Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org
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10.3 Muster-Rückführungsschema<br />
Ein Rückführungsschema ist eine Folge von Stufen, um die messtechnische Rückführung einer<br />
Messgröße vom geprüften Messgerät auf das nationale Normal zu dokumentieren.<br />
Das messgrößenspezifische Rückführungsschema muss folgende Stufen enthalten:<br />
1. Nationales Normal<br />
2. Bezugsnormal<br />
3. Gebrauchsnormal, wobei ggf. mehrere Stufen von Gebrauchsnormalen zweckmäßig sein können<br />
(dann Kontrollnormale genannt)<br />
4. Gegenstand der Prüfung.<br />
Auf jeder Stufe (mit Ausnahme des nationalen Normals) sind anzugeben:<br />
bekannte Bezeichnung des Normals bzw. Messgerätes,<br />
Messbereich,<br />
Messunsicherheit (k=2), ggf. Fehlergrenzen,<br />
Prüfintervall des Normals,<br />
mit der Prüfung/Kalibrierung beauftragte Institution,<br />
bekannte Bezeichnung des Prüfverfahrens zur Rückführung auf die nächsthöhere Stufe,<br />
ggf. Standort des Normals, wenn das Schema für mehrere Standorte gilt.<br />
Bei der Bezeichnung der Normale, Messgeräte und der Prüfverfahren kann zur Präzisierung der<br />
messtechnischen Kennwerte die entsprechende Vorschrift, z.B. ISO-, DIN EN-Norm oder Anlage der<br />
EO, hinzugefügt werden.<br />
Zusätzlich können angegeben werden:<br />
• bestätigte, d.h. aus vorangegangenen Prüfungen bekannte zeitliche Stabilität des Normals,<br />
Standardabweichung des Prüfverfahrens, wenn angebbar, z.B. bei Verwendung einer Messeinrichtung<br />
zum Vergleich mit dem Prüfmittel der nächsthöheren Stufe,<br />
bekannte Bezeichnung einer Messeinrichtung zum Vergleich mit dem Normal der nächsthöheren<br />
Stufe,<br />
empfohlene Bedingungen zur Aufbewahrung des Normals.<br />
Einzelne Rückführungsstufen können übersprungen werden, wenn die Messunsicherheit dies<br />
erfordert oder die zeitliche Stabilität des Normals durch eine häufigere Verwendung nicht<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Das Rückführungsschema ist ständig zu aktualisieren, z.B. wenn ein Prüfintervall gemäß<br />
Verwaltungsvorschrift „Prüfmittelüberwachung“ verändert wird.<br />
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