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Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org

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Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />

Beispiele:<br />

D99-09-007 Bild 10: EG-Bauartzulassung für eine nichtselbsttätige Waage<br />

Erläuterung: 99 - Jahr der Bauartzulassung<br />

09 - Anlage der EO<br />

007 - lfd. Nr.<br />

(Hinweis: über Zulassungszeichen anderer benannter Stellen<br />

informiert WELMEC 2)<br />

10.49<br />

98.03<br />

D 86<br />

6.131.96<br />

Bild 11: Bauartzulassung für die innerstaatliche Eichung<br />

Erläuterung: 10 - Anlage der EO (hier: EO 10)<br />

4 - Bauart (hier: Selbsttätige Kontroll- und Sortierwaage)<br />

9 - Messprinzip (hier: elektrodynam. Kraftkompensation)<br />

98 - Jahr der Zulassung<br />

03 - lfd. Nr.<br />

Bild 12: EWG-Bauartzulassung für die EWG-Ersteichung oder<br />

innerstaatliche Eichung<br />

Erläuterung: Das Symbol für die EWG-Bauartzulassung enthält für die<br />

von der Bundesanstalt zugelassenen Messgeräte im oberen Teil den<br />

Buchstaben "D" sowie die zwei letzten Ziffern des Zulassungsjahres. Im<br />

unteren Teil<br />

6 - Anlage der EO (hier EO 6)<br />

131 - Bauart<br />

96 - lfd. Nr.<br />

Bild 13: EWG-Zulassungszeichen für Messgeräte für die keine EWG-<br />

Ersteichung v<strong>org</strong>eschrieben ist.<br />

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