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Vortrag - Kanton Bern

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4.3.1.4 Fazit<br />

Die Kombination der vorangehend beschriebenen Aspekte über mehrere Jahre hinweg zeigt gravierende<br />

Konsequenzen:<br />

Die effektiv bezahlten Gehälter und insbesondere die Gehaltsentwicklungsperspektiven der Lehrkräfte<br />

und Schulleitungen, welche schon seit längerer Zeit im bernischen Schuldienst stehen, sind<br />

im Vergleich zum Konkurrenzumfeld wegen des ungenügenden Gehaltsaufstiegs kaum mehr konkurrenzfähig.<br />

Die Unzufriedenheit der Lehrkräfte und Schulleitungen mit ihrer Gehaltssituation hat<br />

sich deutlich manifestiert. Kritisch wird diese Tendenz aufgrund der drohenden Lehrerknappheit.<br />

Weiter können Lehrpersonen und Schulleitungen mit dem heutigen System und Rhythmus der<br />

Gehaltsentwicklung im Laufe ihrer Berufskarriere das Maximum ihrer Gehaltsklasse nicht mehr<br />

erreichen. Bei gleichbleibender Entwicklung werden sie künftig mit einer Einstufung um die 50.<br />

Gehaltsstufe (von 77) pensioniert. Diese mässige Lohnentwicklung führt ausserdem dazu, dass die<br />

Rentenansprüche der Lehrkräfte lebenslang verhältnismässig niedrig ausfallen, obwohl diese Mitarbeiterkategorie<br />

relativ hohe Pensionskassenbeiträge (inkl. Sanierungsbeiträge) entrichten muss.<br />

4.4 Änderungen im Gehaltssystem der Lehrkräfte und Schulleitungen<br />

Die bisherigen Ausführungen machen deutlich, dass aus personalpolitischer Sicht grundsätzliche<br />

Änderungen der künftigen Gehaltspolitik erforderlich sind. Es gilt, die Konkurrenzfähigkeit des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Bern</strong> als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren wiederherzustellen und zu<br />

sichern; insbesondere auch mit Blick auf die Herausforderungen, die sich in absehbarer Zeit mit<br />

der demografischen Entwicklung (v. a. Lehrerknappheit) stellen werden. Angesichts der Vielzahl<br />

von betroffenen Lehrkräften und Schulleitungen sowie der finanziellen Dimension der Thematik<br />

müssen personalpolitisch wirksame Massnahmen definiert und mit den Gegebenheiten des finanzpolitischen<br />

Umfelds abgestimmt werden. Auf Basis einer diesbezüglichen Priorisierung werden<br />

für die Änderungen im Gehaltssystem die folgenden Schwerpunkte gesetzt:<br />

1. In einem ersten Schritt wird für die Lehrkräfte und Schulleitungen ab 1. August 2014 im Gesetz<br />

der Anspruch auf einen jährlichen individuellen Gehaltsaufstieg verankert. Die Gehaltskurve<br />

verläuft künftig (wieder) degressiv und das Maximalgehalt kann nach 27 Jahren anrechenbarer<br />

Berufserfahrung erreicht werden.<br />

2. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, die Lehrkräfte und Schulleitungen ab 2015 schrittweise<br />

– wenn möglich innert zehn Jahren – auf die neue Gehaltskurve zu überführen (so genannter<br />

zusätzlicher individueller Gehaltsaufstieg). Damit könnte der Rückstand zu den Löhnen des<br />

Arbeitsmarkts („Delle“) aufgehoben bzw. vermindert werden. Konkret erfolgt eine Annäherung<br />

an die Gehälter anderer <strong>Kanton</strong>e (z. B. Solothurn; Basel-Stadt) bzw. teilweise sogar deren Überholung<br />

(z. B. Luzern; Aargau). Erhöht werden damit auch die „Lebenslöhne“. Angesichts<br />

der zurzeit schwierigen finanzpolitischen Lage des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> wird diese Korrektur nicht im<br />

Gesetz fixiert, sondern der Regierungsrat mit einer „Kann-Formulierung“ beauftragt, jährlich<br />

und mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten, die ihm der Grosse Rat zur Verfügung stellt, zu<br />

beschliessen, ob und in welchem Umfang Korrekturmassnahmen vorgenommen werden.<br />

Auf eine generelle Erhöhung aller Grundgehälter wird verzichtet. Dies, weil das Kosten-Nutzen-<br />

Verhältnis einer solchen Massnahme gering ist und sich im Rahmen der Analysen gezeigt hat,<br />

dass Handlungsbedarf vor allem bei der Gehaltsentwicklung besteht. Nachfolgend werden die beiden<br />

Schwerpunkte näher erläutert.<br />

4.4.1 Verankerung des Anspruchs auf einen jährlichen Gehaltsaufstieg<br />

Das geltende System sieht keinen Anspruch auf einen jährlichen Gehaltsaufstieg vor. Künftig soll<br />

dieser wieder verankert werden. Dies hat folgende Vorteile:<br />

Ein Leistungslohnsystem liegt im Bereich der Lehrerschaft nicht vor bzw. soll auch nicht eingeführt<br />

werden (vgl. Ausführungen in Kapitel 2.2.1). Durch die Verankerung des Anspruchs und die Fest-

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