Mandanten - WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Umfangreiche<br />
Angabepflichten<br />
Intention der geplanten<br />
Änderungen<br />
Empfehlungscharakter<br />
der Vorschläge<br />
Definition von Höchstgrenzen<br />
der Vorstandsvergütungen<br />
36<br />
TAX LEGAL CONSULTING<br />
1 Financial Advisory<br />
trumente, die zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet werden und deren Wertänderung<br />
im other comprehensive income<br />
erfasst wird, alle Handels und Leasingforderungen<br />
sowie andere Finanzinstrumente,<br />
die ein Kreditrisiko beinhalten.<br />
Am 05.02.2013 hat die Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance<br />
Kodex (DCGK) Vorschläge zu möglichen<br />
Änderungen ihres Regelwerks veröffentlicht.<br />
Diese sollen vor allem die Überwachungsfunktion<br />
des Aufsichtsrats stärken<br />
und die Transparenz hinsichtlich der Vorstandsbezüge<br />
erhöhen. Eine Beschlussfassung<br />
zu den Änderungen ist im Mai 2013<br />
vorgesehen. Die neuen Regelungen treten<br />
mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger<br />
in Kraft.<br />
Im Fokus der Änderungsvorschläge stehen<br />
die Struktur sowie die Höhe der Vorstandsvergütungen.<br />
Dabei wurden die Vorschläge<br />
generell als Empfehlungen formuliert.<br />
Abweichungen sind jedoch jährlich<br />
offen zulegen und zu begründen („comply<br />
or explain“). Die unternehmensspezifisch<br />
festzulegenden Methoden und Systeme<br />
der Vorstandsvergütungen bleiben von<br />
den Empfehlungen unberührt (z. B. aktienbasierte<br />
Vergütungen).<br />
Der Aufsichtsrat soll zukünftig das Verhältnis<br />
der Vorstandsvergütung zur Vergütung des<br />
oberen Führungskreises und der relevanten<br />
Gesamtbelegschaft, insbesondere in der<br />
zeitlichen Entwicklung, berücksichtigen.<br />
Die Definition des oberen Führungskreises<br />
sowie der Gesamtbelegschaft obliegt dabei<br />
dem Aufsichtsrat. Zudem sollen die Vorstandsvergütungen<br />
insgesamt und hinsichtlich<br />
ihrer einzelnen Vergütungsbestandteile<br />
betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.<br />
Dies geht über die aktienrechtliche Verpflichtung<br />
des Aufsichtsrats börsennotierter<br />
Gesellschaften, eine Begrenzungsmöglichkeit<br />
im Falle außerordentlicher Entwicklungen<br />
(z. B. Realisierung stiller Reserven) zu<br />
vereinbaren, hinaus. Eine weitere explizite<br />
Nennung dieser inzwischen in das Aktiengesetz<br />
übernommenen Regelung ist nicht<br />
mehr vorgesehen.<br />
wts journal | # 2 | Mai 2013<br />
Aufgrund der hohen Subjektivität der<br />
Schätzung des erwarteten Verlustes sieht<br />
der Standardentwurf umfangreiche Angabepflichten<br />
vor, um die Vergleichbarkeit<br />
zu ermöglichen.<br />
1h | Geplante Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2013 |<br />
Autor: Holger Pochat, München<br />
Des Weiteren soll der Aufsichtsrat zukünftig<br />
bei Versorgungszusagen das jeweils<br />
angestrebte Versorgungsniveau definieren<br />
sowie den daraus abgeleiteten jährlichen<br />
sowie den langfristigen Aufwand für das<br />
Unternehmen berücksichtigen.<br />
Weitere Empfehlungen wurden in Bezug<br />
auf Angaben im Vergütungsbericht formuliert,<br />
welcher als Teil des Lageberichts<br />
die Grundzüge des Vergütungssystems<br />
für die Vorstandsmitglieder darstellt.<br />
Diese wurden jeweils um Mustertabellen<br />
ergänzt, die auf freiwilliger Basis Verwendung<br />
finden und die Vergleichbarkeit<br />
der Vergütungsberichte zu anderen<br />
Unternehmen verbessern sollen. Diese<br />
Empfehlungen sowie die Mustertabellen<br />
sollen erst für Geschäftsjahre gelten, die<br />
nach dem 31.12.2013 beginnen. Die erste<br />
in diesem Zusammenhang vorgesehene<br />
Empfehlung sieht die Definition erreichbarer<br />
Maximal und Minimalvergütungen<br />
für die variablen Vergütungsbestandteile<br />
vor. Die dazugehörige Mustertabelle<br />
unterscheidet darüber hinaus u. a. nach<br />
einmaligen und mehrjährigen variablen<br />
Vergütungen. Die zweite Empfehlung<br />
sieht die explizite Angabe des Zuflusses<br />
von Fixvergütungen sowie kurz und<br />
langfristiger variabler Vergütungen im<br />
bzw. für das Berichtsjahr vor. In der entsprechenden<br />
Mustertabelle ist außerdem<br />
u. a. die Angabe von “sonstigen Zuflüssen“<br />
(z. B. aus Vergütungsrückforderungen)<br />
vorgesehen. Die dritte Empfehlung<br />
beinhaltet die Angabe des Aufwands im<br />
Berichtsjahr zu mehrjährigen variablen<br />
Vergütungen sowie zur Altersversorgung.<br />
Die zugehörigen Mustertabellen berücksichtigen<br />
ebenfalls zusätzliche Angaben<br />
(u. a. den Wert des variablen Vergütungsanspruchs<br />
zum Zeitpunkt der Gewährung<br />
sowie die Angabe der Nettozinskomponente<br />
gemäß IAS 19).<br />
Kontakt:<br />
WP/StB Hans-Georg<br />
Weber, Raubling,<br />
hans-georg.weber@<br />
wts.de<br />
Empfehlungen zum<br />
Vergütungsbericht<br />
Kontakt:<br />
Michael Ruth,<br />
München,<br />
michael.ruth@wts.de