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Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org

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der Aufstellung, des Gebrauchs und der dauerhaften Erfüllung der quantitativen und qualitativen<br />

Anforderungen,<br />

der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach den Unfallverhütungsvorschriften bei der<br />

Eichung und Überwachung der Messgeräte am Gebrauchsort,<br />

der Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Erlöschen der<br />

Eichgültigkeit (z.B. Entwertung des Hauptstempels, Reparaturauftrag an Instandsetzer, Antrag auf<br />

Eichung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Eichung),<br />

der Auskunft und Zugangsgewährung bei Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Behörden.<br />

Im liberalisierten Markt (Strom u.ä.) ist im eichrechtlichen Sinn derjenige verant-wortlich, der die<br />

Messergebnisse nutzt (z.B. die Rechnung stellt), unabhängig von der sonstigen Verantwortungsaufgliederung<br />

auf Erzeuger, Netzbetreiber und Verkäufer. Der Nutzer muss sich ggf. vertraglich<br />

absichern, dass die Daten von konformitätsbewerteten/geeichten Messgeräten stammen, und dies<br />

überprüfen.<br />

9 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />

Zur einheitlichen Durchführung bei Verstößen gegen Vorschriften des Einheiten- und Eichrechts<br />

sowie der zur Durchführung dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen bestehen folgende<br />

Leitfäden:<br />

Behandlung von Verstößen gegen Vorschriften des Einheiten und Eichrechts in der Fassung vom<br />

1.1.2002, Rechtssammlung Nr. 1.1.4.5,<br />

Bei Fertigpackungen: Abschnitt 12 der Verwaltungsvorschrift „<strong>Gesetzliches</strong> <strong>Messwesen</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>Regelungen</strong> zur Füllmengenkontrolle von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen<br />

durch die zuständigen Behörden (GM-FP)“, Rechtssammlung Nr. 1.1.3.2.<br />

10 Anhang<br />

10.1 Begriffe und Abkürzungen<br />

Begriffe und Abkürzungen sind im Glossar der Metrologie erläutert, das von der Deutschen Akademie<br />

für Metrologie herausgegeben wird.<br />

Die darin aufgeführten, für das Mess- und Prüfwesen geltende und international abgestimmte<br />

Definitionen gehen im wesentlichen zurück auf<br />

das Internationale Wörterbuch der Metrologie (VIM) bei grundlegenden messtechnischen<br />

Begriffen,<br />

ISO /IEC Guide 2 bzw. DIN EN 45020 im Zusammenhang mit Prüfungen, Kalibrierungen,<br />

Zertifizierungen, Inspektionen und Akkreditierungen,<br />

DIN EN ISO 9000 beim Qualitätsmanagement.<br />

In Vorschriften werden aber z.T. noch historisch überlieferte Begriffe verwendet. Solche, in der<br />

Vergangenheit auch nicht immer an den aktuellen Stand der DIN 1319 angepasste Begriffe sind z.B.<br />

Fehler eines Messgerätes anstelle Messabweichung eines Messgerätes,<br />

Analoganzeige anstelle Skalenanzeige,<br />

Digitalanzeige anstelle Ziffernanzeige.<br />

Zudem ist eine weitere Begriffsänderung im Zusammenhang mit der Harmonisierung technischen<br />

Rechts im Europäischen Wirtschaftsraum eingeleitet worden, z.B.<br />

„Rückführung (eines Messergebnisses oder des Wertes eines Normals) auf das nationale Normal“<br />

anstelle „Anschluss eines Normals bzw. Messgerätes“.<br />

Prüfung im Sinne DIN EN 45020, d.h. Ermittlung/Untersuchung von Merkmalen ohne Bewertung<br />

bezüglich der Erfüllung von Anforderungen anstelle Prüfung im Sinne DIN 1319, d.h.<br />

Ermittlung/Untersuchung einschließlich Bewertung der Erfüllung von Anforderungen.<br />

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