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Vortrag - Kanton Bern

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8011 A llgem ein e und K rim inal-P olizeiarbeit 1 S eite 1<br />

110 000<br />

105 000<br />

100 000<br />

95 000<br />

90 000<br />

85 000<br />

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70 000<br />

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60 000<br />

B E<br />

Ge sa m tkurve (C H)<br />

15 2 0 25 30 35 4 0 45 50 5 5 6 0 65<br />

Abbildung 7: Vergleich Gehaltsentwicklung <strong>Kanton</strong>spersonal <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> – Gesamtkurve CH (Quelle: Lohnvergleich<br />

Persuisse)<br />

4.5.3.3 Fazit<br />

Wie für die Lehrkräfte ist auch für das <strong>Kanton</strong>spersonal die individuelle Gehaltsentwicklung an das<br />

Konkurrenzumfeld anzugleichen. Mit einem dem Arbeitsmarkt angepassten Gehaltsaufstieg kann<br />

erreicht werden, dass sich künftig die Löhne auf dem Niveau anderer Arbeitgeber entwickeln und<br />

so in einigen Jahren nicht erneut vergleichbare Lohnprobleme entstehen. Zur Behebung der Lohnrückstände<br />

ist zudem – analog der Lehrkräfte – eine Korrektur der Löhne bestimmter Alterssegmente<br />

erforderlich. Dazu sind gleiche Mittel wie bei den Lehrkräften einzusetzen, d. h. 6% der<br />

Lohnsumme.<br />

4.5.4 Anpassungen beim <strong>Kanton</strong>spersonal<br />

Der Gehaltsaufstieg für das <strong>Kanton</strong>spersonal soll weiterhin abhängig von einer Leistungs- und<br />

Verhaltensbeurteilung bleiben und für alle Mitarbeitenden individuell festgelegt werden. Im Unterschied<br />

zu den Lehrkräften ist es deshalb nicht sinnvoll und wäre systemwidrig, im Gesetz eine bestimmte<br />

Gehaltskurve festzuschreiben und so den Gehaltsaufstieg zu garantieren. Falls dem BE-<br />

REBE-Gehaltssystem die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird dieses System<br />

funktionieren und längerfristig zu konkurrenzfähigen Löhnen führen können.<br />

Die Gleichbehandlung mit den Lehrkräften muss jedoch gewährleistet werden. Der durchschnittliche<br />

Gehaltsaufstieg der <strong>Kanton</strong>sangestellten, die noch im Leistungsaufstieg stehen, soll vergleichbar<br />

mit dem gesicherten Aufstieg der Lehrerinnen und Lehrer sein. Dies bedeutet, dass auf Basis<br />

der für den individuellen Gehaltsaufstieg der Lehrkräfte erforderlichen Mittel jährlich diejenigen für<br />

den BEREBE-Gehaltsaufstieg berechnet werden. Der jährliche Mittelbedarf könnte sich hierbei bei<br />

beiden Personalkategorien je nach Altersstruktur verändern. Je nach Leistungen wird der Aufstieg<br />

bei gewissen <strong>Kanton</strong>smitarbeitenden rascher, bei anderen langsamer verlaufen als bei den Lehrpersonen.<br />

Beim <strong>Kanton</strong>spersonal kann deshalb nicht garantiert werden, dass nach einer bestimmten<br />

Anzahl Dienstjahre das Maximum der Gehaltsklasse erreicht wird. Stehen aber für das <strong>Kanton</strong>spersonal<br />

gleich viele Mittel zur Verfügung wie für die Lehrerschaft, d. h. 1.7% der Lohnsumme<br />

(vgl. Abbildung 8), so kann das Maximum der Gehaltsklasse durch die meisten Mitarbeitenden im<br />

Verlaufe ihrer Karriere wieder erreicht werden; dies in vergleichbarer Weise wie bei den Lehrkräften,<br />

allerdings individuell abhängig von den erhaltenen Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen.<br />

Mit Mitteln von 1.7% könnten im Durchschnitt mit den Beurteilungen A++, A+ bzw. A folgende individuellen<br />

Lohnerhöhungen gewährt werden: A++ sechs Stufen, A+ vier Stufen und A zwei Stufen.

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