Nachtrag 9 Gültig ab 01. Jänner 2009
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Stückgut ÖGT<br />
Frachtberechnung<br />
BahnExpress<br />
1. Die Fracht für BahnExpress wird durch die Art und Masse des Gutes sowie die Entfernungszonen<br />
bestimmt und ist aus nebenstehender Frachtentafel für BahnExpress ersichtlich.<br />
2. Die Masse des Gutes wird vom Absender im BahnExpress-Beförderungspapier angegeben oder<br />
bahnseitig durch Verwiegen festgestellt. Zur Masse des Gutes zählt alles, was mit dem Gut zur<br />
Beförderung aufgeliefert wird, ausgenommen der einheitlich festgelegten oder angeschriebenen (und<br />
aus den Frachtbriefang<strong>ab</strong>en ersichtlichen) Eigenmasse der verwendeten<br />
- Tauschgeräte (einheitlich 25 kg je Tauschflachpalette und Tauschrahmen, 10 kg je Tausch-<br />
brett und 85 kg je Tauschboxpalette),<br />
- privaten, von einer Bahn zugelassenen und mit P gekennzeichnete Paletten und Zusatzgeräten,<br />
- Collico-Transportbehältnissen,<br />
- CHEP-Paletten (einheitlich 30 kg je Industriepalette 100 x 120 cm, 25 kg je Europalette 80 x 120 cm,<br />
12 kg je Halbpalette 60 x 80 cm und 3 kg je 1/4 -Palette 40 x 60 cm).<br />
140<br />
Der Frachtberechung wird eine Mindestmasse je Palette zugrunde gelegt:<br />
Mindestmasse 250 kg je Industrie- und Einwegpalette (100 x 120 cm)<br />
Mindestmasse 200 kg je Flach (EUR) - Palette (80 x 120 cm)<br />
Mindestmasse 100 kg je Halbpalette (60 x 80 cm)<br />
Mindestmasse 50 kg je 1/4 Palette (40 x 60 cm)<br />
3. Für Güter mit einer Masse von mehr als 2.000 kg wird die Fracht für die auf volle 100 kg aufgerundete<br />
Masse des Gutes nach der in der letzten Zeile der Frachtentafel ausgewiesenen „Fracht je 100 kg“<br />
berechnet. Sondertarife können eine andere Regelung vorsehen.<br />
4. Die Entfernungszone ergibt sich aus den beiden ersten Ziffern der Postleitzahl des Versand- und des<br />
Bestimmungsortes und ist aus der Entfernungszonentafel (Seite 145) ersichtlich.<br />
5. Für sperrige Güter, das sind Güter mit einer Masse von weniger als 333 kg/m³ Rauminhalt, wird die<br />
Fracht für mindestens 333 kg/m³ Rauminhalt berechnet.<br />
Der Rauminhalt wird aus der größten Länge, Breite und Höhe (in m und cm rechtwinkelig zueinander<br />
gemessen) berechnet und vom Absender in das Beförderungspapier eingetragen. Mehrere Stücke<br />
können hiebei so günstig wie möglich zueinander gestellt werden.<br />
6. Bei Sendungen mit unhandlichen Gütern, das sind Güter über 2,4 Meter bis 3 Meter Länge, wird die<br />
Fracht um 50% erhöht.<br />
7. Für Sendungen mit bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gütern nach dem RID und<br />
dem ADR wird die Fracht um 30%, mindestens jedoch um EUR 15,00 erhöht.<br />
8. Für unverpackte und unbepackte Fahrräder wird die Fracht für 20 kg je Fahrrad bis 20 Zoll und 50 kg<br />
je Fahrrad über 20 Zoll berechnet.<br />
ÖGT – 01/<strong>2009</strong>