Leitfaden Schutz Kritischer Infrastrukturen - Deutsche Gesellschaft ...
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3. Phase : Vorplanung in der Einrichtung<br />
Eine gründliche Vorplanung schafft die Voraussetzungen für<br />
eine erfolgreiche Etablierung eines Risiko- und Krisenma-<br />
nagements in einem Unternehmen oder einer Behörde.<br />
Im Vorfeld der Anwendung des <strong>Leitfaden</strong>s sollten grundsätz-<br />
liche Fragen geklärt werden. Hierzu zählen insbesondere die<br />
Etablierung des Risiko- und Krisenmanagements durch die<br />
Leitung der Einrichtung, die Akzeptanz der Vorgehensweise,<br />
die Festlegung von Zuständigkeiten im Rahmen der Etablie-<br />
rung, die Schaffung von Ressourcen für die Etablierung sowie<br />
die Festlegung strategischer <strong>Schutz</strong>ziele für die Einrichtung.<br />
3. . Etablierung des Risiko- und Krisenmanagements<br />
Die Leitung initiiert den Auf- oder Ausbau eines Risiko- und<br />
Krisenmanagements und verdeutlicht die Ziele, die sie damit<br />
verfolgt. Auf den Arbeitsebenen wird das Risiko- und Krisen-<br />
management umgesetzt und angewendet. Die Belegschaft<br />
wird in die Etablierung eingebunden.<br />
Der Schaffung eines Risikobewusstseins in der gesamten Ein-<br />
richtung – durch eine konsequente und transparente Risiko-<br />
politik – muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden,<br />
da die Qualität eines Risikomanagements mit der Akzeptanz<br />
und Motivation der Mitarbeiter steht und fällt.<br />
3. .2 Zuständigkeiten bei der Etablierung<br />
Die Etablierung eines Risiko- und Krisenmanagements sollte<br />
von einem fachlichen Leiter gesteuert werden. Bei diesem<br />
liegt die inhaltliche Federführung. Im Bedarfsfall stimmt er<br />
sich mit der Leitung der Einrichtung ab. Es ist sinnvoll, den<br />
fachlichen Leiter aus dem Unternehmen beziehungsweise<br />
der Behörde auszuwählen.<br />
Grundlegende Entscheidungen, die sich aus dem Aufbau<br />
oder der Ergänzung des Risiko- und Krisenmanagements<br />
ergeben, werden von der Einrichtungsleitung getroffen. Dies<br />
gilt insbesondere für die Bewilligung finanzieller und perso-<br />
neller Ressourcen.<br />
Die Zuständigkeiten, die im Rahmen der Anwendung des<br />
Risiko- und Krisenmanagements zu regeln sind, können im<br />
Vorfeld nur unzureichend abgeschätzt werden. Diese Zustän-<br />
digkeiten werden im Verlauf der Umsetzung festgelegt.<br />
3. .3 Ressourcen zur Etablierung<br />
Der Bedarf zur Etablierung eines Risiko- und Krisenmanage-<br />
ments wird im Vorfeld abgeschätzt. Sofern es als notwendig<br />
erachtet wird, kann eine interdisziplinär besetzte Arbeits-<br />
gruppe aus dem Personalbestand der Einrichtung zusammen-<br />
gestellt werden, die den fachlichen Leiter unterstützt und ein-<br />
zelne Arbeitspakete übernimmt. Es ist von Vorteil, wenn die<br />
Mitglieder der Arbeitsgruppe einen detaillierten Einblick in<br />
die Struktur des Unternehmens beziehungsweise der Behörde<br />
haben. Die verschiedenen Linienhierarchien in der Einrich-<br />
tung sollten in der Arbeitsgruppe abgebildet werden.<br />
Sofern Expertise zum Thema Risiko- und Krisenmanagement<br />
fehlt, kann das eigene Personal geschult oder die fehlende<br />
Expertise durch externe Dienstleistungsunternehmen<br />
ergänzt werden.<br />
Der Ressourcenbedarf, der sich aus der Anwendung des Risi-<br />
ko- und Krisenmanagements für die Einrichtung ergibt, wird<br />
im Verlauf des Projektes ermittelt.<br />
3. .4 Klärung der rechtlichen Verpflichtungen<br />
Zur Vorplanung gehört die Klärung der rechtlichen Ver-<br />
pflichtungen zur Etablierung eines Risiko- und Krisen-<br />
managements.<br />
3. .5 Strategische <strong>Schutz</strong>ziele<br />
Bei Etablierung eines Risiko- und Krisenmanagements sind<br />
strategische <strong>Schutz</strong>ziele zu formulieren. Sie definieren pro-<br />
zessübergreifend, was durch das Risiko- und Krisenmanage-<br />
ment erreicht werden soll.<br />
<strong>Schutz</strong>ziele werden maßgeblich von ethischen, operativen,<br />
technischen, finanziellen, gesetzlichen, sozialen und umwelt-<br />
bezogenen Aspekten beeinflusst. 14 Sie weisen folgende Merk-<br />
male auf:<br />
Sie beschreiben einen Sollzustand.<br />
Sie schaffen Lösungsräume für die Umsetzung unter-<br />
schiedlicher Maßnahmen.<br />
Sie sind spezifisch, messbar, ausführbar, realistisch und<br />
terminiert (= „smart“).<br />
RISIKO- uND KRISENMANAGEMENt<br />
ZuM ScHutZ KRItIScHER INFRAStRuKtuREN<br />
14 Australian/New Zealand Standard 2004, Seite 15.<br />
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