Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org
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der Aufstellung, des Gebrauchs und der dauerhaften Erfüllung der quantitativen und qualitativen<br />
Anforderungen,<br />
der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach den Unfallverhütungsvorschriften bei der<br />
Eichung und Überwachung der Messgeräte am Gebrauchsort,<br />
der Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Erlöschen der<br />
Eichgültigkeit (z.B. Entwertung des Hauptstempels, Reparaturauftrag an Instandsetzer, Antrag auf<br />
Eichung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Eichung),<br />
der Auskunft und Zugangsgewährung bei Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Behörden.<br />
Im liberalisierten Markt (Strom u.ä.) ist im eichrechtlichen Sinn derjenige verant-wortlich, der die<br />
Messergebnisse nutzt (z.B. die Rechnung stellt), unabhängig von der sonstigen Verantwortungsaufgliederung<br />
auf Erzeuger, Netzbetreiber und Verkäufer. Der Nutzer muss sich ggf. vertraglich<br />
absichern, dass die Daten von konformitätsbewerteten/geeichten Messgeräten stammen, und dies<br />
überprüfen.<br />
9 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />
Zur einheitlichen Durchführung bei Verstößen gegen Vorschriften des Einheiten- und Eichrechts<br />
sowie der zur Durchführung dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen bestehen folgende<br />
Leitfäden:<br />
Behandlung von Verstößen gegen Vorschriften des Einheiten und Eichrechts in der Fassung vom<br />
1.1.2002, Rechtssammlung Nr. 1.1.4.5,<br />
Bei Fertigpackungen: Abschnitt 12 der Verwaltungsvorschrift „<strong>Gesetzliches</strong> <strong>Messwesen</strong> <strong>–</strong><br />
<strong>Regelungen</strong> zur Füllmengenkontrolle von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen<br />
durch die zuständigen Behörden (GM-FP)“, Rechtssammlung Nr. 1.1.3.2.<br />
10 Anhang<br />
10.1 Begriffe und Abkürzungen<br />
Begriffe und Abkürzungen sind im Glossar der Metrologie erläutert, das von der Deutschen Akademie<br />
für Metrologie herausgegeben wird.<br />
Die darin aufgeführten, für das Mess- und Prüfwesen geltende und international abgestimmte<br />
Definitionen gehen im wesentlichen zurück auf<br />
das Internationale Wörterbuch der Metrologie (VIM) bei grundlegenden messtechnischen<br />
Begriffen,<br />
ISO /IEC Guide 2 bzw. DIN EN 45020 im Zusammenhang mit Prüfungen, Kalibrierungen,<br />
Zertifizierungen, Inspektionen und Akkreditierungen,<br />
DIN EN ISO 9000 beim Qualitätsmanagement.<br />
In Vorschriften werden aber z.T. noch historisch überlieferte Begriffe verwendet. Solche, in der<br />
Vergangenheit auch nicht immer an den aktuellen Stand der DIN 1319 angepasste Begriffe sind z.B.<br />
Fehler eines Messgerätes anstelle Messabweichung eines Messgerätes,<br />
Analoganzeige anstelle Skalenanzeige,<br />
Digitalanzeige anstelle Ziffernanzeige.<br />
Zudem ist eine weitere Begriffsänderung im Zusammenhang mit der Harmonisierung technischen<br />
Rechts im Europäischen Wirtschaftsraum eingeleitet worden, z.B.<br />
„Rückführung (eines Messergebnisses oder des Wertes eines Normals) auf das nationale Normal“<br />
anstelle „Anschluss eines Normals bzw. Messgerätes“.<br />
Prüfung im Sinne DIN EN 45020, d.h. Ermittlung/Untersuchung von Merkmalen ohne Bewertung<br />
bezüglich der Erfüllung von Anforderungen anstelle Prüfung im Sinne DIN 1319, d.h.<br />
Ermittlung/Untersuchung einschließlich Bewertung der Erfüllung von Anforderungen.<br />
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