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Mandanten - WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Immer mehr Umlagen<br />

treiben den Strompreis<br />

Entlastungsregeln<br />

unter Druck<br />

30<br />

TAX LEGAL CONSULTING<br />

2 Energierecht<br />

2 | Senkung der Stromkosten: Energierechtskompetenz gefragt |<br />

Autor: Dr. Christoph Palme, Düsseldorf<br />

EEG­Umlage, Netzentgelte, Offshore­<br />

Umlage, Netzentgeltbefreiungsumlage,<br />

KWK­Umlage, Konzessionsabgabe – der<br />

Strompreis erhöht sich immer mehr, vor<br />

allem bedingt durch die Energiewende,<br />

die hohe Investitionen in Netzausbau,<br />

Speichertechnologie etc. nach sich zieht.<br />

Und schon zeichnen sich weitere Kosten<br />

ab. Den Energieversorgern (EVU) soll eine<br />

Prämie für die Vorhaltung nicht mehr rentabler<br />

Kraftwerkskapazitäten bei Stromengpässen<br />

gezahlt werden. Das Geld<br />

hierfür soll durch eine „Reservekapazitätenumlage“<br />

ebenfalls auf den Strompreis<br />

aufgeschlagen werden. Gleiches gilt für<br />

die von der Systemstabilitätsverordnung<br />

geforderte Nachrüstung von Solaranlagen,<br />

um das sog. 50,2 Hertz Problem des<br />

europäischen Verbundnetzes zu lösen.<br />

Die Finanzierung dieser Umrüstung trägt<br />

ebenfalls der Endverbraucher.<br />

Da Wettbewerber in anderen Staaten<br />

solche Kostenbelastungen nicht vorfinden,<br />

ist es für die deutsche Industrie eminent<br />

wichtig, jeden gesetzlich möglichen<br />

Spielraum zur Kostensenkung zu nutzen.<br />

Es besteht jedoch ein Problem: Ob<br />

Härtefallregelung, Eigenerzeugerprivileg,<br />

Grünstromprivileg, Netzentgeltbefreiung<br />

oder auch das neue Solarstromprivileg –<br />

die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür<br />

sind inzwischen so komplex, dass eine<br />

erfolgreiche Optimierung ohne fundierte<br />

Energierechtsexpertise nicht mehr möglich<br />

ist. Hinzu kommt der enorme politische<br />

Änderungsdruck und seit Neuestem<br />

auch die Haltung der EU­Kommission, die<br />

kürzlich mitteilte, dass sie die o. g. Ausnahmeregelungen<br />

auf ihre Rechtmäßigkeit<br />

überprüfen will. All das führt zu einer sehr<br />

kurzen Halbwertszeit des Energierechts.<br />

Im Extremfall – etwa bei einem Verstoß<br />

gegen EU­Beihilferecht – steht sogar eine<br />

Rückzahlung bereits erfolgter Entlastungen<br />

im Raum. So hat z. B. kürzlich das<br />

Oberlandesgericht Düsseldorf die komplette<br />

Netzentgeltbefreiung für Großabnehmer<br />

für nichtig erklärt und dies auch<br />

mit einem Verstoß gegen EU­Subventionsrecht<br />

begründet. Das Verwaltungsgericht<br />

Frankfurt hält die Entlastung von der EEG­<br />

Umlage für „selbständige Unternehmens­<br />

wts journal | # 2 | Mai 2013<br />

teile“ aus rechtssystematischen Gründen<br />

sogar prinzipiell für nicht möglich.<br />

Andererseits ist unbestritten, dass es auch<br />

in Zukunft Entlastung von den Stromkosten<br />

geben muss, weil sonst der Industriestandort<br />

Deutschland gefährdet wird.<br />

Eigenerzeugerprivileg, Härtefallregelung<br />

oder Netzentgeltbefreiung wird es auch in<br />

Zukunft geben, allerdings in abgespeckter<br />

Form und vermutlich mit permanenten<br />

Änderungen. Die Ausschöpfung dieser<br />

Entlastungsmöglichkeiten erfordert daher<br />

höchste Energierechtskompetenz. Geht es<br />

um die Planung von Kraftwerksprojekten,<br />

ist zusätzlich eine fundierte Abschätzung<br />

der zukünftigen Rechtsentwicklung erforderlich,<br />

um die Rentabilität von Investitionen<br />

beurteilen zu können.<br />

Auch im Zusammenspiel von Energie­<br />

und Stromsteuerrecht mit Energierecht<br />

lauern Fallen. So hat zum Beispiel das<br />

Eigenverbrauchsprivileg nach EEG andere<br />

Voraussetzungen als das stromsteuerrechtliche<br />

Eigenverbrauchsprivileg. Der<br />

für die Entlastung energieintensiver<br />

Betriebe zentrale Begriff „Unternehmen<br />

des Produzierenden Gewerbes“ ist im EEG<br />

ein anderer als im Energiesteuerrecht mit<br />

der Folge eines deutlich eingeschränkten<br />

Begünstigtenkreises etc. Schließlich sind<br />

„negative Synergieeffekte“ zu beachten:<br />

Eine energiesteuerrechtliche Optimierung<br />

kann eine EEG­Optimierung „zerschießen“<br />

und umgekehrt. Die Senkung der Netzentgelte<br />

kann zum Unterschreiten der 14 %<br />

Schwelle für die EEG­Befreiung führen etc.<br />

Jede Umstrukturierung und Optimierung<br />

ist daher sorgsam unter allen Aspekten<br />

(Stromsteuer, Energiesteuer, Energierecht)<br />

zu analysieren und abzuwägen.<br />

Im Rahmen des integrierten Beratungsansatzes<br />

„<strong>WTS</strong> Rundumservice Energie“<br />

wird daher jetzt auch eine umfassende<br />

energierechtliche Betreuung angeboten,<br />

die zusammen mit Kooperationspartnern<br />

auch die Einführung und Begleitung von<br />

Energiemanagementsystemen, Kraftwerksplanung<br />

oder sonstige optimierungsgetriebene<br />

Investitionen umfasst.<br />

Sicherung des Standorts<br />

Deutschland<br />

Die Tücken der Kostenoptimierung<br />

Integrierter Beratungsansatz<br />

Kontakt:<br />

RAin Dr. Karen<br />

Möhlenkamp,<br />

Düsseldorf,<br />

karen.moehlenkamp@<br />

wts.de

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