Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org
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V. Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik<br />
A. Liste der vorhandenen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik nach der Eichordnung,<br />
Bauartzulassungen, Wartungs- und Justieranleitungen der Messgerätehersteller.<br />
B. Nachweise über Schulungen bei Herstellern<br />
VI. Ergänzende Bemerkungen<br />
Als Antragsteller erkläre(n) ich/wir hiermit,<br />
- bei der Ausführung von Instandsetzungsarbeiten die geltenden eichrechtlichen Vorschriften,<br />
insbesondere § 72 der Eichordnung zu beachten,<br />
- die Instandsetzungsarbeiten mit Ersatzteilen, die Originalersatzteilen gleichwertig sind, nach<br />
den V<strong>org</strong>aben der Bauartzulassung durchzuführen,<br />
- die für den Aufstellungsort des Messgerätes zuständige Behörde mit der<br />
Instandsetzungsbenach-richtigung/Reparaturmeldung (Anlage) oder mit einem selbstgestalteten<br />
Formblatt mit gleichem Informationsgehalt über alle Instandsetzungen zu benachrichtigen,<br />
- Änderungen - insbesondere hinsichtlich zur Instandsetzung befugter Personen, der Prüfmittel -<br />
der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen,<br />
- bei Einstellung der Tätigkeit als Instandsetzer die zuständige Behörde unverzüglich schriftlich zu<br />
verständigen und ihm sämtliche Instandsetzerkennzeichen und Stempelzeichen zu übergeben.<br />
Nach § 72 Abs. 3 Eichordnung kann die Instandsetzerbefugnis widerrufen werden, wenn der<br />
Instandsetzer eichrechtliche Vorschriften nicht beachtet.<br />
Die obigen Angaben sind Bestandteil des Antrags. (Hinweis: Die Speicherung von<br />
personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für dienstliche Zwecke.)<br />
Ort und Datum:<br />
Rechtsverbindliche Unterschrift(en):<br />
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