Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
35<br />
Vermögensverfall ausgesprochen wurde, wodurch deren Kunstsammlungen der<br />
Republik Österreich verfielen. 92<br />
Bei beiden Möglichkeiten war das entzogene Vermögen also vorübergehend in<br />
Eigentum der Republik Österreich. <strong>Die</strong>s machte ein anderes, genaueres Vorgehen der<br />
Behörden notwendig. So bemerkte <strong>die</strong> Abteilung 34 des BMF:<br />
„<strong>Die</strong> bisherigen Erfahrungen nach dem Zweiten RStG. haben aber gezeigt,<br />
daß es auf <strong>die</strong>sem Gebiete sehr selten zu Vergleichen kommt, weil <strong>die</strong> mit der<br />
Verwaltung der Vermögen befaßten <strong>Die</strong>nststellen schon im Hinblick auf eine<br />
künftige Kritik des Rechnungshofes eine instanzmäßige Entscheidung<br />
vorziehen, <strong>die</strong> in jedem einzelnen Falle langwierige Erhebungen <strong>und</strong><br />
Beweisaufnahmen erfordert.“ 93<br />
Wie ein Blick in <strong>die</strong> Statistiken über <strong>die</strong> Berufungen belegt, wurden Bescheide nach<br />
dem Zweiten Rückstellungsgesetz tatsächlich überproportional oft in zweiter Instanz<br />
angefochten: Mit Juni 1955, dem Zeitpunkt obigen Stimmungsbildes, waren von<br />
12.489 Bescheiden des Ersten Rückstellungsgesetzes 939 in zweiter Instanz<br />
angefochten – d.h. r<strong>und</strong> jeder 13. Bescheid. Von 1.568 Bescheiden nach dem Zweiten<br />
Rückstellungsgesetz waren 501 in zweiter Instanz – ger<strong>und</strong>et war das jeder dritte<br />
Bescheid.<br />
<strong>Die</strong> Erwähnung des Rechnungshofes nahm Bezug auf dessen Einschau in <strong>die</strong> FLD<br />
Wien zu Jahreswechsel 1951/1952. Damals hatte der Rechnungshof <strong>die</strong> „äußerst<br />
schleppende Erledigung der Anträge nach dem 2. Rückstellungsgesetz (im November<br />
1951 bloß 4 Fälle erledigt)“ bemängelt, „obwohl der B<strong>und</strong>esminister für Finanzen<br />
bereits wiederholt auf <strong>die</strong> rasche Erledigung <strong>die</strong>ser Fälle gedrungen hat.“ 94<br />
Beide Punkte finden in den Akten ihre Bestätigung <strong>und</strong> in der Konstruktion des<br />
Gesetzes ihre Ursache. <strong>Die</strong> Durchführung des Vermögensverfalls barg wie jede<br />
Entscheidung, bei der mehrere Behörden beteiligt sind, eine Gefahr der Verzögerung<br />
92<br />
Siehe dazu ÖstA, AdR BMF-VS Sonderlegung Nr. 10, „Adolf Hitler“ (= Karton 6.669) <strong>und</strong> Nr. 11,<br />
„Alfred Rosenberg“ (= Karton 6.670)<br />
93<br />
Vermerk der Abteilung 34, 6. Juni 1955, ÖstA, AdR BMF-VS 204.024-34/59.<br />
94<br />
Archiv des Rechnungshofes 817-4/53.