27.10.2013 Aufrufe

Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...

Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...

Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

35<br />

Vermögensverfall ausgesprochen wurde, wodurch deren Kunstsammlungen der<br />

Republik Österreich verfielen. 92<br />

Bei beiden Möglichkeiten war das entzogene Vermögen also vorübergehend in<br />

Eigentum der Republik Österreich. <strong>Die</strong>s machte ein anderes, genaueres Vorgehen der<br />

Behörden notwendig. So bemerkte <strong>die</strong> Abteilung 34 des BMF:<br />

„<strong>Die</strong> bisherigen Erfahrungen nach dem Zweiten RStG. haben aber gezeigt,<br />

daß es auf <strong>die</strong>sem Gebiete sehr selten zu Vergleichen kommt, weil <strong>die</strong> mit der<br />

Verwaltung der Vermögen befaßten <strong>Die</strong>nststellen schon im Hinblick auf eine<br />

künftige Kritik des Rechnungshofes eine instanzmäßige Entscheidung<br />

vorziehen, <strong>die</strong> in jedem einzelnen Falle langwierige Erhebungen <strong>und</strong><br />

Beweisaufnahmen erfordert.“ 93<br />

Wie ein Blick in <strong>die</strong> Statistiken über <strong>die</strong> Berufungen belegt, wurden Bescheide nach<br />

dem Zweiten Rückstellungsgesetz tatsächlich überproportional oft in zweiter Instanz<br />

angefochten: Mit Juni 1955, dem Zeitpunkt obigen Stimmungsbildes, waren von<br />

12.489 Bescheiden des Ersten Rückstellungsgesetzes 939 in zweiter Instanz<br />

angefochten – d.h. r<strong>und</strong> jeder 13. Bescheid. Von 1.568 Bescheiden nach dem Zweiten<br />

Rückstellungsgesetz waren 501 in zweiter Instanz – ger<strong>und</strong>et war das jeder dritte<br />

Bescheid.<br />

<strong>Die</strong> Erwähnung des Rechnungshofes nahm Bezug auf dessen Einschau in <strong>die</strong> FLD<br />

Wien zu Jahreswechsel 1951/1952. Damals hatte der Rechnungshof <strong>die</strong> „äußerst<br />

schleppende Erledigung der Anträge nach dem 2. Rückstellungsgesetz (im November<br />

1951 bloß 4 Fälle erledigt)“ bemängelt, „obwohl der B<strong>und</strong>esminister für Finanzen<br />

bereits wiederholt auf <strong>die</strong> rasche Erledigung <strong>die</strong>ser Fälle gedrungen hat.“ 94<br />

Beide Punkte finden in den Akten ihre Bestätigung <strong>und</strong> in der Konstruktion des<br />

Gesetzes ihre Ursache. <strong>Die</strong> Durchführung des Vermögensverfalls barg wie jede<br />

Entscheidung, bei der mehrere Behörden beteiligt sind, eine Gefahr der Verzögerung<br />

92<br />

Siehe dazu ÖstA, AdR BMF-VS Sonderlegung Nr. 10, „Adolf Hitler“ (= Karton 6.669) <strong>und</strong> Nr. 11,<br />

„Alfred Rosenberg“ (= Karton 6.670)<br />

93<br />

Vermerk der Abteilung 34, 6. Juni 1955, ÖstA, AdR BMF-VS 204.024-34/59.<br />

94<br />

Archiv des Rechnungshofes 817-4/53.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!