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Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen ... - ematem.org

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0109 Hessen 0117 Schleswig-Holstein<br />

0110 Mecklenburg-Vorpommern 0118 Thüringen<br />

Messgeräte, die den Anforderungen von EWG-Richtlinien genügen und Verfahren nach Abschnitt 2.3<br />

der Verwaltungsvorschrift unterzogen worden sind, werden folgendermaßen gestempelt (Bild 3):<br />

Eichzeichen für die EWG-<br />

Ersteichung<br />

Jahreszeichen für die EWG-<br />

Ersteichung<br />

Jahr in dem die EWG-Ersteichung<br />

durchgeführt wurde<br />

Kennzeichnung bei der<br />

EWG-Ersteichung<br />

Anmerkungen :<br />

1. In der oberen Hälfte ist das Länderkennzeichen des Mitgliedstaates der EU bzw. des Abkommens<br />

über den Europäischen Wirtschaftsraum (hier D für Deutschland) und die Ordnungszahl der<br />

jeweiligen zuständigen Behörde (entsprechend Tabelle 1). In der unteren Hälfte die Ordnungszahl<br />

der prüfenden Stelle (z.B. Eichamt) bzw. eine "0", wenn die zuständige Behörde die<br />

entsprechende Prüfung durchgeführt hat.<br />

2. Abmessungen und Form entsprechend Richtlinie 71/316/EWG.<br />

Hauptstempel für die EWG-Ersteichung von Längenmessgeräten (Bild 4), der anstelle des Zeichens<br />

entsprechend Bild 3 verwendet werden kann:<br />

Messgeräte, die von den zuständigen Behörden nach Abschnitt 7.2.1 geprüft worden sind, tragen<br />

folgende Kennzeichnung (Bilder 5 und 6):<br />

Eichzeichen für die innerstaatliche<br />

Eichung<br />

Eichzeichen für die innerstaatliche<br />

Eichung<br />

Bedeutung der Zeichen Beispiel für die Stempelung eines<br />

Messgeräts<br />

02<br />

Jahreszeichen für die<br />

innerstaatliche Eichung<br />

Jahr in dem die Gültigkeit der Eichung<br />

endet (hier 2002)<br />

99<br />

Jahresbezeichnung für die<br />

innerstaatliche Eichung<br />

Jahr in dem die Eichung durchgeführt<br />

wurde (hier 1999)<br />

02<br />

Eichzeichen mit Jahreszeichen<br />

(Hauptstempel)<br />

99<br />

Eichzeichen mit Jahresbezeichnung<br />

(Hauptstempel)<br />

Anmerkung 1: Das Eichzeichen für die innerstaatliche Eichung besteht aus einem gewundenen Band<br />

mit dem Buchstaben D, der Ordnungszahl der jeweiligen zuständigen Behörde (siehe<br />

29

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