Mandanten - WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Änderung der UStDV<br />
zum 01.10.2013<br />
Nachweismöglichkeiten<br />
BMF vom 07.03.2013<br />
Tatsächliche Beherrschung<br />
der Organgesellschaft<br />
durch den<br />
Organträger<br />
16<br />
TAX LEGAL CONSULTING<br />
2 Umsatzsteuer<br />
2b | Die Gelangensbestätigung und ihre Alternativen |<br />
Autor: RA Anton Appel, München<br />
Die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen<br />
Lieferungen setzt von Seiten<br />
des Unternehmers den Nachweis voraus,<br />
dass der Gegenstand der Lieferung in das<br />
übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist.<br />
Die Anforderungen an den Nachweis werden<br />
durch die Änderung des § 17a UStDV<br />
neu geregelt. Bis zu deren Inkrafttreten<br />
zum 01.10.2013 gilt eine Übergangsregelung.<br />
Danach kann die ursprünglich<br />
bis zum 31.12.2011 geltende Rechtslage<br />
weiterhin angewendet werden.<br />
Die neue Regelung führt neben der<br />
bereits viel diskutierten Gelangensbestätigung<br />
nunmehr auch weitere Nachweismöglichkeiten<br />
auf. Gem. § 17a Abs. 1 UStG<br />
muss der Unternehmer den Nachweis<br />
durch Belege führen, aus denen sich die<br />
Voraussetzung des § 6a Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1 UStG eindeutig und leicht nachprüfbar<br />
ergibt. Als eindeutig und leicht<br />
nachprüfbar gilt gem. § 17a Abs. 2 UStDV<br />
n. F. insbesondere der Nachweis anhand<br />
des Doppels der Rechnung zusammen mit<br />
der Gelangensbestätigung. Alternativ zur<br />
Gelangensbestätigung kann der Unter<br />
Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung<br />
des BFH zu den Anforderungen an die<br />
organisatorische Eingliederung bei der<br />
umsatzsteuerlichen Organschaft hat das<br />
BMF mit Schreiben vom 07.03.2013 den<br />
UmsatzsteuerAnwendungserlass (UStAE)<br />
mit Wirkung zum 01.01.2013 neu gefasst.<br />
Es ist eine Übergangsregelung bis zum<br />
31.12.2013 vorgesehen.<br />
Neben der finanziellen und wirtschaftlichen<br />
Eingliederung ist die organisatorische<br />
Eingliederung ein Kriterium für<br />
das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen<br />
Organschaft. Die organisatorische Eingliederung<br />
setzt voraus, dass die mit der<br />
finanziellen Eingliederung verbundene<br />
Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft<br />
durch die Muttergesellschaft<br />
in der laufenden Geschäftsführung<br />
tatsächlich wahrgenommen wird.<br />
wts journal | # 2 | Mai 2013<br />
nehmer den Nachweis auch durch die in<br />
§ 17a Abs. 3 UStDV n. F genannten Belege<br />
führen (z. B. Frachtbrief, Spediteurbescheinigung).<br />
Aus der Begründung der Änderungsverordnung<br />
ergibt sich ferner, dass die Steuerfreiheit<br />
der innergemeinschaftlichen<br />
Lieferung nicht zwingend an die in § 17a<br />
Abs. 2 und Abs. 3 UStDV n. F. aufgeführten<br />
Belegnachweise geknüpft ist. Vielmehr ist<br />
der Steuerpflichtige grundsätzlich frei, in<br />
welcher Art und Weise er den Belegnachweis<br />
führt, soweit sich daraus in der Gesamtschau<br />
nachvollziehbar und glaubhaft<br />
ergibt, dass der Liefergegenstand in das<br />
übrige Gemeinschaftsgebiet zum umsatzsteuerrechtlichen<br />
Abnehmer gelangt ist.<br />
Freilich sollte allein darauf keine Nachweisführung<br />
im Unternehmen aufgebaut<br />
sein, sondern diese Regelung lediglich in<br />
Ausnahmefällen herangezogen werden.<br />
Die Unternehmen sollten die Übergangsregelung<br />
nutzen, um die internen Prozesse<br />
zur Nachweisführung an die neuen<br />
Vorgaben anzupassen.<br />
2c | Anforderungen an die organisatorische Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen<br />
Organschaft | Autorin: StBin Marianne Graf, München<br />
Die stärkste Ausprägung der organisato rischen<br />
Eingliederung ist die Personen identität<br />
in den Leitungsgremien des Organträgers<br />
und der Organgesellschaft. Bei nur<br />
teilweiser Personenidentität hängt die organisatorische<br />
Eingliederung von der Ausgestaltung<br />
der Geschäftsführungsbefugnis<br />
in der Tochtergesellschaft ab. Das BMF<br />
nennt hierzu einige Abgrenzungsbeispiele.<br />
Neben dem Regelfall der personellen<br />
Verflechtung der Geschäftsführungen kann<br />
sich die organisatorische Eingliederung<br />
aber auch daraus ergeben, dass leitende<br />
Mitarbeiter des Organträgers als Geschäftsführer<br />
der Organgesellschaft tätig sind.<br />
In Ausnahmefällen kann eine organisatorische<br />
Eingliederung auch ohne personelle<br />
Verflechtung in den Leitungsgremien<br />
des Organträgers und der Organgesellschaft<br />
vorliegen. Voraussetzung für diese<br />
Kontakt:<br />
WP/StB Joachim<br />
Strehle, München,<br />
joachim.strehle@<br />
wts.de<br />
Personelle Verflechtung<br />
in den Leitungsgremien<br />
des Organträgers und der<br />
Organgesellschaft<br />
Organisatorische<br />
Eingliederung ohne<br />
personelle Verflechtung