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VIERTELJAHRSHEFTE FÜR ZEITGESCHICHTE - Institut für ...

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198 Albrecht Götz von Olenhusen<br />

ministerium das theaterwissenschaftliche Studium von „Mischlingen" zu verhindern<br />

suchten 138 .<br />

* In vielen Fällen lehnte aber die Parteikanzlei, ungeachtet der mit dem REM<br />

getroffenen Vereinbarungen, die Zulassung von Kriegsteilnehmern, die „Mischlinge<br />

ersten Grades" waren, ganz schematisch mit fadenscheinigen Begründungen<br />

ab („aus politischen und weltanschaulichen Gründen" oder: „da außer der Frontbewährung<br />

keine weiteren Tatsachen vorhanden sind, die eine Ausnahmegenehmigung<br />

rechtfertigen könnten") 139 . Dann protestierten die Referenten im REM<br />

oder setzten sich unter Berufung auf die festgelegten Zulassungsbedingungen über<br />

die Ablehnung hinweg 140 . Den militärischen Stellen, welche die Gutachten über<br />

Fronteinsatz und „Bewährung vor dem Feind" abzugeben hatten, teilten sie außerdem<br />

jeweils genau die Grundsätze mit, nach denen eine Zulassung ausgesprochen<br />

werden konnte, und führten, weil die früheren militärischen Vorgesetzten daraufhin<br />

meist entsprechend positive Beurteilungen abgaben, in vielen Fällen die Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine Zulassung auf diesem Wege doch noch herbei 141 . Zum Teil durch<br />

das REM, vor allem aber durch einige Hochschulen in Berlin, Graz, Freiburg, München<br />

und Wien, wurden während des Krieges immer wieder Studenten über viele<br />

Semester hin „vorläufig" oder „bedingt" 142 , zum Teil sogar entgegen den geltenden<br />

Bestimmungen (Breslau, Freiburg, München) zugelassen, indem man anscheinend<br />

bei einigen bereits länger immatrikulierten „Mischlingen " vergaß oder unterließ,<br />

die Genehmigungen aus Berlin einzuholen 143 . Hatten sie dann schon einige<br />

Semester studiert und mußte jetzt ihre Berechtigung, z. T. auf Grund von Beschwerden<br />

einzelner Parteiorganisationen oder der Parteikanzlei, neu überprüft werden,<br />

so genehmigte das REM regelmäßig den Abschluß des Studiums 144 .<br />

Der uferlose Aktenkrieg zwischen REM und Parteikanzlei, auf beiden Seiten mit<br />

wachsender Schärfe und Erbitterung geführt, hatte seinen tieferen Grund wohl<br />

138<br />

Geh. StAB 874, 529, Sächsisches Min. f. Volksbildung an REM, 16. 10. 1941; 879, 256,<br />

Bayer. KM an REM, 5. 4. 1943.<br />

139<br />

FUA XIV/2, 21, d. Rektor d. Univ. Freiburg (Prof. W. Süss) an REM, 15. 12. 1942,<br />

14.4.1943; REM an Parteikanzlei, 30.4.1943; REM a. d. Rektor d. Univ. Freiburg,<br />

11. 5.1943; Geh. StAB 876, 11, 17, 26, 65, 141, 190: Sehr. d. Parteikanzlei an REM, 1943.<br />

140<br />

Zahlreiche Schreiben der Parteikanzlei; Vermerke, Verfügungen und Schreiben der<br />

Referenten im REM, ORR. Kock und MinR. Huber: Geh. StAB 873, 243ff., 251f., 426f.;<br />

874,106f., 241f., 385f., 387f., 390f., 474ff., 506, 546f.; 875, 151ff., 173f.; 879, 106.<br />

141<br />

Geh. StAB Rep. 76, Bd. 875-879: zahlreiche Belege.<br />

142<br />

Geh. StAB 877, 163, d. Rektor d. Univ. Berlin an REM, 29. 1. 1942; 876, 236, 302,<br />

d. Rektor d. Hochschule f. Welthandel, Wien, an REM, 24. 2. 1944, 14. 4. 1944; 879, 241,<br />

Bayer. KM an REM, 3. 11. 1943; 879, 297, d. Rektor d. Univ. Heidelberg an REM, 9. 2. 1944;<br />

876, 197, REM an Parteikanzlei, 16. 3. 1944.<br />

143<br />

Geh. StAB 874, 415f., REM an Parteikanzlei, 18. 10. 1941; FUA XIV/2, 18, Bad. KM<br />

an d. Rektorat d. TH Karlsruhe, 24. 9. 1941 - Nr. 15572 - (Abschr.); FUA XIV/2, 21, d. Rektor<br />

d. Univ. Freiburg (Prof. W. Süss) an REM, 9. 6. 1942 - Nr. 3990 - (Abschr.).<br />

144<br />

Vgl. etwa Geh. StAB 879, 12ff., 24f., 27f. (die Univ. München betreffend, wo 1943 der<br />

Rektor wegen des angeblich zu hohen Prozentsatzes von studierenden „Nichtariern" angegriffen<br />

wurde: Geh. StAB 876, 94, Gaustudentenführung an REM, 23. 11. 1943).

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