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Sport in bw Nr. 05/12 - Badischer Sportbund Nord ev

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28<br />

ARAG-SPORT VER SI CHE RUNG<br />

Urheberrechts- und<br />

Markenrechts-Verletzungen<br />

Fast jeder Vere<strong>in</strong> und erst recht jeder<br />

Verband hat e<strong>in</strong>e Website, mit<br />

der er für sich wirbt oder über sich<br />

<strong>in</strong>formiert. Es werden nicht nur<br />

Veranstaltungen angekündigt, Spielberichte<br />

und Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gspläne veröffentlicht<br />

oder Vere<strong>in</strong>shistorien dargestellt,<br />

sondern auch Anfahrtspläne<br />

gezeigt und die Web-Präsenz mit<br />

Bildern aus dem Internet dekoriert.<br />

All diese Aktivitäten bergen die Gefahr,<br />

dass der unbedarfte Ersteller<br />

oder Webmaster geschützte Rechte<br />

Dritter verletzt.<br />

Geistiges Eigentum ist nicht generell<br />

rechtlich geschützt, sondern<br />

nur, wenn die Rechtsordnung e<strong>in</strong>er<br />

Person entsprechende Rechte zuweist,<br />

z.B. durch Patent-, Gebrauchsmuster-,<br />

Geschmacksmuster- oder<br />

Urheberrechte. Inhaber e<strong>in</strong>es solchen<br />

Rechts ist z.B. der Anmelder<br />

e<strong>in</strong>es Patents oder der Schöpfer e<strong>in</strong>es<br />

urheberrechtlichen Werks. Das<br />

Urheberrecht erlischt generell 70<br />

Jahre nach dem Tode des Urhebers<br />

(§64 UrhG). Das Urheberrecht an<br />

Lichtbildern erlischt dagegen 50<br />

Jahre nach dem Ersche<strong>in</strong>en des<br />

Lichtbildes.<br />

Die Rechte<strong>in</strong>haber selbst oder f<strong>in</strong>dige<br />

Anwaltskanzleien bedienen<br />

sich <strong>in</strong>zwischen bestimmter Tools<br />

und Programme zum Aufspüren<br />

von Urheberrechtsverletzungen an<br />

Bildern, Karten und Texten im Internet.<br />

Dabei f<strong>in</strong>den sie aber auch<br />

immer mehr Vere<strong>in</strong>e, die entsprechende<br />

Rechte verletzten oder verletzt<br />

haben.<br />

Bei gewerblichem Handel können<br />

Urheberrechtsverletzungen Geldoder<br />

Haftstrafen nach sich ziehen<br />

(gemäß § 106 UrhG). Zudem können<br />

die Rechte<strong>in</strong>haber Schadensersatzansprüche<br />

geltend machen<br />

und kostenpflichtig abmahnen.<br />

Von e<strong>in</strong>er Markenrechtsverletzung<br />

spricht man, wenn Dritte unbefugt<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragene Marke im geschäftlichen<br />

Verkehr verwenden.<br />

(§ 15 Abs. 2 MarkenG). E<strong>in</strong>e Nutzung<br />

durch Private im privaten<br />

Verkehr kann ke<strong>in</strong>e Markenrechtsverletzung<br />

se<strong>in</strong>. Geschützte (Wort-)<br />

Marken können z.B. se<strong>in</strong>: Thai-Do,<br />

Ballermann 6-Party, Spanische Nacht,<br />

Spr<strong>in</strong>g Break, usw.<br />

Sowohl der <strong>Badischer</strong> <strong>Sport</strong>bund<br />

als auch die meisten Fachverbände<br />

warnen ihre Mitglieder immer wieder<br />

vor den Gefahren der Rechtsverletzungen<br />

im Internet. Trotzdem<br />

f<strong>in</strong>den sich sehr zahlreich<br />

derartige leichtfertige Verstöße im<br />

Vere<strong>in</strong>sbereich. Teilweise offenbar<br />

darauf spezialisierte Rechtsanwalts-<br />

Kanzleien schreiben die Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong><br />

wahren „Abmahnungswellen“ an<br />

und fordern <strong>in</strong> der Regel<br />

a. die Abgabe e<strong>in</strong>er strafbewehrten<br />

Unterlassungserklärung<br />

b. Schadensersatz <strong>in</strong> Höhe von z.B.<br />

24 Monaten Lizenzgebühr (im<br />

Wege der so genannten Lizenz -<br />

analogie)<br />

c. RA-Gebühren, basierend auf e<strong>in</strong>em<br />

Gegenstandswert aus a) und<br />

b)<br />

d. oft noch e<strong>in</strong>e Kostenpauschale.<br />

Besteht für die gemeldeten Schadenfälle<br />

Versicherungsschutz?<br />

Die Verwendung e<strong>in</strong>er geschützten<br />

Marke oder e<strong>in</strong>er urheberrechtlich<br />

geschützten Karte auf der Website<br />

zählt zu der versicherten satzungsgemäßen<br />

Tätigkeit des Vere<strong>in</strong>s.<br />

In der Rechtsschutzversicherung<br />

über die <strong>Sport</strong>versicherung des BSB<br />

ist dieses Kostenrisiko nicht versichert.<br />

In der Haftpflichtversicherung der<br />

<strong>Sport</strong>versicherungsverträge s<strong>in</strong>d<br />

grundsätzlich Vermögensschäden<br />

versichert, die von Dritten beim<br />

Vere<strong>in</strong> oder den versicherten Personen<br />

aufgrund e<strong>in</strong>es Verstoßes<br />

geltend gemacht werden. E<strong>in</strong>ige<br />

Vere<strong>in</strong>e haben zudem auch Versicherungsschutz<br />

für Eigenschäden<br />

(z.B. gegenüber dem Vorstand) über<br />

HINWEIS<br />

die Vermögensschaden-Zusatzversicherung<br />

vere<strong>in</strong>bart. Soweit diese<br />

wichtige Ergänzung nicht besteht,<br />

kann der Vere<strong>in</strong> hierfür e<strong>in</strong>e Zusatzversicherung<br />

abschließen.<br />

Voraussetzung für den Versicherungsschutz<br />

<strong>in</strong> der Vermögensschadenshaftpflicht<br />

ist e<strong>in</strong> Verstoß<br />

gegen gesetzliche Haftpflichtbestimmungen<br />

privatrechtlichen Inhalts.<br />

Bei Unterlassungsansprüchen<br />

bzw. strafbewehrten Unterlassungserklärungen<br />

handelt es sich jedoch<br />

nicht um e<strong>in</strong>en Schadensersatzanspruch.<br />

Somit ist auch die A<strong>bw</strong>ehr<br />

nicht Gegenstand des <strong>Sport</strong>versicherungsvertrages.<br />

Versicherungsschutz<br />

besteht also nur für den Schadensersatzanspruch.<br />

Als Schaden werden <strong>in</strong> der Regel<br />

entgangene Lizenzgebühren geltend<br />

gemacht. Häufig ist die Höhe des<br />

geltend gemachten Schadensersatzes<br />

zweifelhaft. Der Urheberrechtsoder<br />

Markenrechts<strong>in</strong>haber ist dafür<br />

im E<strong>in</strong>zelnen darlegungs- und beweispflichtig.<br />

Die Rechtsanwalts-Gebühren s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> Bezug auf den Schadenersatz<br />

versichert, nicht jedoch <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick<br />

auf die strafbewehrte Unterlassungserklärung.<br />

Anfang 2008 hat es e<strong>in</strong>e<br />

erfreuliche Änderung der Gesetzeslage<br />

gegeben: Die Rechtsanwaltsgebühren<br />

müssen sich für e<strong>in</strong>e erstmalige<br />

Abmahnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>fach gelagerten<br />

Fällen mit e<strong>in</strong>er nur unerheblichen<br />

Rechtsverletzung außerhalb<br />

des geschäftlichen Verkehrs<br />

auf 100,00 Euro beschränken (§ 97a<br />

UrhG).<br />

Zusatzversicherungen:<br />

Nichtmitglieder versicherung<br />

Viele Vere<strong>in</strong>e bieten zum Teil sehr werbewirksam Lauftreffs,<br />

Schnupperkurse, Gymnastik- und Fitness-Programme<br />

speziell für Nichtmitglieder an. Die kommen<br />

gerne – vor allem dann, wenn die Vere<strong>in</strong>e über e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Versicherung verfügen.<br />

Mit Ausnahme des <strong>Sport</strong>abzeichens besteht für Nichtmitglieder<br />

im Rahmen der <strong>Sport</strong>versicherung des Badischen<br />

<strong>Sport</strong>bundes ke<strong>in</strong> Versicherungsschutz. Wenn<br />

Sie jedoch auch e<strong>in</strong>e Vorsorge für die teilnehmenden<br />

Nichtmitglieder treffen möchten, können Sie dies<br />

ohne große Mühe im Versicherungsbüro beim Badischen<br />

<strong>Sport</strong>bund (Kontakt siehe Kasten) beantragen.<br />

Die Nichtmitglieder werden es Ihnen danken, sich<br />

bei Ihnen noch e<strong>in</strong> wenig wohler fühlen und gerne<br />

wieder kommen – wenn sie nicht gleich bleiben.<br />

Über die günstigen Pauschalbeiträge e<strong>in</strong>er Nichtmitgliederversicherung<br />

können Sie sich unverb<strong>in</strong>dlich<br />

auch unter www.arag-sport.de <strong>in</strong>formieren.<br />

SPORT <strong>in</strong> BW <strong>05</strong>|20<strong>12</strong>

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