Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
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11<br />
Milliarden RM – bekanntgegeben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>österreichische</strong>n Behörden überprüfen<br />
wollten. 19<br />
Das BMVS sah einen möglichen Ansatz zur Berechnung jüdischen Vermögens in den<br />
Zahlungen für <strong>die</strong> Reichsfluchtsteuer 20 <strong>und</strong> Judenvermögensabgabe. 21 <strong>Die</strong> zuständige<br />
Behörde, der Oberfinanzpräsident Wien-Niederdonau hatte im Gebiet der Ostmark<br />
181 Millionen RM an Reichsfluchtsteuer eingehoben. 22 <strong>Die</strong> Reichsfluchtsteuer, <strong>die</strong> 25<br />
Prozent des jüdischen Vermögens betrug, mal vier ergäbe ein jüdisches Vermögen im<br />
Gesamtwert von 724 Millionen RM. Nach genauer Besprechung der Hintergründe –<br />
unter anderem bemängelte man das Fehlen zahlreicher Rechte, darunter <strong>die</strong>jenigen aus<br />
<strong>Die</strong>nstverträgen – vermerkte der zuständige Beamte Gottfried Klein: „Tatsächlich<br />
muss aber <strong>die</strong>ses Vermögen /.../ wesentlich höher gewesen sein“. 23<br />
Für <strong>die</strong> Verrechnung <strong>und</strong> Einhebung der JUVA war während der NS-Zeit ebenfalls der<br />
Oberfinanzpräsident (OFP) zuständig gewesen. Der OFP hatte folgende Beträge<br />
eingehoben:<br />
OFP Wien-Niederdonau 143,000.000 RM<br />
OFP Linz 900.000 RM<br />
OFP Innsbruck 1,270.000 RM<br />
OFP Graz 2,130.000 RM<br />
Zusammen 147,300.000 RM<br />
<strong>Die</strong>se Ziffern stellten das tatsächliche Aufkommen <strong>und</strong> nicht <strong>die</strong> Vorschreibungen dar.<br />
Auch auf Basis der JUVA war in den Augen des zuständigen Beamten Klein „eine fixe<br />
Ziffer zu errechnen /.../ schwer möglich, es kann nur gesagt werden, daß das<br />
Verhältnis von 147 Millionen für Juva <strong>und</strong> 181 Millionen für Reichsfluchtsteuer ein<br />
durchaus glaubwürdiges ist.“<br />
19<br />
ÖstA, AdR BMF-VS 21.440-1/47. <strong>Die</strong> Berechnung wurde von Robert Willer bekannt gegeben.<br />
20<br />
Juden mussten beim Verlassen des Deutschen Reiches Reichsfluchtsteuer zahlen; sie machte 25<br />
Prozent jenes Vermögens aus, das 1938 den NS-Behörden gemeldet werden musste.<br />
21<br />
<strong>Die</strong> Judenvermögensabgabe (JUVA) war eine Abgabe, <strong>die</strong> der jüdische Eigentümer bei der<br />
Veräusserung („Arisierung“) zu bezahlen hatte.<br />
22<br />
ÖstA, AdR BMF-VS 21.440-1/47.<br />
23<br />
Zl. 25.119-1/47, 15. März 1947, ÖstA, AdR BMF, Nachlass Klein, Karton 32.