Sport in bw Nr. 05/12 - Badischer Sportbund Nord ev
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ARAG-SPORT VER SI CHE RUNG<br />
Urheberrechts- und<br />
Markenrechts-Verletzungen<br />
Fast jeder Vere<strong>in</strong> und erst recht jeder<br />
Verband hat e<strong>in</strong>e Website, mit<br />
der er für sich wirbt oder über sich<br />
<strong>in</strong>formiert. Es werden nicht nur<br />
Veranstaltungen angekündigt, Spielberichte<br />
und Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gspläne veröffentlicht<br />
oder Vere<strong>in</strong>shistorien dargestellt,<br />
sondern auch Anfahrtspläne<br />
gezeigt und die Web-Präsenz mit<br />
Bildern aus dem Internet dekoriert.<br />
All diese Aktivitäten bergen die Gefahr,<br />
dass der unbedarfte Ersteller<br />
oder Webmaster geschützte Rechte<br />
Dritter verletzt.<br />
Geistiges Eigentum ist nicht generell<br />
rechtlich geschützt, sondern<br />
nur, wenn die Rechtsordnung e<strong>in</strong>er<br />
Person entsprechende Rechte zuweist,<br />
z.B. durch Patent-, Gebrauchsmuster-,<br />
Geschmacksmuster- oder<br />
Urheberrechte. Inhaber e<strong>in</strong>es solchen<br />
Rechts ist z.B. der Anmelder<br />
e<strong>in</strong>es Patents oder der Schöpfer e<strong>in</strong>es<br />
urheberrechtlichen Werks. Das<br />
Urheberrecht erlischt generell 70<br />
Jahre nach dem Tode des Urhebers<br />
(§64 UrhG). Das Urheberrecht an<br />
Lichtbildern erlischt dagegen 50<br />
Jahre nach dem Ersche<strong>in</strong>en des<br />
Lichtbildes.<br />
Die Rechte<strong>in</strong>haber selbst oder f<strong>in</strong>dige<br />
Anwaltskanzleien bedienen<br />
sich <strong>in</strong>zwischen bestimmter Tools<br />
und Programme zum Aufspüren<br />
von Urheberrechtsverletzungen an<br />
Bildern, Karten und Texten im Internet.<br />
Dabei f<strong>in</strong>den sie aber auch<br />
immer mehr Vere<strong>in</strong>e, die entsprechende<br />
Rechte verletzten oder verletzt<br />
haben.<br />
Bei gewerblichem Handel können<br />
Urheberrechtsverletzungen Geldoder<br />
Haftstrafen nach sich ziehen<br />
(gemäß § 106 UrhG). Zudem können<br />
die Rechte<strong>in</strong>haber Schadensersatzansprüche<br />
geltend machen<br />
und kostenpflichtig abmahnen.<br />
Von e<strong>in</strong>er Markenrechtsverletzung<br />
spricht man, wenn Dritte unbefugt<br />
e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragene Marke im geschäftlichen<br />
Verkehr verwenden.<br />
(§ 15 Abs. 2 MarkenG). E<strong>in</strong>e Nutzung<br />
durch Private im privaten<br />
Verkehr kann ke<strong>in</strong>e Markenrechtsverletzung<br />
se<strong>in</strong>. Geschützte (Wort-)<br />
Marken können z.B. se<strong>in</strong>: Thai-Do,<br />
Ballermann 6-Party, Spanische Nacht,<br />
Spr<strong>in</strong>g Break, usw.<br />
Sowohl der <strong>Badischer</strong> <strong>Sport</strong>bund<br />
als auch die meisten Fachverbände<br />
warnen ihre Mitglieder immer wieder<br />
vor den Gefahren der Rechtsverletzungen<br />
im Internet. Trotzdem<br />
f<strong>in</strong>den sich sehr zahlreich<br />
derartige leichtfertige Verstöße im<br />
Vere<strong>in</strong>sbereich. Teilweise offenbar<br />
darauf spezialisierte Rechtsanwalts-<br />
Kanzleien schreiben die Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong><br />
wahren „Abmahnungswellen“ an<br />
und fordern <strong>in</strong> der Regel<br />
a. die Abgabe e<strong>in</strong>er strafbewehrten<br />
Unterlassungserklärung<br />
b. Schadensersatz <strong>in</strong> Höhe von z.B.<br />
24 Monaten Lizenzgebühr (im<br />
Wege der so genannten Lizenz -<br />
analogie)<br />
c. RA-Gebühren, basierend auf e<strong>in</strong>em<br />
Gegenstandswert aus a) und<br />
b)<br />
d. oft noch e<strong>in</strong>e Kostenpauschale.<br />
Besteht für die gemeldeten Schadenfälle<br />
Versicherungsschutz?<br />
Die Verwendung e<strong>in</strong>er geschützten<br />
Marke oder e<strong>in</strong>er urheberrechtlich<br />
geschützten Karte auf der Website<br />
zählt zu der versicherten satzungsgemäßen<br />
Tätigkeit des Vere<strong>in</strong>s.<br />
In der Rechtsschutzversicherung<br />
über die <strong>Sport</strong>versicherung des BSB<br />
ist dieses Kostenrisiko nicht versichert.<br />
In der Haftpflichtversicherung der<br />
<strong>Sport</strong>versicherungsverträge s<strong>in</strong>d<br />
grundsätzlich Vermögensschäden<br />
versichert, die von Dritten beim<br />
Vere<strong>in</strong> oder den versicherten Personen<br />
aufgrund e<strong>in</strong>es Verstoßes<br />
geltend gemacht werden. E<strong>in</strong>ige<br />
Vere<strong>in</strong>e haben zudem auch Versicherungsschutz<br />
für Eigenschäden<br />
(z.B. gegenüber dem Vorstand) über<br />
HINWEIS<br />
die Vermögensschaden-Zusatzversicherung<br />
vere<strong>in</strong>bart. Soweit diese<br />
wichtige Ergänzung nicht besteht,<br />
kann der Vere<strong>in</strong> hierfür e<strong>in</strong>e Zusatzversicherung<br />
abschließen.<br />
Voraussetzung für den Versicherungsschutz<br />
<strong>in</strong> der Vermögensschadenshaftpflicht<br />
ist e<strong>in</strong> Verstoß<br />
gegen gesetzliche Haftpflichtbestimmungen<br />
privatrechtlichen Inhalts.<br />
Bei Unterlassungsansprüchen<br />
bzw. strafbewehrten Unterlassungserklärungen<br />
handelt es sich jedoch<br />
nicht um e<strong>in</strong>en Schadensersatzanspruch.<br />
Somit ist auch die A<strong>bw</strong>ehr<br />
nicht Gegenstand des <strong>Sport</strong>versicherungsvertrages.<br />
Versicherungsschutz<br />
besteht also nur für den Schadensersatzanspruch.<br />
Als Schaden werden <strong>in</strong> der Regel<br />
entgangene Lizenzgebühren geltend<br />
gemacht. Häufig ist die Höhe des<br />
geltend gemachten Schadensersatzes<br />
zweifelhaft. Der Urheberrechtsoder<br />
Markenrechts<strong>in</strong>haber ist dafür<br />
im E<strong>in</strong>zelnen darlegungs- und beweispflichtig.<br />
Die Rechtsanwalts-Gebühren s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> Bezug auf den Schadenersatz<br />
versichert, nicht jedoch <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick<br />
auf die strafbewehrte Unterlassungserklärung.<br />
Anfang 2008 hat es e<strong>in</strong>e<br />
erfreuliche Änderung der Gesetzeslage<br />
gegeben: Die Rechtsanwaltsgebühren<br />
müssen sich für e<strong>in</strong>e erstmalige<br />
Abmahnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>fach gelagerten<br />
Fällen mit e<strong>in</strong>er nur unerheblichen<br />
Rechtsverletzung außerhalb<br />
des geschäftlichen Verkehrs<br />
auf 100,00 Euro beschränken (§ 97a<br />
UrhG).<br />
Zusatzversicherungen:<br />
Nichtmitglieder versicherung<br />
Viele Vere<strong>in</strong>e bieten zum Teil sehr werbewirksam Lauftreffs,<br />
Schnupperkurse, Gymnastik- und Fitness-Programme<br />
speziell für Nichtmitglieder an. Die kommen<br />
gerne – vor allem dann, wenn die Vere<strong>in</strong>e über e<strong>in</strong>e<br />
entsprechende Versicherung verfügen.<br />
Mit Ausnahme des <strong>Sport</strong>abzeichens besteht für Nichtmitglieder<br />
im Rahmen der <strong>Sport</strong>versicherung des Badischen<br />
<strong>Sport</strong>bundes ke<strong>in</strong> Versicherungsschutz. Wenn<br />
Sie jedoch auch e<strong>in</strong>e Vorsorge für die teilnehmenden<br />
Nichtmitglieder treffen möchten, können Sie dies<br />
ohne große Mühe im Versicherungsbüro beim Badischen<br />
<strong>Sport</strong>bund (Kontakt siehe Kasten) beantragen.<br />
Die Nichtmitglieder werden es Ihnen danken, sich<br />
bei Ihnen noch e<strong>in</strong> wenig wohler fühlen und gerne<br />
wieder kommen – wenn sie nicht gleich bleiben.<br />
Über die günstigen Pauschalbeiträge e<strong>in</strong>er Nichtmitgliederversicherung<br />
können Sie sich unverb<strong>in</strong>dlich<br />
auch unter www.arag-sport.de <strong>in</strong>formieren.<br />
SPORT <strong>in</strong> BW <strong>05</strong>|20<strong>12</strong>