Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org
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1 Zielsetzung<br />
Diese Verwaltungsvorschrift bildet die Brücke zwischen den für das gesetzliche <strong>Messwesen</strong><br />
relevanten Gesetzen, Verordnungen, Normen bzw. normativen Dokumenten und den übrigen<br />
Verwaltungsvorschriften. Interpretiert werden Verfahren, Voraussetzungen und Zuständigkeiten.<br />
Darüber hinaus werden wesentliche Quellen der Rechtsgrundlagen, insbesondere der<br />
Verwaltungsvorschriften, genannt.<br />
Maßgeblich ist die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17025 bei den zuständigen Behörden. Damit soll<br />
die Einbindung in den internationalen Harmonisierungsprozess mit dem Ziel der Anerkennung von<br />
Ergebnissen der Konformitätsbewertungsverfahren, Eichungen, Prüfungen und Kalibrierungen<br />
verdeutlicht werden.<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Die Verwaltungsvorschrift ist verbindlich sowohl für die zuständigen Behörden als auch die staatlich<br />
anerkannten Prüfstellen im Rahmen ihrer Befugnisse. Zuständige Behörden sind sowohl die<br />
Behörden als auch die Landesämter, Landesbetriebe oder Anstalten des öffentlichen Rechts der<br />
Bundesländer. Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) werden nur in einem für<br />
das Verständnis erforderlichen Umfang genannt.<br />
1.2 Vollzugsgrundlagen<br />
Nachfolgend sind die wesentlichen Grundlagen aufgeführt.<br />
EG-Verordnungen<br />
EG-Verordnungen wirken direkt, d.h. eine nationale Umsetzung in Gesetze und Verordnungen ist<br />
nicht erforderlich.<br />
EG-Richtlinien<br />
EG-Richtlinien erfordern eine nationale Umsetzung in Gesetze und Verordnungen Seit 1985 bzw.<br />
1989 werden sie nach dem neuen Konzept (New Approach) und dem Gesamtkonzept (Global<br />
Approach) verfasst.<br />
Gesetze:<br />
- Gesetz über Einheiten im <strong>Messwesen</strong> (Einheitengesetz),<br />
- Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz),<br />
- Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder,<br />
- Verwaltungskostengesetz,<br />
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.<br />
Verordnungen:<br />
- Ausführungsverordnung zum Einheitengesetz,<br />
- Eichordnung,<br />
- Fertigpackungsverordnung,<br />
- Eichkostenverordnung,<br />
- Zuständigkeitsverordnungen der Länder.<br />
In Gesetzen und Verordnungen getroffene Festlegungen mit technischem Hintergrund entstammen in<br />
der Regel unterschiedlichen Quellen. Das sind<br />
ausschließlich nationale (innerstaatliche) Anforderungen bei einigen Messgerätearten bzw. Teilen<br />
des Fertigpackungsrechts (> 10 kg bzw. l),<br />
dem Bereich der Europäischen Gemeinschaften - über Vereinbarung seit 1994 auch die EFTA-<br />
Länder außer Schweiz eingeschlossen und somit Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) genannt<br />
<strong>–</strong> zuzuordnenden Richtlinien nach dem alten Konzept mit detaillierten technischen Anforderungen<br />
(bis 1985) und Richtlinien nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept,<br />
Empfehlungen der Internationalen Organisation für das gesetzliche <strong>Messwesen</strong> (OIML) betreffend<br />
Messgeräte und Fertigpackungen mit ggf. weltweiter Wirkung.<br />
Die Quellen haben Bedeutung - trotz Umsetzung in nationale Vorschriften - bei den anzuwendenden<br />
Verfahren, den Zuständigkeiten und der Anerkennung von Ergebnissen (national, EWR).<br />
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