Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
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Erk<strong>und</strong>igungen dürfte <strong>die</strong>s vielfach darauf zurückzuführen sein, daß <strong>die</strong> in der<br />
Materie versierten Sachbearbeiter <strong>und</strong> Referenten auf andere Posten versetzt<br />
wurden <strong>und</strong> <strong>die</strong>se Agenden nunmehr von Beamten versehen werden, <strong>die</strong> auf<br />
<strong>die</strong>sem Rechtsgebiete nur wenig Kenntnis aufweisen.“ 83<br />
Das BMF bat daher mit einem R<strong>und</strong>erlass um Einhaltung der Weisungen <strong>und</strong> um<br />
Beachtung der R<strong>und</strong>erlässe. 84<br />
<strong>Die</strong> letzte Phase des Ersten Rückstellungsgesetzes dauerte von August 1956 bis zum<br />
Ende der verwertbaren Statistiken, bis Dezember 1959. <strong>Die</strong> letzten Verfahren wurden<br />
vom BMF minutiös verfolgt <strong>und</strong> <strong>die</strong> Finanzlandesdirektionen genau beobachtet.<br />
Beispiel dafür ist der Briefwechsel zwischen dem BMF <strong>und</strong> der FLD Salzburg. Am 7.<br />
Jänner 1958 schrieb das BMF an <strong>die</strong> FLD Salzburg, dass <strong>die</strong>se <strong>die</strong><br />
Rückstellungsverfahren nicht mit größter Beschleunigung bearbeite. <strong>Die</strong>s gelte<br />
insbesondere für den Fall des Benediktinerstiftes St. <strong>Peter</strong> in Salzburg, der in „vielfach<br />
völlig unzweckmässigen, ja sogar vorschriftswidrigen Behandlung“ durch <strong>die</strong> FLD<br />
Salzburg stünde. <strong>Die</strong> FLD antwortete am 5. Februar 1958, dass <strong>die</strong> Mängel dem<br />
Bearbeiter vorgehalten wurden <strong>und</strong> insbesondere der entsprechende R<strong>und</strong>erlass, auf<br />
den das BMF aufmerksam gemacht hatte, „in der ungesäumten Abwicklung der derzeit<br />
noch unerledigten Rückstellungsangelegenheiten“ beachtet wurde. 85 <strong>Die</strong> deutlichen<br />
Worte zeigten Wirkung, verständigte <strong>die</strong> FLD Salzburg das BMF 1960 doch erneut<br />
über <strong>die</strong> Erledigung der Rückstellungsverfahren. 86<br />
83 Vermerk der Abteilung 34, 11. Februar 1957, ÖstA, AdR BMF-VS 210.598-34/59.<br />
84 R<strong>und</strong>erlass Nr. 85, 11. Februar 1957, ÖstA, AdR BMF-VS 203.100-34/57.<br />
85 ÖstA, AdR BMF-VS 225.140-34/58. <strong>Die</strong> FLD Salzburg spielte auf den R<strong>und</strong>erlass Nr. 80 des BMF<br />
vom 25. Juli 1956 an, in dem das BMF <strong>die</strong> beschleunigte Erledigung der Rückstellungsverfahren<br />
empfahl, „um endlich einmal eine Beruhigung der Wirtschaft <strong>und</strong> stabile Eigentumsverhältnisse zu<br />
schaffen.“, R<strong>und</strong>erlass Nr. 80, 25. Juli 1956, Zl. 247.118-34/1956, ÖstA, AdR Depot 3/6, Karton<br />
„BMF Beilagen etc. 1919ff“, Mappe „Weisungen in Rückstellungsangelegenheiten“.<br />
86 ÖstA, AdR BMF-VS 250.385-34/60.