Nachtrag 9 Gültig ab 01. Jänner 2009
Nachtrag 9 Gültig ab 01. Jänner 2009
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ÖGT Konventioneller Ladungsverkehr<br />
85 Von anderen Verwaltungsbehörden zu erhebende oder erhobene Beträge<br />
86 Kosten einer vorangehenden Beförderung<br />
90 Nebenentgelt für Verfügungen und Anweisungen<br />
91 Nebenentgelt für das Erstellen von weiteren Ausfertigungen und für das Bestätigen der<br />
Übereinstimmung<br />
92 Nebenentgelt für die Tatbestandsaufnahme, bei der kein oder ein bereits anerkannter Schaden<br />
festgestellt wird<br />
93 Entgelt für das Abbestellen<br />
94 Nebenentgelt für das Lagern im Freien<br />
96 Verkaufsentgelt<br />
97 Nebenentgelt für besondere Prüfungen und den Aufdruck von Stempeln<br />
02 Sammelcode für alle Nebenentgelte von 30 bis 39<br />
03 Sammelcode für alle Nebenentgelte von 40 bis 45<br />
04 Sammelcode für alle Nebenentgelte von 50 bis 55<br />
05 Sammelcode für alle Nebenentgelte von 60 bis 62<br />
06 Sammelcode für alle Nebenentgelte von 70 bis 85<br />
Geschlossene Züge und Wagengruppen<br />
1. Die Aufg<strong>ab</strong>e von Gütern in geschlossenen Zügen oder Wagengruppen bedarf der Vereinbarung mit<br />
der für den Versandbahnhof zuständigen Regionalleitung Cargo oder Privatbahnverwaltung.<br />
2. Die Aufg<strong>ab</strong>e kann mit einem Frachtbrief erfolgen, dem 6 Nachweisungen beizugeben sind.<br />
Im internationalen Verkehr erteilt über allenfalls darüber hinaus zusätzlich nötige Nachweisungen die<br />
Regionalleitung Cargo oder Privatbahnverwaltung Auskunft.<br />
3. Die Felder 3 bis 5, 10 bis 17, 19, 20*, 21*, 23* bis 27* sowie die Spalte „RID“ der Nachweisungen<br />
sind vom Absender auszufüllen. Der Absender kann den NHM-Code in Spalte 18 angeben. Paletten<br />
und Lademittel sind zum entsprechenden Wagen in die Spalte 22 einzutragen.<br />
Ab Inkrafttreten des COTIF 1999 sind in der Wagenliste die Felder 16 Abgangsbahnhof, 10 An-<br />
kunftsbahnhof, 50 Leitungswege, 1 Absender, 4 Empfänger, 51Zollbehandlung, 21 festgestellte Net-<br />
tomasse und Bezeichnung des Gutes, 18 Wagennummer, sowie die Spalte „RID“ der Nachweisun-<br />
gen vom Absender auszufüllen.<br />
Im kombinierten Verkehr sind auch die entsprechenden weiteren Daten in das Feld 21 für Tara (UTI),<br />
Brutto (UTI), Code und Maße des UTI sowie dessen Zeichen und Nummer und die Nummer des<br />
Überg<strong>ab</strong>escheines und des Zolldokumentes (Feld 9) einzutragen.<br />
Im EBG-Verkehr können auch Nachweisungen nach dem vereinfachten Muster verwendet werden.<br />
4. Im Frachtbrief ist einzutragen:<br />
- in das Feld „Wagennummer“ die Zahl der Wagen und der Vermerk „Siehe Nachweisung“;<br />
- in das Feld „Masse“ die Summe der Massen der Spalte 19 der Nachweisung;<br />
- in das Feld „Beilagen zum Frachtbrief“ die Zahl der beigegebenen Nachweisungen.<br />
* Nur im Kombinierten Ladungsverkehr auszufüllen.<br />
ÖGT – 01/<strong>2009</strong> 19