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Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org

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Anerkannte Regeln der Technik:<br />

Die anerkannten Regeln der Technik untersetzen die in Gesetzen bzw. Verordnungen enthaltenen<br />

grundlegenden Anforderungen. Zu den anerkannten Regeln der Technik zählen<br />

internationale, europäische und nationale Normen,<br />

Empfehlungen der Organisation International de Metrologie Legale (OIML),<br />

(mandatierte) harmonisierte Normen, die grundlegende Anforderungen der Richtlinien des Neuen<br />

und Globalen Konzeptes detaillieren und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

veröffentlicht sind,<br />

Leitfäden der European cooperation in legal metrology (WELMEC), d.h. Empfehlungen an<br />

Hersteller, benannte Stellen und zuständige Behörden der Mitgliedstaaten. Der Inhalt dieser<br />

Leitfäden wird in Deutschland in den nationalen Vorschriften, d.h. insbesondere in den<br />

Verwaltungsvorschriften umgesetzt.<br />

PTB-Anforderungen, die nationale Bauanforderungen für Messgeräte(arten) und Prüfverfahren<br />

enthalten die bei der Bauartzulassung, der innerstaatlichen Eichung, der innerstaatlichen<br />

Konformitätsbewertung bzw. der Eichung zu beachten sind.<br />

Verwaltungsvorschriften, Beschlüsse:<br />

Verwaltungsvorschriften sollen einen einheitlichen Vollzug der Gesetze und Verordnungen fördern.<br />

<strong>Allgemeine</strong> Verwaltungsvorschriften, d.h. für alle Bundesländer geltende, werden aufgrund einer<br />

generellen Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium von den Fachausschüssen, ggf. unter<br />

Berücksichtigung von Ergebnissen der WELMEC-Arbeitsgruppen, <strong>–</strong> soweit angezeigt unter<br />

Mitwirkung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) <strong>–</strong> erarbeitet und je nach Bedeutung<br />

entweder durch den Bund-Länderausschuss „<strong>Gesetzliches</strong> <strong>Messwesen</strong>“ bestätigt, ggf. bei besonderer<br />

technischer Relevanz mit Zustimmung der Vollversammlung für das Eichwesen, oder durch die<br />

Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AG ME) verabschiedet. An diesen fachlich-inhaltlichen<br />

Konsens fühlen sich alle Länder gebunden und setzen sie unverändert als eigene<br />

Verwaltungsvorschrift <strong>–</strong> je nach Landesrecht <strong>–</strong> in Kraft. Sie tragen einen einheitlichen Text in der<br />

Kopfzeile „Verwaltungsvorschriften gesetzliches <strong>Messwesen</strong>“. Die Dokumente werden bei der<br />

Deutschen Akademie für Metrologie hinterlegt. <strong>Allgemeine</strong> Verwaltungsvorschriften enthalten<br />

Festlegungen grundsätzlicher Bedeutung für den Vollzug, z.B. zu Bescheinigungen (Titel:<br />

<strong>Gesetzliches</strong> <strong>Messwesen</strong> <strong>–</strong> Regelung über Bescheinigungen (GM-B), zur Prüfmittelüberwachung<br />

(GM-PMÜ) und zu Ringversuchen (GM-RV) oder<br />

Festlegungen für die Konformitätsbewertung bzw. Eichung von Messgeräten (z.B. Titel:<br />

<strong>Gesetzliches</strong> <strong>Messwesen</strong> <strong>–</strong> Prüfanweisung Nichtselbsttätige Waagen (GM-P9) oder<br />

Anforderungen an Normale und deren Prüfung.<br />

Spezielle Verwaltungsvorschriften (Anweisungen, Rundschreiben) sind landesinterne <strong>Regelungen</strong> der<br />

Bundesländer.<br />

Beschlüsse der Gremien des gesetzlichen <strong>Messwesen</strong>s sollen in der Regel Einzelprobleme lösen und<br />

den Vollzug harmonisieren. Sie werden in aktualisierter Fassung in der „Kieler Sammlung“<br />

dokumentiert.<br />

2 Verfahren zur Bewertung der Konformität von Messgeräten<br />

2.1 Übersicht über die gesetzlich geregelten Verfahren<br />

Eichgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen (insbesondere Eichordnung und Fertigpackungsverordnung)<br />

enthalten unterschiedliche Verfahren, mit denen die Einhaltung der festgelegten<br />

Anforderungen festgestellt wird. In der folgenden Tabelle sind die Verfahren zusammengetragen, die<br />

in nachfolgenden Abschnitten näher erläutert werden.<br />

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