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Nachtrag 9 Gültig ab 01. Jänner 2009

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ÖGT Stückgut<br />

dieser Frist, so kann die Bahn entweder selbst dafür sorgen oder nach den Bestimmungen über<br />

Ablieferungshindernisse oder nach Zif. 20.1 verfahren.<br />

8.11 Hat sich der Empfänger die Erfüllung der Zollvorschriften vorbehalten, so geht die Stellungspflicht<br />

bei der Ablieferung auf den Empfänger über. Der Empfänger haftet der Bahn aufgrund des<br />

vorangegangenen Frachtvertrages für alle wegen Außerachtlassung der einschlägigen Vorschriften<br />

von den Zoll- oder sonstigen Verwaltungsbehörden oder Gerichten vorgeschriebenen Beträge, wie<br />

Zölle, sonstige Abg<strong>ab</strong>en, Strafbeträge.<br />

Berechnung der Kosten<br />

9.1 Die Fracht- und die Nebenentgelte werden nach den am Tag des Abschlusses des Frachtvertrages<br />

geltenden Tarifen berechnet. Über sonstige Kosten erstellt die Bahn einen Beleg und legt ihn dem<br />

BahnExpress-Beförderungspapier bei. Die Fracht wird für die Beförderung von der Anschrift des<br />

Absenders bis zur Anschrift des Empfängers berechnet. Bei Aufg<strong>ab</strong>e oder Ablieferung im Logistik-<br />

Center, im Stützpunkt oder Depotbahnhof werden der Frachtberechnung die Postleitzahlen der<br />

Versand- und Bestimmungs-Logistik-Center, des -stützpunktes oder -depotbahnhofes<br />

zugrundegelegt.<br />

Sofern unvorhersehbare Entwicklungen zu einer überdurchschnittlichen Erhöhung der<br />

Produktionskosten (z.B. Energiekosten) führen, die sich unmittelbar auf die veröffentlichten Frachten<br />

und Nebenentgelte auswirken, können vorübergehend Zuschläge zu den Frachten und<br />

Nebenentgelten in Rechnung gestellt werden. Die Art und Höhe der Zuschläge werden jeweils 15<br />

Tage vor dem Inkrafttreten durch Aushang bekanntgegeben und sind in der Rechnung unter Code<br />

27.0 (Energiezuschlag) angeführt.<br />

9.2 Treibstoffzuschlag<br />

Bei einer Überschreitung des durchschnittlichen Dieselpreises von EUR 1,30 (inkl. USt) pro Liter<br />

wird ein Treibstoffausgleichsbetrag verrechnet.<br />

Die Höhe der allenfalls anfallenden Ausgleichszulage können Sie der Treibstoffzuschlagt<strong>ab</strong>elle<br />

entnehmen. Diese hinterlegten Prozentsätze werden als Treibstoffausgleich zur Verrechnung<br />

kommen, wenn der Dieselpreis über die angesprochenen EUR 1,30 (inkl. USt) steigen sollte.<br />

ÖGT – 01/<strong>2009</strong><br />

Treibstoffpreis in<br />

EURO<br />

Treibstoffzuschlagt<strong>ab</strong>elle<br />

Frachtzuschlag<br />

National<br />

BEX in %<br />

Frachtzuschlag<br />

International<br />

RailStandard und<br />

RailExpress in %<br />

< 1,30 0 0<br />

1,301 – 1,350 0,50 0,80<br />

1,351 – 1,400 1,00 1,60<br />

1,401 – 1,450 1,50 2,40<br />

1,451 – 1,500 2,00 3,20<br />

1,501 – 1,550 2,50 4,00<br />

> 1,55 0,5 % pro 5 Cent Steigerung 0,8 % pro 5 Cent Steigerung<br />

Dieser Zuschlag wird vom vereinbarten Nettopreis berechnet und auf der Rechnung unter Code 12.6<br />

Dieselzuschlag gesondert ausgewiesen.<br />

Als objektive Messzahl für das Dieseltreibstoff-Preisniveau dient der vom Bundesministerium für<br />

Wirtschaft und Arbeit, Wien, publizierte Benzinpreismonitor.<br />

Diese Daten sind für jeden Interessenten öffentlich zugänglich und können auf der Homepage<br />

www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/Benzinpreismonitor/aktuelle_treibstoffpreise/default.htm <strong>ab</strong>gefragt<br />

werden.<br />

Als Berechnungsgrundlage für den Treibstoffzuschlag dient der Durchschnittspreis welcher jeweils<br />

in einem 2-monatigen Beobachtungszeitraum ermittelt wird. Die mögliche Anpassung erfolgt jeweils<br />

zum <strong>01.</strong>02., <strong>01.</strong>04., <strong>01.</strong>06., <strong>01.</strong>08., <strong>01.</strong>10. und <strong>01.</strong>12. jeden Jahres.<br />

Zahlung der Kosten<br />

10.1 Der Absender kann die von der Annahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehenden Kosten<br />

zahlen oder auf den Empfänger überweisen. Das Nebenentgelt für eine Transportversicherung des<br />

Gutes ist ausnahmslos vom Absender zu bezahlen, und kann nicht auf den Empfänger überwiesen<br />

werden.<br />

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