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Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...

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9<br />

nach Inkrafttreten vor. 13 <strong>Die</strong> VEAV war auch <strong>die</strong> erste Verordnung, <strong>die</strong> von allen<br />

alliierten Mächten anerkannt wurde. Das heißt: Erst ab September 1946 konnte <strong>die</strong><br />

Anmeldung in ganz Österreich vorgenommen werden. 14 Recte: in fast ganz Österreich.<br />

Denn <strong>die</strong> sowjetische Besatzungsmacht anerkannte zwar im Prinzip <strong>die</strong> Verordnung,<br />

hatte aber eine Anmeldung gemäß der VEAV in den von ihr beschlagnahmten<br />

Betrieben ausdrücklich verboten. 15<br />

Zum dritten ergibt <strong>die</strong> erste, umfassende Auswertung vom 15. März 1947 keinen<br />

aussagekräftigen Wert – womit das Ziel, einen Überblick über das Ausmaß der<br />

Entziehungen zu gewinnen, verfehlt wurde. Laut der VEAV vom 15. September 1946<br />

war ja vorgesehen gewesen, den Wert des entzogenen Vermögens am 13. März 1938<br />

(§ 3, Abs. 1), am Tag der Eigentumsübertragung (§ 3, Abs. 4) <strong>und</strong> am Tag der<br />

Anmeldung (§ 3, Abs. 7) anzugeben. Ein Hinweis auf <strong>die</strong> Unzulänglichkeit der Zahlen<br />

findet sich im Bericht der Verwaltungsbehörde Mühlviertel am 8. Jänner 1947 an das<br />

BMVS:<br />

„<strong>Die</strong> genauere Bearbeitung der Anmeldungen über entzogenes Vermögen<br />

wird ergeben, das [sic] eine Anzahl der Anmeldungen den Bestimmungen der<br />

Verordnung über entzogenes Vermögen kaum entsprechen <strong>und</strong> von den<br />

eventuellen Restitutionsgesetzen schwerlich erfasst werden dürfte. Es wurde<br />

[sic] nämlich unter den freiwilligen Anmeldungen – wie <strong>die</strong> bisherige<br />

Durchsicht ergab – auch solche Vermögenswerte angemeldet, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong><br />

Kriegsereignisse vernichtet oder bei militärischen Aktionen geraubt oder<br />

geplündert wurden.“ 16<br />

Ähnliche Probleme gab es auch in anderen B<strong>und</strong>esländern. Einige Landesregierungen 17<br />

berichteten, dass bei der Gegenüberstellung der Werte von 1938 <strong>und</strong> zum Zeitpunkt<br />

13 BGBl 1946/166 vom 15. September 1946.<br />

14 Gottfried Klein: 1938–1968. Dreißig Jahre Vermögensentziehung <strong>und</strong> Rückstellung. In:<br />

Österreichische Juristen-Zeitung, 24. Jg., 1969, S. 59. <strong>Die</strong> Basis dafür war von den alliierten<br />

Besatzungsmächten im Zweiten Kontrollabkommen vom 28. Juni 1946 geschaffen worden,<br />

abgedruckt in Manfried Rauchensteiner: Der Sonderfall. <strong>Die</strong> Besatzungszeit in Österreich 1945 bis<br />

1955. Neuauflage Wien 1995, S. 344ff.<br />

15 ÖstA, AdR BMF-VS 20.018-1/47 in Karton 17.<br />

16 ÖstA, AdR BMF-VS 20.018-1/47 in Karton 17.<br />

17 <strong>Die</strong> Nieder<strong>österreichische</strong> am 13. Jänner 1947, <strong>die</strong> Burgenländische am 16. Jänner 1947 <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Kärntner am 10. Februar 1947.

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