Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
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47<br />
des gesamten Instanzenweges, <strong>die</strong> bei Anrufung der obersten Instanz automatisch eine<br />
längere ist?<br />
<strong>Die</strong> Datenlage ist vergleichsweise dünn, setzt erst in den späteren Jahren des Vollzuges ein<br />
<strong>und</strong> lässt daher kaum Aussagen über <strong>die</strong> Verfahren zu. In der folgenden Grafik wurden <strong>die</strong><br />
Verfahren nach Erstem <strong>und</strong> Zweitem Rückstellungsgesetz zusammen gefasst.<br />
Abbildung 6: Erledigung der Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof nach dem Ersten<br />
<strong>und</strong> Zweiten Rückstellungsgesetz zusammen. 116<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
51<br />
Nicht zu erklären war der Umstand, dass in der dritten Instanz verhältnismäßig viele<br />
Verfahren, nämlich 117 nach dem Ersten Rückstellungsgesetz eingereicht wurden <strong>und</strong><br />
„nur“ 93 nach dem Zweiten. Bei der zweiten Instanz war es ja umgekehrt: 1.033<br />
Berufungen nach dem Ersten Rückstellungsgesetz standen hier 1.356 Berufungen nach<br />
dem Zweiten gegenüber.<br />
4<br />
54<br />
3<br />
6<br />
11<br />
51<br />
9<br />
Unter den Beschwerdeführern waren jedenfalls auffallend viele Organisationen,<br />
behördliche Institutionen (wie Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, deren<br />
Beschwerden auf Vermögen der ehemaligen Landkreise abzielten) sowie Firmen <strong>und</strong><br />
116 Quellen: ÖstA, AdR BKA-AA 316.029-pol/53, ÖstA, AdR BMF-VS 200.937-34/57 (Karton<br />
4<br />
17<br />
29 28<br />
1953 1954 1955 1956 1957 1958<br />
Bescheid bestätigt Zurückziehung oder Abweisung<br />
Bescheid aufgehoben noch offen<br />
10<br />
7<br />
6<br />
1<br />
0<br />
8<br />
22<br />
3<br />
3