Vortrag - Kanton Bern
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dies in vergleichbarer Weise wie bei den Lehrkräften, allerdings individuell abhängig von den<br />
erhaltenen Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen.<br />
Für die Umsetzung der neuen Vorgaben betreffend den individuellen Gehaltsaufstieg sind künftig<br />
Mittel für die Lehrkräfte und das <strong>Kanton</strong>spersonal zusammen von rund 1.5 bis 1.6% der Lohnsumme<br />
erforderlich (Wert abhängig von demografischer Struktur der Personalgruppen).<br />
Im Voranschlag/Aufgaben- und Finanzplan 2013/2014-2016 sind für den individuellen und generellen<br />
Gehaltsaufstieg aktuell jeweils 1.5% der Lohnsumme eingestellt. Zusätzlich zu den in den<br />
Planzahlen für den Gehaltsaufstieg der Lehrkräfte und des <strong>Kanton</strong>spersonals vorgesehenen Mittel<br />
stehen ab 2015 durch die Elimination des Korrekturfaktors auch die Rotationsgewinne für den Gehaltsaufstieg<br />
zur Verfügung. Von Rotationsgewinn wird gesprochen, wenn eine Funktion durch<br />
eine Person besetzt wird, deren Lohnniveau tiefer ist als dasjenige der Vorgängerin oder des Vorgängers.<br />
Bisher konnten die Rotationsgewinne nicht für Lohnmassnahmen verwendet werden, weil<br />
im Voranschlag die entsprechenden Mittel zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit (Korrekturfaktor)<br />
weggekürzt wurden. Der Korrekturfaktor wird nun aber im laufenden Finanzplan ab 2012<br />
schrittweise eliminiert. Ab 2015 können deshalb die Rotationsgewinne vollumfänglich für<br />
Lohnmassnahmen verwendet werden.<br />
Im Bereich der Lehrkräfte nehmen die Rotationsgewinne aufgrund der steigenden Anzahl Pensionierungen<br />
in den folgenden Jahren zu: 2014 stehen rund CHF 4 Mio., 2015 CHF 12 Mio. und ab<br />
2016 jährlich durchschnittlich CHF 17 Mio. an Rotationsgewinnen zur Verfügung. Das entspricht<br />
rund 1.2% der Lohnsumme. Beim <strong>Kanton</strong>spersonal wird mit Rotationsgewinnen von rund 0.5%<br />
bzw. durchschnittlich CHF 10 Mio. pro Jahr gerechnet.<br />
Gesamthaft über beide Personalkategorien betrachtet kann in den kommenden Jahren somit mit<br />
durchschnittlichen Rotationsgewinnen von 0.7 bis 0.8% gerechnet werden. Durch den Einsatz der<br />
Rotationsgewinne sind für den künftigen individuellen Gehaltsaufstieg (Bedarf von 1.5 bis 1.6%)<br />
als Lohnsummenwachstum im Finanzplan „nur“ noch die restlichen 0.7 bis 0.8% nötig.<br />
Die übrigen Anteile der heute im Finanzplan eingestellten 1.5% Lohnsummenwachstum können für<br />
die Teuerung eingesetzt werden. Erwähnt sei dabei, dass der neue Gehaltsaufstieg bei den Lehrkräften<br />
und dem <strong>Kanton</strong>spersonal zwar einen Anspruch bezüglich des gesamthaften individuellen<br />
Gehaltsaufstiegs statuieren würde, der Grosse Rat bzw. der Regierungsrat jedoch weiterhin frei<br />
wären, die Mittel für den Teuerungsausgleich zu bewilligen bzw. diesen konkret festzulegen.<br />
Als weitere Option einer personalpolitischen Massnahme wäre vorgesehen, die Lehrerschaft ab<br />
2015 schrittweise – wenn möglich innert zehn Jahren – auf die neue Gehaltskurve zu überführen<br />
(so genannter zusätzlicher individueller Gehaltsaufstieg) bzw. analoge Korrekturmassnahmen für<br />
das <strong>Kanton</strong>spersonal umzusetzen. Damit könnte der Rückstand zu den Löhnen des Arbeitsmarkts<br />
(„Delle“) aufgehoben werden. Angesichts der zurzeit schwierigen finanzpolitischen Lage des <strong>Kanton</strong>s<br />
<strong>Bern</strong> wird die Korrektur nicht im Gesetz fixiert, sondern der Regierungsrat mit einer „Kann-<br />
Formulierung“ beauftragt, jährlich und mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten, die ihm der<br />
Grosse Rat zur Verfügung stellt, zu beschliessen, ob und in welchem Umfang Korrekturmassnahmen<br />
vorgenommen werden.<br />
Auf eine generelle Erhöhung aller Grundgehälter der Lehrkräfte wird verzichtet. Dies, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis<br />
einer solchen Massnahme gering ist und sich im Rahmen der Analysen gezeigt<br />
hat, dass Handlungsbedarf vor allem bei der Gehaltsentwicklung besteht.<br />
Weitere Revisionspunkte in der Vorlage betreffen nur die Lehrerschaft. Dabei werden Anliegen aus<br />
politischen Vorstössen umgesetzt und Ergebnisse aus Analysen wie beispielsweise die Analyse<br />
der strategischen Handlungsfelder im Kindergarten, in der Volksschule und auf der Sekundarstufe<br />
II aus personalpolitischer Sicht („Wo drückt der Schuh?“) berücksichtigt.<br />
Wesentlich sind hierbei die Änderungen im Bereich der unbefristeten bzw. befristeten Anstellung.<br />
Künftig werden Lehrkräfte, unabhängig davon, ob sie die Anstellungsvoraussetzungen erfüllen<br />
oder nicht, unbefristet angestellt. Bei nicht erfüllten Anstellungsvoraussetzungen kann die Anstellungsbehörde<br />
die unbefristete Anstellung an die Erfüllung von Auflagen knüpfen. Der Regierungsrat<br />
bestimmt, unter welchen Voraussetzungen nach wie vor eine befristete Anstellung zu erfolgen<br />
hat. Auf Verordnungsstufe sind diesbezüglich folgende Regelungen vorgesehen: Wenn das Ende