Vortrag - Kanton Bern
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2. Ausgangslage<br />
Ziel des Grossen Rates und des Regierungsrates ist es, die Lehrkräfte und <strong>Kanton</strong>sangestellten in<br />
ihrer Arbeit möglichst optimal und wirksam zu unterstützen. Ein wichtiges Steuerungsinstrument<br />
stellt dabei die Lehreranstellungs- bzw. Personalgesetzgebung dar. Die heutigen Grundlagen sind<br />
das Gesetz vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250) und das<br />
Personalgesetz vom 16. September 2004 (PG; BSG 153.01).<br />
Verschiedene Entwicklungen und Erkenntnisse weisen darauf hin, dass vor allem hinsichtlich des<br />
Gehaltsniveaus und des Verlaufs der Gehaltsentwicklung eine Überprüfung und Verbesserung bei<br />
Lehrkräften und <strong>Kanton</strong>sangestellten erforderlich ist.<br />
Der <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> als Arbeitgeber sieht sich mit der Situation konfrontiert, dass die interkantonale<br />
Konkurrenzfähigkeit bzw. die Konkurrenzfähigkeit zu privaten oder öffentlichen Arbeitgebern im<br />
Lohnbereich für die Lehrerschaft und die <strong>Kanton</strong>sangestellten in den letzten Jahren laufend und<br />
zunehmend gesunken ist. Beide Personalgruppen unterliegen seit der Einführung der neuen Gehaltssysteme<br />
nach LAG bzw. BEREBE 1 in den Jahren 1996 und 1997 derselben, im Konkurrenzvergleich<br />
ungenügenden, individuellen Gehaltsentwicklung. Dies führte u. a. dazu, dass sowohl die<br />
Gehälter der Lehrerschaft als auch der <strong>Kanton</strong>sangestellten einen deutlichen Rückstand zum Arbeitsmarkt<br />
aufweisen. Diese Problematik wird durch mehrere Personalbefragungen bei <strong>Kanton</strong>sangestellten<br />
und der Lehrerschaft sowie durch die vom <strong>Bern</strong>ischen Staatspersonalverband<br />
(BSPV), von Lehrerinnen- und Lehrer <strong>Bern</strong> (LEBE) und dem Verband des Personals öffentlicher<br />
Dienste (VPOD) im November 2011 eingereichte Volksinitiative „Für faire Löhne“ verdeutlicht.<br />
Hinzu kommt, dass sich bei beiden Personalgruppen zunehmend das Problem abzeichnet, genügend<br />
qualifizierte Mitarbeitende rekrutieren und erhalten zu können. Im Bereich der Lehrpersonen<br />
weisen die prognostizierte demografische Entwicklung, d. h. die vermehrten Pensionierungen und<br />
ein Wiederanstieg der Schülerzahlen sowie ein Mehrbedarf an Lehrpersonen zur Umsetzung verschiedener<br />
pädagogischer Reformen auf eine zunehmende Verknappung des Angebots an Lehrpersonen<br />
hin. Diese Entwicklung kann sich durch den generellen Verlust der Attraktivität des Lehrberufs<br />
verschärfen. Die gesunkene Attraktivität hängt auch mit dem Wandel des Lehrberufs in den<br />
vergangenen Jahren zusammen: An die Lehrpersonen und Schulleitungen werden höhere fachliche<br />
und soziale Anforderungen gestellt. Angesichts der Herausforderungen durch Heterogenität<br />
der Klassen, der Entwicklung der Schule in integrative Richtung und zusätzlicher Aufgaben und<br />
Verantwortlichkeiten kommen heute zahlreiche Lehrpersonen und Schulleitungen an ihre Grenzen<br />
der Belastbarkeit. Bei den <strong>Kanton</strong>sangestellten betrifft die erschwerte Stellenbesetzung vor allem<br />
Kaderangestellte, Polizistinnen und Polizisten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Informatikerinnen<br />
und Informatiker sowie generell die Altersgruppe der ca. 30-45-Jährigen, welche bereits seit längerer<br />
Zeit beim <strong>Kanton</strong> angestellt sind und in dieser Zeit wegen der aus finanzpolitischen Gründen<br />
sehr eingeschränkten Möglichkeiten für Lohnerhöhungen eine ungenügende Gehaltsentwicklung<br />
erfahren haben.<br />
Gestützt auf die Beurteilung verschiedener personalpolitischer Handlungsfelder hat der Regierungsrat<br />
entschieden, prioritär die Verbesserungen betreffend die individuelle Gehaltsentwicklung der<br />
beiden Personalkategorien anzugehen. Das Lehreranstellungsgesetz und das Personalgesetz<br />
werden deshalb revidiert. Damit wird auch dem Aspekt Rechnung getragen, dass die <strong>Kanton</strong>sangestellten<br />
und die Lehrkräfte in den vergangenen 15 Jahren durch den ungenügenden individuellen<br />
Gehaltsaufstieg unter den Gehaltssystemen nach LAG bzw. BEREBE einen Beitrag von kumuliert<br />
über 3 Milliarden Franken an den Schuldenabbau geleistet haben.<br />
Im Rahmen der Revision des Lehreranstellungsgesetzes werden zudem weitere Änderungen umgesetzt,<br />
welche der Optimierung der Anstellungsbedingungen der Lehrkräfte und Schulleitungen<br />
dienen.<br />
1 Besoldungsrevision <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> (BEREBE; seinerzeitiger Projektname zur Erarbeitung des Gehaltssys-<br />
tems des <strong>Kanton</strong>spersonals)