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MK_Bericht der BGS - CDU Deutschlands

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6 Präimplantationsdiagnostik (PID)<br />

Lebens, aber auch ich kann mir menschliche<br />

Dramen vorstellen, in denen neben dieses Bekenntnis,<br />

dem Lebensschutz dienen zu müssen,<br />

etwas an<strong>der</strong>es hinzutritt, das Schweigen, die<br />

Demut in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass es menschliche<br />

Dramen, Grenzsituationen gibt, in denen die<br />

Berechtigung eines gesetzlichen Verbots an<br />

ihre Grenzen stößt.<br />

Gleichzeitig bin ich davon überzeugt: Noch so<br />

enge Ausnahmeregelungen, etwa zur Vermeidung<br />

von Implantationen, denen ein Absterben<br />

des Embryos im Mutterleib folgt, werden nicht<br />

halten.<br />

Mehr und mehr werden wir hineingezogen in<br />

Entscheidungen, in denen dann eben doch festgelegt<br />

wird, welches Leben zugelassen und welches<br />

Leben verworfen wird. Dies wäre nach meiner<br />

festen Überzeugung mit <strong>der</strong> Heiligkeit des<br />

Lebens unvereinbar. Deswegen trete ich persönlich<br />

für ein Verbot <strong>der</strong> PID ein.<br />

Herzlichen Dank.<br />

Katherina Reiche<br />

Verehrter Herr Tagungspräsident!<br />

Meine Damen und Herren Delegierte!<br />

Liebe Freunde!<br />

Als dreifache Mutter kann ich mir nichts Schlimmeres<br />

vorstellen als den Tod des eigenen Kindes, eine<br />

Totgeburt, einen frühen Kindstod o<strong>der</strong> die Pfle ge<br />

des eigenen Kindes bis zu dessen Tod. Wie grausam<br />

und eiskalt läuft es einem bei diesem Gedanken<br />

über den Rücken! Ein totes Kind ist eine Lebenskatastrophe,<br />

die niemals heilt. Selbst scheinbar<br />

„normale“ Fehlgeburten bedürfen oft langer<br />

Zeit <strong>der</strong> Verarbeitung und <strong>der</strong> Trauer. Meistens<br />

sind sie nie zu Ende. Über Fehl- o<strong>der</strong> Totgeburten<br />

redet man nicht, erst recht nicht in <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />

genauso wenig wie über die Reproduktionsmedizin.<br />

Das ist Privatsache, oft Frauensache.<br />

Wie sieht <strong>der</strong>zeit die Rechtssituation in Deutschland<br />

aus? Die juristische Diskussion über die PID<br />

in Deutschland kreist im Wesentlichen um die<br />

Frage, ob die PID mit dem 1990 verabschiedeten<br />

Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Es gab<br />

Wi<strong>der</strong>sprüche zu klären. Die wegen dieser bis<br />

dahin ungeklärten Frage bestehende Rechtsunsicherheit<br />

wurde durch ein Grundsatzurteil des<br />

Bundesgerichtshofs am 6. Juli dieses Jahres beseitigt.<br />

Der Bundesgerichtshof hat am 6. Juli<br />

ganz klar gesagt, dass Embryonen in Deutschland<br />

nun vor dem Einsetzen in die Gebärmutter<br />

auf genetische Defekte und Erbkrankheiten untersucht<br />

werden dürfen.<br />

Wie kam es überhaupt zu diesem Urteil? Der<br />

Hintergrund ist folgen<strong>der</strong>: Ein Gynäkologe in<br />

Deutschland hatte erblich vorbelasteten Paaren,<br />

also werdenden Eltern in schwersten Konflikt -<br />

situationen, geholfen. Er pflanzte die untersuchten<br />

Embryonen ein und zeigte sich anschließend<br />

selbst an. Man muss sich vorstellen: Ein Arzt<br />

zeigt sich selbst an, um Hilfe für seine Patien -<br />

tinnen und Rechtssicherheit zu bekommen.<br />

Was würde nun ein Verbot bedeuten? Frauen<br />

würden per Gesetz gezwungen, vorhersehbare

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