Vortrag - Kanton Bern
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8011 A llgem ein e und K rim inal-P olizeiarbeit 1 S eite 1<br />
110 000<br />
105 000<br />
100 000<br />
95 000<br />
90 000<br />
85 000<br />
80 000<br />
75 000<br />
70 000<br />
65 000<br />
60 000<br />
B E<br />
Ge sa m tkurve (C H)<br />
15 2 0 25 30 35 4 0 45 50 5 5 6 0 65<br />
Abbildung 7: Vergleich Gehaltsentwicklung <strong>Kanton</strong>spersonal <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> – Gesamtkurve CH (Quelle: Lohnvergleich<br />
Persuisse)<br />
4.5.3.3 Fazit<br />
Wie für die Lehrkräfte ist auch für das <strong>Kanton</strong>spersonal die individuelle Gehaltsentwicklung an das<br />
Konkurrenzumfeld anzugleichen. Mit einem dem Arbeitsmarkt angepassten Gehaltsaufstieg kann<br />
erreicht werden, dass sich künftig die Löhne auf dem Niveau anderer Arbeitgeber entwickeln und<br />
so in einigen Jahren nicht erneut vergleichbare Lohnprobleme entstehen. Zur Behebung der Lohnrückstände<br />
ist zudem – analog der Lehrkräfte – eine Korrektur der Löhne bestimmter Alterssegmente<br />
erforderlich. Dazu sind gleiche Mittel wie bei den Lehrkräften einzusetzen, d. h. 6% der<br />
Lohnsumme.<br />
4.5.4 Anpassungen beim <strong>Kanton</strong>spersonal<br />
Der Gehaltsaufstieg für das <strong>Kanton</strong>spersonal soll weiterhin abhängig von einer Leistungs- und<br />
Verhaltensbeurteilung bleiben und für alle Mitarbeitenden individuell festgelegt werden. Im Unterschied<br />
zu den Lehrkräften ist es deshalb nicht sinnvoll und wäre systemwidrig, im Gesetz eine bestimmte<br />
Gehaltskurve festzuschreiben und so den Gehaltsaufstieg zu garantieren. Falls dem BE-<br />
REBE-Gehaltssystem die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird dieses System<br />
funktionieren und längerfristig zu konkurrenzfähigen Löhnen führen können.<br />
Die Gleichbehandlung mit den Lehrkräften muss jedoch gewährleistet werden. Der durchschnittliche<br />
Gehaltsaufstieg der <strong>Kanton</strong>sangestellten, die noch im Leistungsaufstieg stehen, soll vergleichbar<br />
mit dem gesicherten Aufstieg der Lehrerinnen und Lehrer sein. Dies bedeutet, dass auf Basis<br />
der für den individuellen Gehaltsaufstieg der Lehrkräfte erforderlichen Mittel jährlich diejenigen für<br />
den BEREBE-Gehaltsaufstieg berechnet werden. Der jährliche Mittelbedarf könnte sich hierbei bei<br />
beiden Personalkategorien je nach Altersstruktur verändern. Je nach Leistungen wird der Aufstieg<br />
bei gewissen <strong>Kanton</strong>smitarbeitenden rascher, bei anderen langsamer verlaufen als bei den Lehrpersonen.<br />
Beim <strong>Kanton</strong>spersonal kann deshalb nicht garantiert werden, dass nach einer bestimmten<br />
Anzahl Dienstjahre das Maximum der Gehaltsklasse erreicht wird. Stehen aber für das <strong>Kanton</strong>spersonal<br />
gleich viele Mittel zur Verfügung wie für die Lehrerschaft, d. h. 1.7% der Lohnsumme<br />
(vgl. Abbildung 8), so kann das Maximum der Gehaltsklasse durch die meisten Mitarbeitenden im<br />
Verlaufe ihrer Karriere wieder erreicht werden; dies in vergleichbarer Weise wie bei den Lehrkräften,<br />
allerdings individuell abhängig von den erhaltenen Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen.<br />
Mit Mitteln von 1.7% könnten im Durchschnitt mit den Beurteilungen A++, A+ bzw. A folgende individuellen<br />
Lohnerhöhungen gewährt werden: A++ sechs Stufen, A+ vier Stufen und A zwei Stufen.