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Vortrag - Kanton Bern

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2.2 Parlamentarische Vorstösse<br />

2.2.1 Umsetzung im Rahmen der vorliegenden Teilrevision des Lehreranstellungsgesetzes<br />

Die vorliegende Teilrevision des Lehreranstellungsgesetzes setzt die folgenden parlamentarischen<br />

Vorstösse um:<br />

a. Motion 248/2010 EVP (Steiner-Brütsch, Langenthal) Schutz der Institution Schule vor dubiosen<br />

Lehrkräften<br />

Die vom Grossen Rat angenommene Motion 248/2010 vom 30. November 2010 fordert die Verankerung<br />

einer Pflicht zur Meldung dubioser Lehrkräfte. Auf Gesetzesstufe soll geregelt werden,<br />

dass die Schul- und Strafbehörden sowie die Gerichte verpflichtet sind, Lehrpersonen der Erziehungsdirektion<br />

zu melden, deren Verhalten entweder die körperliche oder seelische Integrität der<br />

Schülerinnen oder Schüler unmittelbar gefährdet oder verletzt oder ihre Vertrauenswürdigkeit in<br />

anderer Weise schwer beeinträchtigt. Das Anliegen wird mit präziseren Bestimmungen zur Thematik<br />

„Entzug der Unterrichtsberechtigung“ umgesetzt.<br />

b. Motion 189/2010 EVP (Steiner-Brütsch, Langenthal) Verwendung zukünftiger Fluktuationsgewinne<br />

für Gehaltsmassnahmen bei Lehrkräften<br />

Die Motion vom 1. November 2010 ersucht den Regierungsrat, künftige Fluktuationsgewinnanteile<br />

für die Verbesserung der Lohnsituation jener Lehrpersonen einzusetzen, welche in den vergangenen<br />

Jahren von Lohnsystemänderungen und Sparmassnahmen besonders negativ betroffen waren.<br />

Damit soll verhindert werden, dass das Lohnniveau der bernischen Lehrpersonen und Schulleitungen<br />

weiter an Konkurrenzfähigkeit verliert. Dieses Anliegen, welches als Postulat überwiesen<br />

worden ist, wird durch die schrittweise Aufhebung des Korrekturfaktors ab 2012 sowie dem künftigen<br />

Einsatz der Rotationsgewinne für Lohnmassnahmen umgesetzt (vgl. Kapitel 4.6).<br />

c. Motion 129/2010 SP-JUSO-PSA (Blaser, Steffisburg) Erhöhung des Anfangsgehalts und gesicherter<br />

Lohnaufstieg für Lehrpersonen<br />

Die Motion 129/2010 vom 6. September 2010 fordert die Erhöhung des Anfangsgehalts und einen<br />

gesicherten Gehaltsaufstieg. Beide Punkte sind vom Grossen Rat als Postulat überwiesen worden.<br />

Mit der Einführung des automatischen Gehaltsaufstiegs für Lehrkräfte und Schulleitungen wird das<br />

zweite Anliegen erfüllt. Eine Anhebung der Anfangsgehälter erfolgt nicht: Das Kosten-Nutzen-<br />

Verhältnis einer solchen Massnahme ist ungünstig. Zudem wird durch die Einführung einer degressiven<br />

Gehaltskurve die Gehaltsentwicklung von Personen mit geringerer Berufserfahrung beschleunigt,<br />

womit auch die Lebenslöhne erhöht werden.<br />

d. Motion 356/2009 PSA (Aellen, Tavannes) Überprüfung des individuellen Gehaltsaufstiegs bei<br />

Lehrkräften<br />

Der Grosse Rat hat die Motion 356/2009 vom 24. November 2009 angenommen und unter der<br />

Bedingung abgeschrieben, dass eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein neues Aufstiegssystem<br />

bei den Lehrergehältern mit dem Ziel prüft, die Konkurrenzfähigkeit für die jüngeren Lehrkräfte<br />

sicherzustellen. Diese Bedingung wird im Rahmen der aktuellen Revision erfüllt.<br />

e. Motion 147/2008 SP-JUSO (Hänsenberger-Zweifel, Burgdorf) Besserer Kündigungsschutz für<br />

Lehrpersonen und Qualitätssicherung der öffentlichen Schule<br />

Ziffer 1 der Motion 147/2008 vom 2. Juni 2008 wurde vom Grossen Rat als Motion überwiesen:<br />

Lehrerinnen und Lehrer sollen nach fünfjähriger befristeter Anstellung unbefristet angestellt werden,<br />

wenn sie grundsätzlich die Qualifikationen für eine Stelle erfüllen. Diese Forderung wird nun

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