Vortrag - Kanton Bern
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2.2 Parlamentarische Vorstösse<br />
2.2.1 Umsetzung im Rahmen der vorliegenden Teilrevision des Lehreranstellungsgesetzes<br />
Die vorliegende Teilrevision des Lehreranstellungsgesetzes setzt die folgenden parlamentarischen<br />
Vorstösse um:<br />
a. Motion 248/2010 EVP (Steiner-Brütsch, Langenthal) Schutz der Institution Schule vor dubiosen<br />
Lehrkräften<br />
Die vom Grossen Rat angenommene Motion 248/2010 vom 30. November 2010 fordert die Verankerung<br />
einer Pflicht zur Meldung dubioser Lehrkräfte. Auf Gesetzesstufe soll geregelt werden,<br />
dass die Schul- und Strafbehörden sowie die Gerichte verpflichtet sind, Lehrpersonen der Erziehungsdirektion<br />
zu melden, deren Verhalten entweder die körperliche oder seelische Integrität der<br />
Schülerinnen oder Schüler unmittelbar gefährdet oder verletzt oder ihre Vertrauenswürdigkeit in<br />
anderer Weise schwer beeinträchtigt. Das Anliegen wird mit präziseren Bestimmungen zur Thematik<br />
„Entzug der Unterrichtsberechtigung“ umgesetzt.<br />
b. Motion 189/2010 EVP (Steiner-Brütsch, Langenthal) Verwendung zukünftiger Fluktuationsgewinne<br />
für Gehaltsmassnahmen bei Lehrkräften<br />
Die Motion vom 1. November 2010 ersucht den Regierungsrat, künftige Fluktuationsgewinnanteile<br />
für die Verbesserung der Lohnsituation jener Lehrpersonen einzusetzen, welche in den vergangenen<br />
Jahren von Lohnsystemänderungen und Sparmassnahmen besonders negativ betroffen waren.<br />
Damit soll verhindert werden, dass das Lohnniveau der bernischen Lehrpersonen und Schulleitungen<br />
weiter an Konkurrenzfähigkeit verliert. Dieses Anliegen, welches als Postulat überwiesen<br />
worden ist, wird durch die schrittweise Aufhebung des Korrekturfaktors ab 2012 sowie dem künftigen<br />
Einsatz der Rotationsgewinne für Lohnmassnahmen umgesetzt (vgl. Kapitel 4.6).<br />
c. Motion 129/2010 SP-JUSO-PSA (Blaser, Steffisburg) Erhöhung des Anfangsgehalts und gesicherter<br />
Lohnaufstieg für Lehrpersonen<br />
Die Motion 129/2010 vom 6. September 2010 fordert die Erhöhung des Anfangsgehalts und einen<br />
gesicherten Gehaltsaufstieg. Beide Punkte sind vom Grossen Rat als Postulat überwiesen worden.<br />
Mit der Einführung des automatischen Gehaltsaufstiegs für Lehrkräfte und Schulleitungen wird das<br />
zweite Anliegen erfüllt. Eine Anhebung der Anfangsgehälter erfolgt nicht: Das Kosten-Nutzen-<br />
Verhältnis einer solchen Massnahme ist ungünstig. Zudem wird durch die Einführung einer degressiven<br />
Gehaltskurve die Gehaltsentwicklung von Personen mit geringerer Berufserfahrung beschleunigt,<br />
womit auch die Lebenslöhne erhöht werden.<br />
d. Motion 356/2009 PSA (Aellen, Tavannes) Überprüfung des individuellen Gehaltsaufstiegs bei<br />
Lehrkräften<br />
Der Grosse Rat hat die Motion 356/2009 vom 24. November 2009 angenommen und unter der<br />
Bedingung abgeschrieben, dass eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein neues Aufstiegssystem<br />
bei den Lehrergehältern mit dem Ziel prüft, die Konkurrenzfähigkeit für die jüngeren Lehrkräfte<br />
sicherzustellen. Diese Bedingung wird im Rahmen der aktuellen Revision erfüllt.<br />
e. Motion 147/2008 SP-JUSO (Hänsenberger-Zweifel, Burgdorf) Besserer Kündigungsschutz für<br />
Lehrpersonen und Qualitätssicherung der öffentlichen Schule<br />
Ziffer 1 der Motion 147/2008 vom 2. Juni 2008 wurde vom Grossen Rat als Motion überwiesen:<br />
Lehrerinnen und Lehrer sollen nach fünfjähriger befristeter Anstellung unbefristet angestellt werden,<br />
wenn sie grundsätzlich die Qualifikationen für eine Stelle erfüllen. Diese Forderung wird nun