Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
31<br />
erledigen hatte. In einer Zeit, in der <strong>die</strong> FLD Wien pro Monat r<strong>und</strong> 255 Bescheide<br />
nach dem Ersten Rückstellungsgesetz erließ, 77 kritisierte der Rechnungshof <strong>die</strong>se<br />
Behörde besonders heftig. Er bemängelte am 14. April 1947 sowohl <strong>die</strong> Verwaltung<br />
von entzogenem Vermögen 78 als auch <strong>die</strong> Rückstellung in der Praxis. <strong>Die</strong> Erledigung<br />
der Rückstellungsanträge erfolgte „fast durchwegs erst nach Ablauf von größeren<br />
Zeiträumen“. <strong>Die</strong> mit den Rückstellungen befasste Abteilung verfügte über kein<br />
Verzeichnis der von ihr verwalteten Gr<strong>und</strong>stücke. Das Personal wechselte ständig,<br />
wodurch Rückstände entstanden wären. 79 <strong>Die</strong>se Kritik war berechtigt. Wie in dem<br />
Projekt über <strong>die</strong> FLD Wien gezeigt wird, gelang es <strong>die</strong>ser Behörde erst 1950, eine<br />
geeignete Struktur zu finden <strong>und</strong> den Beamten eine entsprechende Arbeitseinstellung<br />
zu vermitteln. 80<br />
Derartige Verhältnisse hatten jedenfalls ihre Konsequenzen: <strong>Die</strong> Bescheide der ersten<br />
Jahre waren tendenziell nicht korrekt verfasst. Daher musste das BMVS im Februar<br />
1947 allen Finanzlandesdirektionen mitteilen, dass <strong>die</strong>se anzuführen hatten, „auf Gr<strong>und</strong><br />
welcher Tatsachen <strong>die</strong> Voraussetzung für <strong>die</strong> Anwendung des Ersten<br />
Rückstellungsgesetzes gegeben sind.“ 81<br />
Daraus resultiert <strong>die</strong> Frage ob eine Verbindung zwischen fehlerhaften Bescheiden <strong>und</strong><br />
der Zahl der Berufungsverfahren hergestellt werden kann? Bis Ende 1948 wurden<br />
durchschnittlich<br />
12 neue Berufungsverfahren im Monat beantragt, in den Jahren 1949/59 waren es<br />
durchschnittlich 11, dann 8 (1951) <strong>und</strong> 7 (1952). 1953 wurden wieder 11<br />
Berufungsverfahren monatlich beantragt. Bedenkt man <strong>die</strong> anfängliche Unsicherheiten<br />
77 Geht man davon aus, dass das Erste Rückstellungsgesetz ab Ende November 1946, dem frühesten<br />
Datum eines Bescheides, vollzogen wurde, <strong>und</strong> summiert man <strong>die</strong> Zahl der endgültigen 533<br />
Bescheide mit den 745 zwischenerledigten Bescheiden – zum Stichtag 30. April 1947 –, so kommt<br />
man auf durchschnittlich 255,6 Bescheide. Herkunft der Zahlen: ÖstA, AdR BMF-VS 121.813-8/47.<br />
78 Einige von der FLD Wien bestellte Gebäudeverwalter setzten sich über Richtlinien hinweg,<br />
erhielten mehr als <strong>die</strong> zugestandenen 10 Prozent des einkassierten reinen Hauptmietzinses, blieben<br />
mit der Zinsabrechnung oft über 1/2 Jahre im Rückstand <strong>und</strong> zahlten Zinsüberschüsse nicht ein.<br />
79 ÖstA, AdR BMF-VS 124.132-8/47 <strong>und</strong> Archiv des Rechnungshofes 300-11/47.<br />
80 Siehe <strong>Peter</strong> <strong>Böhmer</strong>: „<strong>Die</strong> Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich <strong>und</strong> das Burgenland<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> Rückstellung entzogener Vermögen.“