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Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org

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1 Zielsetzung<br />

Diese Verwaltungsvorschrift bildet die Brücke zwischen den für das gesetzliche <strong>Messwesen</strong><br />

relevanten Gesetzen, Verordnungen, Normen bzw. normativen Dokumenten und den übrigen<br />

Verwaltungsvorschriften. Interpretiert werden Verfahren, Voraussetzungen und Zuständigkeiten.<br />

Darüber hinaus werden wesentliche Quellen der Rechtsgrundlagen, insbesondere der<br />

Verwaltungsvorschriften, genannt.<br />

Maßgeblich ist die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17025 bei den zuständigen Behörden. Damit soll<br />

die Einbindung in den internationalen Harmonisierungsprozess mit dem Ziel der Anerkennung von<br />

Ergebnissen der Konformitätsbewertungsverfahren, Eichungen, Prüfungen und Kalibrierungen<br />

verdeutlicht werden.<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Die Verwaltungsvorschrift ist verbindlich sowohl für die zuständigen Behörden als auch die staatlich<br />

anerkannten Prüfstellen im Rahmen ihrer Befugnisse. Zuständige Behörden sind sowohl die<br />

Behörden als auch die Landesämter, Landesbetriebe oder Anstalten des öffentlichen Rechts der<br />

Bundesländer. Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) werden nur in einem für<br />

das Verständnis erforderlichen Umfang genannt.<br />

1.2 Vollzugsgrundlagen<br />

Nachfolgend sind die wesentlichen Grundlagen aufgeführt.<br />

EG-Verordnungen<br />

EG-Verordnungen wirken direkt, d.h. eine nationale Umsetzung in Gesetze und Verordnungen ist<br />

nicht erforderlich.<br />

EG-Richtlinien<br />

EG-Richtlinien erfordern eine nationale Umsetzung in Gesetze und Verordnungen Seit 1985 bzw.<br />

1989 werden sie nach dem neuen Konzept (New Approach) und dem Gesamtkonzept (Global<br />

Approach) verfasst.<br />

Gesetze:<br />

- Gesetz über Einheiten im <strong>Messwesen</strong> (Einheitengesetz),<br />

- Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz),<br />

- Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder,<br />

- Verwaltungskostengesetz,<br />

- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.<br />

Verordnungen:<br />

- Ausführungsverordnung zum Einheitengesetz,<br />

- Eichordnung,<br />

- Fertigpackungsverordnung,<br />

- Eichkostenverordnung,<br />

- Zuständigkeitsverordnungen der Länder.<br />

In Gesetzen und Verordnungen getroffene Festlegungen mit technischem Hintergrund entstammen in<br />

der Regel unterschiedlichen Quellen. Das sind<br />

ausschließlich nationale (innerstaatliche) Anforderungen bei einigen Messgerätearten bzw. Teilen<br />

des Fertigpackungsrechts (> 10 kg bzw. l),<br />

dem Bereich der Europäischen Gemeinschaften - über Vereinbarung seit 1994 auch die EFTA-<br />

Länder außer Schweiz eingeschlossen und somit Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) genannt<br />

<strong>–</strong> zuzuordnenden Richtlinien nach dem alten Konzept mit detaillierten technischen Anforderungen<br />

(bis 1985) und Richtlinien nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept,<br />

Empfehlungen der Internationalen Organisation für das gesetzliche <strong>Messwesen</strong> (OIML) betreffend<br />

Messgeräte und Fertigpackungen mit ggf. weltweiter Wirkung.<br />

Die Quellen haben Bedeutung - trotz Umsetzung in nationale Vorschriften - bei den anzuwendenden<br />

Verfahren, den Zuständigkeiten und der Anerkennung von Ergebnissen (national, EWR).<br />

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