Mandanten - WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Immer mehr Umlagen<br />
treiben den Strompreis<br />
Entlastungsregeln<br />
unter Druck<br />
30<br />
TAX LEGAL CONSULTING<br />
2 Energierecht<br />
2 | Senkung der Stromkosten: Energierechtskompetenz gefragt |<br />
Autor: Dr. Christoph Palme, Düsseldorf<br />
EEGUmlage, Netzentgelte, Offshore<br />
Umlage, Netzentgeltbefreiungsumlage,<br />
KWKUmlage, Konzessionsabgabe – der<br />
Strompreis erhöht sich immer mehr, vor<br />
allem bedingt durch die Energiewende,<br />
die hohe Investitionen in Netzausbau,<br />
Speichertechnologie etc. nach sich zieht.<br />
Und schon zeichnen sich weitere Kosten<br />
ab. Den Energieversorgern (EVU) soll eine<br />
Prämie für die Vorhaltung nicht mehr rentabler<br />
Kraftwerkskapazitäten bei Stromengpässen<br />
gezahlt werden. Das Geld<br />
hierfür soll durch eine „Reservekapazitätenumlage“<br />
ebenfalls auf den Strompreis<br />
aufgeschlagen werden. Gleiches gilt für<br />
die von der Systemstabilitätsverordnung<br />
geforderte Nachrüstung von Solaranlagen,<br />
um das sog. 50,2 Hertz Problem des<br />
europäischen Verbundnetzes zu lösen.<br />
Die Finanzierung dieser Umrüstung trägt<br />
ebenfalls der Endverbraucher.<br />
Da Wettbewerber in anderen Staaten<br />
solche Kostenbelastungen nicht vorfinden,<br />
ist es für die deutsche Industrie eminent<br />
wichtig, jeden gesetzlich möglichen<br />
Spielraum zur Kostensenkung zu nutzen.<br />
Es besteht jedoch ein Problem: Ob<br />
Härtefallregelung, Eigenerzeugerprivileg,<br />
Grünstromprivileg, Netzentgeltbefreiung<br />
oder auch das neue Solarstromprivileg –<br />
die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür<br />
sind inzwischen so komplex, dass eine<br />
erfolgreiche Optimierung ohne fundierte<br />
Energierechtsexpertise nicht mehr möglich<br />
ist. Hinzu kommt der enorme politische<br />
Änderungsdruck und seit Neuestem<br />
auch die Haltung der EUKommission, die<br />
kürzlich mitteilte, dass sie die o. g. Ausnahmeregelungen<br />
auf ihre Rechtmäßigkeit<br />
überprüfen will. All das führt zu einer sehr<br />
kurzen Halbwertszeit des Energierechts.<br />
Im Extremfall – etwa bei einem Verstoß<br />
gegen EUBeihilferecht – steht sogar eine<br />
Rückzahlung bereits erfolgter Entlastungen<br />
im Raum. So hat z. B. kürzlich das<br />
Oberlandesgericht Düsseldorf die komplette<br />
Netzentgeltbefreiung für Großabnehmer<br />
für nichtig erklärt und dies auch<br />
mit einem Verstoß gegen EUSubventionsrecht<br />
begründet. Das Verwaltungsgericht<br />
Frankfurt hält die Entlastung von der EEG<br />
Umlage für „selbständige Unternehmens<br />
wts journal | # 2 | Mai 2013<br />
teile“ aus rechtssystematischen Gründen<br />
sogar prinzipiell für nicht möglich.<br />
Andererseits ist unbestritten, dass es auch<br />
in Zukunft Entlastung von den Stromkosten<br />
geben muss, weil sonst der Industriestandort<br />
Deutschland gefährdet wird.<br />
Eigenerzeugerprivileg, Härtefallregelung<br />
oder Netzentgeltbefreiung wird es auch in<br />
Zukunft geben, allerdings in abgespeckter<br />
Form und vermutlich mit permanenten<br />
Änderungen. Die Ausschöpfung dieser<br />
Entlastungsmöglichkeiten erfordert daher<br />
höchste Energierechtskompetenz. Geht es<br />
um die Planung von Kraftwerksprojekten,<br />
ist zusätzlich eine fundierte Abschätzung<br />
der zukünftigen Rechtsentwicklung erforderlich,<br />
um die Rentabilität von Investitionen<br />
beurteilen zu können.<br />
Auch im Zusammenspiel von Energie<br />
und Stromsteuerrecht mit Energierecht<br />
lauern Fallen. So hat zum Beispiel das<br />
Eigenverbrauchsprivileg nach EEG andere<br />
Voraussetzungen als das stromsteuerrechtliche<br />
Eigenverbrauchsprivileg. Der<br />
für die Entlastung energieintensiver<br />
Betriebe zentrale Begriff „Unternehmen<br />
des Produzierenden Gewerbes“ ist im EEG<br />
ein anderer als im Energiesteuerrecht mit<br />
der Folge eines deutlich eingeschränkten<br />
Begünstigtenkreises etc. Schließlich sind<br />
„negative Synergieeffekte“ zu beachten:<br />
Eine energiesteuerrechtliche Optimierung<br />
kann eine EEGOptimierung „zerschießen“<br />
und umgekehrt. Die Senkung der Netzentgelte<br />
kann zum Unterschreiten der 14 %<br />
Schwelle für die EEGBefreiung führen etc.<br />
Jede Umstrukturierung und Optimierung<br />
ist daher sorgsam unter allen Aspekten<br />
(Stromsteuer, Energiesteuer, Energierecht)<br />
zu analysieren und abzuwägen.<br />
Im Rahmen des integrierten Beratungsansatzes<br />
„<strong>WTS</strong> Rundumservice Energie“<br />
wird daher jetzt auch eine umfassende<br />
energierechtliche Betreuung angeboten,<br />
die zusammen mit Kooperationspartnern<br />
auch die Einführung und Begleitung von<br />
Energiemanagementsystemen, Kraftwerksplanung<br />
oder sonstige optimierungsgetriebene<br />
Investitionen umfasst.<br />
Sicherung des Standorts<br />
Deutschland<br />
Die Tücken der Kostenoptimierung<br />
Integrierter Beratungsansatz<br />
Kontakt:<br />
RAin Dr. Karen<br />
Möhlenkamp,<br />
Düsseldorf,<br />
karen.moehlenkamp@<br />
wts.de