MK_Bericht der BGS - CDU Deutschlands
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Das Leben ist unverfügbar 15<br />
Wir dürfen also keine befruchtete Eizelle untersuchen,<br />
wir dürfen aber das Kind untersuchen,<br />
und wir dürfen abtreiben. Die Tür steht doch<br />
schon sperrangelweit offen.<br />
Meine Damen und Herren, die Eltern wünschen<br />
sich sehnlichst ein Kind, das eine Chance zum<br />
Leben bekommt. Sie wünschen sich nicht blaue<br />
Augen, es geht nicht darum, ob es dick, groß<br />
o<strong>der</strong> klein ist. Es geht darum, dass ein Kind eine<br />
Chance zum Leben bekommt. Dafür unterziehen<br />
sich die Mütter enormen körperlichen Anstrengungen,<br />
zum Beispiel Hormonbelastungen;<br />
Peter Hintze hat es vorhin ausgeführt. Sie tun<br />
das immer verbunden mit <strong>der</strong> Angst, das Kind<br />
zu verlieren.<br />
Liebe Freunde, die PID ist ein klares Ja zum<br />
Leben. Sie hilft Eltern, die sich ein Kind wünschen.<br />
Prof. Dr. Patrick Sensburg<br />
Frau Vorsitzende!<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren!<br />
Es handelt sich bei <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnos -<br />
tik um genetische Untersuchungen am Embryo<br />
und nicht, wie immer gesagt wird, an <strong>der</strong> befruchteten<br />
Eizelle; denn die befruchtete Eizelle<br />
allein kann ich gar nicht untersuchen, ohne sie<br />
zu zerstören. Es geht also um Untersuchungen<br />
am Embryo, an einem weiter fortgeschrittenen<br />
Zellstadium. Das festzuhalten ist ganz wichtig,<br />
damit wir wissen, worüber diskutiert wird.<br />
Der Bundesgerichtshof hat auch nicht, wie teilweise<br />
gesagt wurde, festgestellt, dass die PID zugelassen<br />
ist, o<strong>der</strong> dass wir gar das Verfahren <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik<br />
zulassen müssen. Er hat in<br />
einem einzelnen Strafverfahren entschieden, dass<br />
die zugrunde liegenden Normen nicht bestimmt<br />
genug sind, eine Verurteilung eines Arztes herbeizuführen,<br />
<strong>der</strong> eine Präimplantationsdiagnostik<br />
vorgenommen hat. Es ist ein ganz großer Wertungsunterschied,<br />
ob wir nicht hinreichend bestimmte<br />
Normen haben o<strong>der</strong> ob uns ein Gericht<br />
sagt, dass wir die PID zulassen müssen. Wir müssen<br />
es nicht, vielmehr müssen wir hinreichend klare<br />
Normen schaffen. Das ist unser Auftrag.<br />
Es besteht auch kein Wertungswi<strong>der</strong>spruch gegenüber<br />
Abtreibungen o<strong>der</strong> gar Spätabtreibungen.<br />
Es gibt Verfahren, nicht die Präimplantationsdiag -<br />
nostik, son<strong>der</strong>n beispielsweise die eben genannte<br />
Polkörperchenuntersuchung, die nicht in einem<br />
späten Stadium beim Embryo ansetzt, son<strong>der</strong>n in<br />
einem frühen Stadium, bevor die Eizelle überhaupt<br />
befruchtet ist. Es geht nicht um die Frage, lassen<br />
wir Erkenntnisgewinn zu, ja o<strong>der</strong> nein, son<strong>der</strong>n es<br />
geht um die Frage, welches Verfahren wir wählen.<br />
Da frage ich mich: Warum müssen wir immer Un -<br />
tersuchungen am Embryo vornehmen? Es gibt<br />
heute mit <strong>der</strong> Polkörperchendiagnostik die Möglichkeit,<br />
90 Prozent <strong>der</strong> Erkrankungen festzustellen,<br />
die ich mit <strong>der</strong> PID feststellen würde, aber<br />
durch Untersuchung nur <strong>der</strong> Eizelle, also in einer