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Mandanten - WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Umfangreiche<br />

Angabepflichten<br />

Intention der geplanten<br />

Änderungen<br />

Empfehlungscharakter<br />

der Vorschläge<br />

Definition von Höchstgrenzen<br />

der Vorstandsvergütungen<br />

36<br />

TAX LEGAL CONSULTING<br />

1 Financial Advisory<br />

trumente, die zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet werden und deren Wertänderung<br />

im other comprehensive income<br />

erfasst wird, alle Handels­ und Leasingforderungen<br />

sowie andere Finanzinstrumente,<br />

die ein Kreditrisiko beinhalten.<br />

Am 05.02.2013 hat die Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex (DCGK) Vorschläge zu möglichen<br />

Änderungen ihres Regelwerks veröffentlicht.<br />

Diese sollen vor allem die Überwachungsfunktion<br />

des Aufsichtsrats stärken<br />

und die Transparenz hinsichtlich der Vorstandsbezüge<br />

erhöhen. Eine Beschlussfassung<br />

zu den Änderungen ist im Mai 2013<br />

vorgesehen. Die neuen Regelungen treten<br />

mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger<br />

in Kraft.<br />

Im Fokus der Änderungsvorschläge stehen<br />

die Struktur sowie die Höhe der Vorstandsvergütungen.<br />

Dabei wurden die Vorschläge<br />

generell als Empfehlungen formuliert.<br />

Abweichungen sind jedoch jährlich<br />

offen zulegen und zu begründen („comply<br />

or explain“). Die unternehmensspezifisch<br />

festzulegenden Methoden und Systeme<br />

der Vorstandsvergütungen bleiben von<br />

den Empfehlungen unberührt (z. B. aktienbasierte<br />

Vergütungen).<br />

Der Aufsichtsrat soll zukünftig das Verhältnis<br />

der Vorstandsvergütung zur Vergütung des<br />

oberen Führungskreises und der relevanten<br />

Gesamtbelegschaft, insbesondere in der<br />

zeitlichen Entwicklung, berücksichtigen.<br />

Die Definition des oberen Führungskreises<br />

sowie der Gesamtbelegschaft obliegt dabei<br />

dem Aufsichtsrat. Zudem sollen die Vorstandsvergütungen<br />

insgesamt und hinsichtlich<br />

ihrer einzelnen Vergütungsbestandteile<br />

betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.<br />

Dies geht über die aktienrechtliche Verpflichtung<br />

des Aufsichtsrats börsennotierter<br />

Gesellschaften, eine Begrenzungsmöglichkeit<br />

im Falle außerordentlicher Entwicklungen<br />

(z. B. Realisierung stiller Reserven) zu<br />

vereinbaren, hinaus. Eine weitere explizite<br />

Nennung dieser inzwischen in das Aktiengesetz<br />

übernommenen Regelung ist nicht<br />

mehr vorgesehen.<br />

wts journal | # 2 | Mai 2013<br />

Aufgrund der hohen Subjektivität der<br />

Schätzung des erwarteten Verlustes sieht<br />

der Standardentwurf umfangreiche Angabepflichten<br />

vor, um die Vergleichbarkeit<br />

zu ermöglichen.<br />

1h | Geplante Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2013 |<br />

Autor: Holger Pochat, München<br />

Des Weiteren soll der Aufsichtsrat zukünftig<br />

bei Versorgungszusagen das jeweils<br />

angestrebte Versorgungsniveau definieren<br />

sowie den daraus abgeleiteten jährlichen<br />

sowie den langfristigen Aufwand für das<br />

Unternehmen berücksichtigen.<br />

Weitere Empfehlungen wurden in Bezug<br />

auf Angaben im Vergütungsbericht formuliert,<br />

welcher als Teil des Lageberichts<br />

die Grundzüge des Vergütungssystems<br />

für die Vorstandsmitglieder darstellt.<br />

Diese wurden jeweils um Mustertabellen<br />

ergänzt, die auf freiwilliger Basis Verwendung<br />

finden und die Vergleichbarkeit<br />

der Vergütungsberichte zu anderen<br />

Unternehmen verbessern sollen. Diese<br />

Empfehlungen sowie die Mustertabellen<br />

sollen erst für Geschäftsjahre gelten, die<br />

nach dem 31.12.2013 beginnen. Die erste<br />

in diesem Zusammenhang vorgesehene<br />

Empfehlung sieht die Definition erreichbarer<br />

Maximal­ und Minimalvergütungen<br />

für die variablen Vergütungsbestandteile<br />

vor. Die dazugehörige Mustertabelle<br />

unterscheidet darüber hinaus u. a. nach<br />

einmaligen und mehrjährigen variablen<br />

Vergütungen. Die zweite Empfehlung<br />

sieht die explizite Angabe des Zuflusses<br />

von Fixvergütungen sowie kurz­ und<br />

langfristiger variabler Vergütungen im<br />

bzw. für das Berichtsjahr vor. In der entsprechenden<br />

Mustertabelle ist außerdem<br />

u. a. die Angabe von “sonstigen Zuflüssen“<br />

(z. B. aus Vergütungsrückforderungen)<br />

vorgesehen. Die dritte Empfehlung<br />

beinhaltet die Angabe des Aufwands im<br />

Berichtsjahr zu mehrjährigen variablen<br />

Vergütungen sowie zur Altersversorgung.<br />

Die zugehörigen Mustertabellen berücksichtigen<br />

ebenfalls zusätzliche Angaben<br />

(u. a. den Wert des variablen Vergütungsanspruchs<br />

zum Zeitpunkt der Gewährung<br />

sowie die Angabe der Nettozinskomponente<br />

gemäß IAS 19).<br />

Kontakt:<br />

WP/StB Hans-Georg<br />

Weber, Raubling,<br />

hans-georg.weber@<br />

wts.de<br />

Empfehlungen zum<br />

Vergütungsbericht<br />

Kontakt:<br />

Michael Ruth,<br />

München,<br />

michael.ruth@wts.de

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