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Ausgabe 4/2003 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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36-39 Porträt-OK 24.03.<strong>2003</strong> 17:10 Uhr Seite 3<br />

Aufrecht.<br />

Die Ordnung am<br />

Obersten Gerichtshof<br />

aufrechtzuerhalten,<br />

ist Dr. Rzeszuts Ziel:<br />

„Man soll die Leute<br />

nicht ruinieren“<br />

38<br />

P O R T R Ä T<br />

PROFIL<br />

Johann Rzeszuts Weg<br />

an die Spitze<br />

1941 geboren in Wien<br />

1964 Abschluss des Rechtsstudiums<br />

1965 Justizdienst als Praktikant<br />

und Richteramtsanwärter<br />

1971 Zivilrichter am Bezirksgericht<br />

Mödling<br />

1971 Staatsanwalt Wien<br />

1977 Oberstaatsanwalt Wien<br />

1985 Generalprokuratur Oberstaatsanwaltschaft<br />

1987 Richter des OGH<br />

1997 Senatspräsident des OGH<br />

<strong>2003</strong> Präsident des OGH<br />

GÖD April <strong>2003</strong><br />

die oberste Instanz in allen zivil- und<br />

strafrechtlichen Angelegenheiten. Etwa<br />

nach einem Streitfall im Zivilrecht<br />

bildet der OGH die letzte Station nach<br />

allen Berufungsverfahren und entscheidet<br />

endgültig. Diese Urteile werden im<br />

eigens installierten Evidenzbüro elektronisch<br />

registriert und archiviert, was<br />

zuletzt durchaus eine Beschleunigung<br />

der Aufgabenerledigung nach sich zog.<br />

Außerdem ist der OGH im Rahmen der<br />

Gesetzwerdung zu Stellungnahmen<br />

verpflichtet, wofür dort mehrere Begutachtungssenate<br />

eingerichtet sind, die<br />

sich nach der Rechtsmaterie gliedern.<br />

Als letzte Instanz fungiert die Institution<br />

im Justizpalast auch für die richterliche<br />

Disziplinargerichtsbarkeit sowie<br />

für jene zum Berufsstand der Notare.<br />

Die Reizthemen<br />

Aufgrund der zwingenden Unabhängigkeit<br />

in teils brisanten Entscheidungen<br />

befinden sich auch die Mitarbeiter<br />

des OGH im öffentlich-rechtlichen<br />

<strong>Dienst</strong>verhältnis. „Es ist unbestritten,<br />

dass die Justiz, also auch der Oberste<br />

Gerichtshof, ein Bereich ist, in dem man<br />

die Pragmatisierung nicht in Frage stellen<br />

kann“, meint Rzeszut dazu. Und was<br />

sagt er zur derzeit geführten Debatte,<br />

welche die Abschaffung der Pragmatisierung<br />

generell verlangt? „Überall<br />

dort, wo der Staat die Fürsorgepflicht<br />

für den Bürger wahrnimmt, sollte man<br />

damit zurückhaltend sein, vom pragmatisierten<br />

Denken wegzugehen!“<br />

Weil wir gerade bei gewerkschaftspolitischen<br />

Themen sind, gleich zum<br />

nächsten Reizthema: Pensionen. OGH-<br />

Chef Rzeszut diagnostiziert diesbezüglich<br />

den meisten Beiträgen der derzeitigen<br />

Diskussion über Beamtenpensionen<br />

„eine einseitige Blickrichtung, die<br />

nicht auf einer umfassenden Informationsgrundlage<br />

beruht und insbesondere<br />

die Lebensverdienstsumme und den<br />

Entfall der Obergrenze der Bemessungsgrundlage<br />

völlig außer Acht lässt“.<br />

Der Präsident wird wieder konkret:<br />

„Ich habe 1971 30-jährig als Bezirksrichter<br />

in Mödling angefangen und netto<br />

350 Euro bezogen. Das war damals

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