Vortrag - Kanton Bern
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tungen wäre das Erreichen des Maximums einer Gehaltsklasse möglich gewesen. Bedingt durch<br />
die Sanierung der <strong>Kanton</strong>sfinanzen wurden die Mittel für den Gehaltsaufstieg jedoch deutlich gekürzt:<br />
Aufsummiert über die letzten rund 15 Jahre sind 10% weniger Mittel eingesetzt worden als<br />
ursprünglich vorgesehen war. Von diesen Einschränkungen waren stark auch Leistungsträgerinnen<br />
und -träger mit hervorragenden Leistungen betroffen. In der folgenden Tabelle ist der durchschnittliche<br />
Aufstieg aller Mitarbeitenden mit Leistungsaufstieg dargestellt:<br />
Jahr Anteil der Lohnsumme für individuelle<br />
Gehaltserhöhungen in %<br />
2007 1% 1.75 Gehaltsstufen<br />
2008 1% 1.82 Gehaltsstufen<br />
2009 0% - - -<br />
2010 0.5% 1.27 Gehaltsstufen<br />
2011 1% + 0.1% Spezialmassnahme 1.86 Gehaltsstufen<br />
2012 0.9% + 0.2% für Korrekturen Noch nicht bekannt<br />
Durchschnittliche Erhöhung für das<br />
<strong>Kanton</strong>spersonal (Anzahl Leistungsstufen<br />
im jeweiligen Jahr)<br />
Tabelle 4: Durchschnittlicher Gehaltsaufstieg aller Mitarbeitenden mit Leistungsaufstieg 2007 - 2012<br />
Die ungenügenden Mittel für den Gehaltsaufstieg zeigen sich nicht nur bei einem Vergleich mit<br />
jenen 1.5% der Gehaltssumme, welche bei der Entwicklung von BEREBE dem Lohnsystem<br />
zugrunde gelegt wurden. Auch beim Vergleich des Gehaltsaufstiegs des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> mit dem<br />
der Bundesverwaltung – dem wichtigsten Konkurrenten auf dem Platz <strong>Bern</strong> – werden grosse Unterschiede<br />
deutlich: Bundesangestellte erhalten für sehr gute bis herausragende Qualifikationen<br />
aus dem Mitarbeitendengespräch eine rund doppelt so hohe Lohnerhöhung wie <strong>Kanton</strong>sangestellte.<br />
Hinzu kommt, dass in der Bundesverwaltung je nach Qualifikation ein Anspruch auf eine bestimmte<br />
Lohnerhöhung besteht, während in der <strong>Bern</strong>er <strong>Kanton</strong>sverwaltung selbst Mitarbeitende<br />
mit der höchsten Qualifikationsstufe bei einer Lohnrunde leer ausgehen können. In der Konsequenz<br />
führt dies dazu, dass es wie bei der Lehrerschaft mit dem bisherigen Gehaltsaufstieg auch<br />
für <strong>Kanton</strong>sangestellte mit Leistungsaufstieg praktisch ausgeschlossen ist, das Maximum der Gehaltsklassen<br />
im Verlaufe der Karriere erreichen zu können. Aktuell sind nur rund 2% der Mitarbeitenden<br />
auf dem Maximum, d. h. in der Gehaltsstufe 80 eingestuft (beim Bund sind es zum Vergleich<br />
rund 50%).<br />
b. Rückstand beim Teuerungsausgleich<br />
Der unvollständige Ausgleich der Teuerung seit 1993 betrifft die Lehrkräfte und das <strong>Kanton</strong>spersonal<br />
gleichermassen.<br />
4.5.3.2 Gehaltsvergleiche<br />
Auch im Vergleich zum Arbeitsmarkt sind die Löhne der <strong>Kanton</strong>sangestellten nicht mehr konkurrenzfähig.<br />
Im Unterschied zu den Lehrkräften ist es aber schwieriger, den Rückstand klar zu beziffern.<br />
Die nachfolgende Grafik zeigt für einige repräsentative Funktionen die Lohnrückstände zu den<br />
<strong>Kanton</strong>en der deutschen Schweiz. Daraus wird deutlich, dass die Rückstände zu den übrigen <strong>Kanton</strong>en<br />
von Funktion zu Funktion verschieden sind. Gewisse Differenzen zwischen den Funktionen<br />
– beispielsweise Polizist/in zu Sekretär/in – sind u. a. eine Folge der unterschiedlichen Altersstruktur<br />
in den betreffenden Funktionen; so wird z. B. für den/die Polizist/in der Lohn mit 32 Jahren verglichen<br />
während für die Sekretär/innen der Medianlohn für das Alter 44 dargestellt ist.