmen oder einer Behörde.<br />

Im Vorfeld der Anwendung des <strong>Leitfaden</strong>s sollten grundsätz-<br />

liche Fragen geklärt werden. Hierzu zählen insbesondere die<br />

Etablierung des Risiko- und Krisenmanagements durch die<br />

Leitung der Einrichtung, die Akzeptanz der Vorgehensweise,<br />

die Festlegung von Zuständigkeiten im Rahmen der Etablie-<br />

rung, die Schaffung von Ressourcen für die Etablierung sowie<br />

die Festlegung strategischer <strong>Schutz</strong>ziele für die Einrichtung.<br />

3. . Etablierung des Risiko- und Krisenmanagements<br />

Die Leitung initiiert den Auf- oder Ausbau eines Risiko- und<br />

Krisenmanagements und verdeutlicht die Ziele, die sie damit<br />

verfolgt. Auf den Arbeitsebenen wird das Risiko- und Krisen-<br />

management umgesetzt und angewendet. Die Belegschaft<br />

wird in die Etablierung eingebunden.<br />

Der Schaffung eines Risikobewusstseins in der gesamten Ein-<br />

richtung – durch eine konsequente und transparente Risiko-<br />

politik – muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden,<br />

da die Qualität eines Risikomanagements mit der Akzeptanz<br />

und Motivation der Mitarbeiter steht und fällt.<br />

3. .2 Zuständigkeiten bei der Etablierung<br />

Die Etablierung eines Risiko- und Krisenmanagements sollte<br />

von einem fachlichen Leiter gesteuert werden. Bei diesem<br />

liegt die inhaltliche Federführung. Im Bedarfsfall stimmt er<br />

sich mit der Leitung der Einrichtung ab. Es ist sinnvoll, den<br />

fachlichen Leiter aus dem Unternehmen beziehungsweise<br />

der Behörde auszuwählen.<br />

Grundlegende Entscheidungen, die sich aus dem Aufbau<br />

oder der Ergänzung des Risiko- und Krisenmanagements<br />

ergeben, werden von der Einrichtungsleitung getroffen. Dies<br />

gilt insbesondere für die Bewilligung finanzieller und perso-<br />

neller Ressourcen.<br />

Die Zuständigkeiten, die im Rahmen der Anwendung des<br />

Risiko- und Krisenmanagements zu regeln sind, können im<br />

Vorfeld nur unzureichend abgeschätzt werden. Diese Zustän-<br />

digkeiten werden im Verlauf der Umsetzung festgelegt.<br />

3. .3 Ressourcen zur Etablierung<br />

Der Bedarf zur Etablierung eines Risiko- und Krisenmanage-<br />

ments wird im Vorfeld abgeschätzt. Sofern es als notwendig<br />

erachtet wird, kann eine interdisziplinär besetzte Arbeits-<br />

gruppe aus dem Personalbestand der Einrichtung zusammen-<br />

gestellt werden, die den fachlichen Leiter unterstützt und ein-<br />

zelne Arbeitspakete übernimmt. Es ist von Vorteil, wenn die<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe einen detaillierten Einblick in<br />

die Struktur des Unternehmens beziehungsweise der Behörde<br />

haben. Die verschiedenen Linienhierarchien in der Einrich-<br />

tung sollten in der Arbeitsgruppe abgebildet werden.<br />

Sofern Expertise zum Thema Risiko- und Krisenmanagement<br />

fehlt, kann das eigene Personal geschult oder die fehlende<br />

Expertise durch externe Dienstleistungsunternehmen<br />

ergänzt werden.<br />

Der Ressourcenbedarf, der sich aus der Anwendung des Risi-<br />

ko- und Krisenmanagements für die Einrichtung ergibt, wird<br />

im Verlauf des Projektes ermittelt.<br />

3. .4 Klärung der rechtlichen Verpflichtungen<br />

Zur Vorplanung gehört die Klärung der rechtlichen Ver-<br />

pflichtungen zur Etablierung eines Risiko- und Krisen-<br />

managements.<br />

3. .5 Strategische <strong>Schutz</strong>ziele<br />

Bei Etablierung eines Risiko- und Krisenmanagements sind<br />

strategische <strong>Schutz</strong>ziele zu formulieren. Sie definieren pro-<br />

zessübergreifend, was durch das Risiko- und Krisenmanage-<br />

ment erreicht werden soll.<br />

<strong>Schutz</strong>ziele werden maßgeblich von ethischen, operativen,<br />

technischen, finanziellen, gesetzlichen, sozialen und umwelt-<br />

bezogenen Aspekten beeinflusst. 14 Sie weisen folgende Merk-<br />

male auf:<br />

Sie beschreiben einen Sollzustand.<br />

Sie schaffen Lösungsräume für die Umsetzung unter-<br />

schiedlicher Maßnahmen.<br />

Sie sind spezifisch, messbar, ausführbar, realistisch und<br />

terminiert (= „smart“).<br />

RISIKO- uND KRISENMANAGEMENt<br />

ZuM ScHutZ KRItIScHER INFRAStRuKtuREN<br />

14 Australian/New Zealand Standard 2004, Seite 15.<br />

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