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Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...

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13<br />

sich der Wert auf 6,5 Milliarden. Da aber <strong>die</strong> entzogenen Werte mit „etwa<br />

durchschnittlich 40%“ unterbewertet wären, ergäben sich Schäden von insgesamt neun<br />

Milliarden. <strong>Die</strong>se Zahl bereinigte man um das absehbar rückstellungspflichtige<br />

Vermögen, um sie dann mit dem „Reparationsindex“ vier zu multiplizieren <strong>und</strong> mit<br />

einer Preiserhöhung von „durchschnittlich 50%“ zu summieren. Da fehlten aber <strong>die</strong><br />

Forderungen, <strong>die</strong> sich aus der Auflösung verschiedener <strong>Die</strong>nstverhältnisse ergeben<br />

könnten, <strong>und</strong> <strong>die</strong> man „vorsichtig mit etwa 1 Milliarde ö.S.“ bewertete. Das noch mal<br />

vier – ohne Preiserhöhung – ergab einen Gesamtschadensbetrag von 34 Milliarden S. 26<br />

Mangels Alternative musste also <strong>die</strong> zuständige Abteilung 1 des BMVS doch <strong>die</strong><br />

VEAV auswerten. Dazu erstellte es eine umfangreiche Tabelle, <strong>die</strong> hier<br />

zusammengefasst ist.<br />

26 ÖstA, AdR BMF-VS 20.186-1/47.

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