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MK_Bericht der BGS - CDU Deutschlands

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Das Leben ist unverfügbar 15<br />

Wir dürfen also keine befruchtete Eizelle untersuchen,<br />

wir dürfen aber das Kind untersuchen,<br />

und wir dürfen abtreiben. Die Tür steht doch<br />

schon sperrangelweit offen.<br />

Meine Damen und Herren, die Eltern wünschen<br />

sich sehnlichst ein Kind, das eine Chance zum<br />

Leben bekommt. Sie wünschen sich nicht blaue<br />

Augen, es geht nicht darum, ob es dick, groß<br />

o<strong>der</strong> klein ist. Es geht darum, dass ein Kind eine<br />

Chance zum Leben bekommt. Dafür unterziehen<br />

sich die Mütter enormen körperlichen Anstrengungen,<br />

zum Beispiel Hormonbelastungen;<br />

Peter Hintze hat es vorhin ausgeführt. Sie tun<br />

das immer verbunden mit <strong>der</strong> Angst, das Kind<br />

zu verlieren.<br />

Liebe Freunde, die PID ist ein klares Ja zum<br />

Leben. Sie hilft Eltern, die sich ein Kind wünschen.<br />

Prof. Dr. Patrick Sensburg<br />

Frau Vorsitzende!<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren!<br />

Es handelt sich bei <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnos -<br />

tik um genetische Untersuchungen am Embryo<br />

und nicht, wie immer gesagt wird, an <strong>der</strong> befruchteten<br />

Eizelle; denn die befruchtete Eizelle<br />

allein kann ich gar nicht untersuchen, ohne sie<br />

zu zerstören. Es geht also um Untersuchungen<br />

am Embryo, an einem weiter fortgeschrittenen<br />

Zellstadium. Das festzuhalten ist ganz wichtig,<br />

damit wir wissen, worüber diskutiert wird.<br />

Der Bundesgerichtshof hat auch nicht, wie teilweise<br />

gesagt wurde, festgestellt, dass die PID zugelassen<br />

ist, o<strong>der</strong> dass wir gar das Verfahren <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik<br />

zulassen müssen. Er hat in<br />

einem einzelnen Strafverfahren entschieden, dass<br />

die zugrunde liegenden Normen nicht bestimmt<br />

genug sind, eine Verurteilung eines Arztes herbeizuführen,<br />

<strong>der</strong> eine Präimplantationsdiagnostik<br />

vorgenommen hat. Es ist ein ganz großer Wertungsunterschied,<br />

ob wir nicht hinreichend bestimmte<br />

Normen haben o<strong>der</strong> ob uns ein Gericht<br />

sagt, dass wir die PID zulassen müssen. Wir müssen<br />

es nicht, vielmehr müssen wir hinreichend klare<br />

Normen schaffen. Das ist unser Auftrag.<br />

Es besteht auch kein Wertungswi<strong>der</strong>spruch gegenüber<br />

Abtreibungen o<strong>der</strong> gar Spätabtreibungen.<br />

Es gibt Verfahren, nicht die Präimplantationsdiag -<br />

nostik, son<strong>der</strong>n beispielsweise die eben genannte<br />

Polkörperchenuntersuchung, die nicht in einem<br />

späten Stadium beim Embryo ansetzt, son<strong>der</strong>n in<br />

einem frühen Stadium, bevor die Eizelle überhaupt<br />

befruchtet ist. Es geht nicht um die Frage, lassen<br />

wir Erkenntnisgewinn zu, ja o<strong>der</strong> nein, son<strong>der</strong>n es<br />

geht um die Frage, welches Verfahren wir wählen.<br />

Da frage ich mich: Warum müssen wir immer Un -<br />

tersuchungen am Embryo vornehmen? Es gibt<br />

heute mit <strong>der</strong> Polkörperchendiagnostik die Möglichkeit,<br />

90 Prozent <strong>der</strong> Erkrankungen festzustellen,<br />

die ich mit <strong>der</strong> PID feststellen würde, aber<br />

durch Untersuchung nur <strong>der</strong> Eizelle, also in einer

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