MK_Bericht der BGS - CDU Deutschlands
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6 Präimplantationsdiagnostik (PID)<br />
Lebens, aber auch ich kann mir menschliche<br />
Dramen vorstellen, in denen neben dieses Bekenntnis,<br />
dem Lebensschutz dienen zu müssen,<br />
etwas an<strong>der</strong>es hinzutritt, das Schweigen, die<br />
Demut in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass es menschliche<br />
Dramen, Grenzsituationen gibt, in denen die<br />
Berechtigung eines gesetzlichen Verbots an<br />
ihre Grenzen stößt.<br />
Gleichzeitig bin ich davon überzeugt: Noch so<br />
enge Ausnahmeregelungen, etwa zur Vermeidung<br />
von Implantationen, denen ein Absterben<br />
des Embryos im Mutterleib folgt, werden nicht<br />
halten.<br />
Mehr und mehr werden wir hineingezogen in<br />
Entscheidungen, in denen dann eben doch festgelegt<br />
wird, welches Leben zugelassen und welches<br />
Leben verworfen wird. Dies wäre nach meiner<br />
festen Überzeugung mit <strong>der</strong> Heiligkeit des<br />
Lebens unvereinbar. Deswegen trete ich persönlich<br />
für ein Verbot <strong>der</strong> PID ein.<br />
Herzlichen Dank.<br />
Katherina Reiche<br />
Verehrter Herr Tagungspräsident!<br />
Meine Damen und Herren Delegierte!<br />
Liebe Freunde!<br />
Als dreifache Mutter kann ich mir nichts Schlimmeres<br />
vorstellen als den Tod des eigenen Kindes, eine<br />
Totgeburt, einen frühen Kindstod o<strong>der</strong> die Pfle ge<br />
des eigenen Kindes bis zu dessen Tod. Wie grausam<br />
und eiskalt läuft es einem bei diesem Gedanken<br />
über den Rücken! Ein totes Kind ist eine Lebenskatastrophe,<br />
die niemals heilt. Selbst scheinbar<br />
„normale“ Fehlgeburten bedürfen oft langer<br />
Zeit <strong>der</strong> Verarbeitung und <strong>der</strong> Trauer. Meistens<br />
sind sie nie zu Ende. Über Fehl- o<strong>der</strong> Totgeburten<br />
redet man nicht, erst recht nicht in <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />
genauso wenig wie über die Reproduktionsmedizin.<br />
Das ist Privatsache, oft Frauensache.<br />
Wie sieht <strong>der</strong>zeit die Rechtssituation in Deutschland<br />
aus? Die juristische Diskussion über die PID<br />
in Deutschland kreist im Wesentlichen um die<br />
Frage, ob die PID mit dem 1990 verabschiedeten<br />
Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Es gab<br />
Wi<strong>der</strong>sprüche zu klären. Die wegen dieser bis<br />
dahin ungeklärten Frage bestehende Rechtsunsicherheit<br />
wurde durch ein Grundsatzurteil des<br />
Bundesgerichtshofs am 6. Juli dieses Jahres beseitigt.<br />
Der Bundesgerichtshof hat am 6. Juli<br />
ganz klar gesagt, dass Embryonen in Deutschland<br />
nun vor dem Einsetzen in die Gebärmutter<br />
auf genetische Defekte und Erbkrankheiten untersucht<br />
werden dürfen.<br />
Wie kam es überhaupt zu diesem Urteil? Der<br />
Hintergrund ist folgen<strong>der</strong>: Ein Gynäkologe in<br />
Deutschland hatte erblich vorbelasteten Paaren,<br />
also werdenden Eltern in schwersten Konflikt -<br />
situationen, geholfen. Er pflanzte die untersuchten<br />
Embryonen ein und zeigte sich anschließend<br />
selbst an. Man muss sich vorstellen: Ein Arzt<br />
zeigt sich selbst an, um Hilfe für seine Patien -<br />
tinnen und Rechtssicherheit zu bekommen.<br />
Was würde nun ein Verbot bedeuten? Frauen<br />
würden per Gesetz gezwungen, vorhersehbare