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Vortrag - Kanton Bern

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Abbildung 8: Kosten für den individuellen Gehaltsaufstieg der Lehrkräfte und des <strong>Kanton</strong>spersonals (Stand: 2010)<br />

Daraus resultiert:<br />

- Finanzierungsbedarf: Für die Umsetzung der neuen Vorgaben betreffend individueller Gehaltsaufstieg<br />

sind künftig Mittel für die Lehrkräfte und das <strong>Kanton</strong>spersonal zusammen von<br />

rund 1.5 bis 1.6% der Lohnsumme erforderlich (Wert abhängig von demografischer Struktur<br />

der Personalgruppen).<br />

- Finanzierung: Im Voranschlag/Aufgaben- und Finanzplan 2013/2014-2016 sind für den individuellen<br />

und generellen Gehaltsaufstieg jeweils 1.5% der Lohnsumme eingestellt (Stand Januar<br />

2012). In den vorliegenden Betrachtungen wird davon ausgegangen, dass jeweils rund 0.5%<br />

für den Teuerungsausgleich (genereller Gehaltsaufstieg) eingesetzt werden (die Auswirkungen<br />

von möglichen Teuerungsraten über 0.5% werden in den nachstehenden Berechnungen nicht<br />

abgebildet). Diese müssen in den Lohnverhandlungen mit den Sozialpartnern besprochen werden.<br />

Bei einer erheblichen Steigerung der Teuerung bleibt dem Regierungsrat die Möglichkeit,<br />

kurzfristige Anpassungen beim Ausgleich der Teuerung vorzunehmen.<br />

- Zusätzlich zu den in den Planzahlen für den Gehaltsaufstieg der Lehrkräfte und des <strong>Kanton</strong>spersonals<br />

vorgesehenen Mitteln stehen ab 2015 durch die Elimination des Korrekturfaktors<br />

auch die Rotationsgewinne für den Gehaltsaufstieg zur Verfügung. Von Rotationsgewinn wird<br />

gesprochen, wenn eine Funktion durch Mitarbeitende besetzt wird, deren Lohnniveau tiefer ist<br />

als dasjenige der Vorgängerinnen und Vorgänger. Wird dieser Rotationsgewinn zu Gunsten einer<br />

Budgetverbesserung abgeschöpft und nicht in effektive Lohnmassnahmen investiert, sinkt<br />

trotz gleichbleibendem Personalbestand die Lohnsumme. Bisher wurden die Rotationsgewinne<br />

nicht für Lohnmassnahmen verwendet, da im Rahmen des Budgetierungsprozesses jeweils<br />

eine lineare Korrektur der Personalkosten nach unten erfolgt ist. Dabei handelt es sich um den<br />

sogenannten Korrekturfaktor, welcher jährlich vom Regierungsrat festgelegt wird. Dieser wird<br />

nun aber im laufenden Finanzplan ab 2012 schrittweise eliminiert. Ab 2015 werden deshalb die<br />

Rotationsgewinne vollumfänglich für Lohnmassnahmen verwendet werden können.<br />

Im Bereich der Lehrkräfte nehmen die Rotationsgewinne aufgrund der steigenden Anzahl Pensionierungen<br />

in den folgenden Jahren zu: 2014 stehen rund CHF 4 Mio., 2015 CHF 12 Mio.<br />

und ab 2016 jährlich durchschnittlich CHF 17 Mio. (bzw. 1.2% der Lohnsumme) an Rotations-

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