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Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...

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47<br />

des gesamten Instanzenweges, <strong>die</strong> bei Anrufung der obersten Instanz automatisch eine<br />

längere ist?<br />

<strong>Die</strong> Datenlage ist vergleichsweise dünn, setzt erst in den späteren Jahren des Vollzuges ein<br />

<strong>und</strong> lässt daher kaum Aussagen über <strong>die</strong> Verfahren zu. In der folgenden Grafik wurden <strong>die</strong><br />

Verfahren nach Erstem <strong>und</strong> Zweitem Rückstellungsgesetz zusammen gefasst.<br />

Abbildung 6: Erledigung der Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof nach dem Ersten<br />

<strong>und</strong> Zweiten Rückstellungsgesetz zusammen. 116<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

51<br />

Nicht zu erklären war der Umstand, dass in der dritten Instanz verhältnismäßig viele<br />

Verfahren, nämlich 117 nach dem Ersten Rückstellungsgesetz eingereicht wurden <strong>und</strong><br />

„nur“ 93 nach dem Zweiten. Bei der zweiten Instanz war es ja umgekehrt: 1.033<br />

Berufungen nach dem Ersten Rückstellungsgesetz standen hier 1.356 Berufungen nach<br />

dem Zweiten gegenüber.<br />

4<br />

54<br />

3<br />

6<br />

11<br />

51<br />

9<br />

Unter den Beschwerdeführern waren jedenfalls auffallend viele Organisationen,<br />

behördliche Institutionen (wie Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, deren<br />

Beschwerden auf Vermögen der ehemaligen Landkreise abzielten) sowie Firmen <strong>und</strong><br />

116 Quellen: ÖstA, AdR BKA-AA 316.029-pol/53, ÖstA, AdR BMF-VS 200.937-34/57 (Karton<br />

4<br />

17<br />

29 28<br />

1953 1954 1955 1956 1957 1958<br />

Bescheid bestätigt Zurückziehung oder Abweisung<br />

Bescheid aufgehoben noch offen<br />

10<br />

7<br />

6<br />

1<br />

0<br />

8<br />

22<br />

3<br />

3

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