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Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...

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17<br />

Sammelstellen, welchen im Sinne des Artikel 26, Absatz 2 des Staatsvertrages das<br />

„erblose“ Vermögen zufallen sollte. 36<br />

1958 konnte man eine neue Zahl präsentieren: 6.090 Posten im Gesamtwert von<br />

238,500.000 S galten als aufgr<strong>und</strong> der VEAV als entzogen angemeldetes, nicht<br />

beanspruchtes Vermögen. Wie üblich waren in Wien mit 3.542 Posten in einem<br />

Gesamtwert von 134,800.000 S <strong>die</strong> meisten Vermögenschaften noch nicht<br />

beansprucht. 37<br />

Nicht nur wegen des langen Zeitraumes von 1945 bis 1958 sind <strong>die</strong> Auswertungen der<br />

Materialien der VEAV eine wertvolle Quelle. Sie enthalten in unterschiedlichem<br />

Ausmaß <strong>und</strong> – wie gezeigt – in unterschiedlicher Genauigkeit Wertangaben zu der<br />

rückstellungsverfangenen, d.h. <strong>die</strong> von einem Rückstellungsverfahren erfasste,<br />

Vermögenschaft. Daher vermitteln <strong>die</strong> Materialien einen Überblick über <strong>die</strong><br />

verschiedensten Vermögensentziehungen <strong>und</strong> Entzieher – in den Listen des Jahres<br />

1952 tauchen als Entzieher unter vielen anderen auf: <strong>die</strong> Österreichische<br />

Nationalbibliothek, Stiftungen der Stadt Wien <strong>und</strong> <strong>die</strong> Akademie der Wissenschaften.<br />

Dem Reichsstudentenwerk ist eine eigene Mappe gewidmet ebenso der Wiener<br />

Ärztekammer, dem Kreditschutzverband von 1870 (meldete verschiedene Guthaben<br />

von Einzelpersonen an) oder der Gesellschaft für Revision <strong>und</strong> treuhändige<br />

Verwaltung. 38 In den Listen von 1958 sind auffallend viele Stiftungen <strong>und</strong> Fonds<br />

Gegenstand der Rückstellungsverfahren. 39<br />

Zum zweiten sind <strong>die</strong> Listen im besonderen <strong>und</strong> <strong>die</strong> VEAV im allgemeinen ein Beleg<br />

für <strong>die</strong> lückenhafte Arbeit der Behörden im Bereich der Rückstellungen von<br />

Vermögenschaften, <strong>die</strong> sich unter ihrer eigenen Verwaltung befanden. <strong>Die</strong>s zeigen<br />

36<br />

Erlass, 23. April 1956, ÖstA, AdR BMF-VS 270.311-34/61.<br />

37<br />

ÖstA, AdR BMF, Nachlass Klein, Karton 7, Rückstellungsanspruchsgesetze V, 1957. <strong>Die</strong>ser<br />

Überblick stammt vom 9. Dezember 1958.<br />

38<br />

ÖstA, AdR BMF-VS Karton 4.541.<br />

39<br />

ÖstA, AdR BMF-VS 205.154-34/59 (Karton 4.540). Es geht aber nicht hervor, wie <strong>die</strong><br />

Rückstellungsverfahren ausgingen. Angegeben ist nur, dass es zu einem Vergleich kam.

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