Peter Böhmer: Die österreichische Finanzverwaltung und die ...
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Z AHLEN<br />
21<br />
Ab Anfang 1948 berichteten <strong>die</strong> Landesbehörden, <strong>die</strong> Finanzlandesdirektionen,<br />
monatlich dem übergeordneten B<strong>und</strong>esministerium (bis 1950 dem BMVS, nach dessen<br />
Auflösung dem BMF) über <strong>die</strong> Entwicklung der Bescheide nach dem Ersten <strong>und</strong><br />
Zweiten Rückstellungsgesetz. Das entsprechende B<strong>und</strong>esministerium fasste <strong>die</strong>se<br />
Berichte zusammen <strong>und</strong> erstellte daraus eine Statistik, <strong>die</strong> nach B<strong>und</strong>esländern<br />
gegliedert war <strong>und</strong> <strong>die</strong> b<strong>und</strong>esweite Summe aller Angaben enthielt.<br />
Der zeitliche Vergleich macht beträchtliche Abweichungen <strong>und</strong> Fehler sichtbar.<br />
Einerseits wurden Rückstellungsanträge nach dem falschen Gesetz eingebracht <strong>und</strong><br />
von den Behörden nicht sofort erledigt, was im BMF Verwirrung auslöste, 48<br />
andererseits zählten <strong>die</strong> Finanzlandesdirektionen ungenau oder unterschiedlich. <strong>Die</strong>se<br />
Fehler wurden vom BMF im jeweils darauffolgenden Berichtsdatum berichtigt <strong>und</strong><br />
erklärt, 49 was im Folgenden nicht im Detail verfolgt werden kann. Im Sinne der<br />
Übersichtlichkeit enthalten <strong>die</strong> Grafiken <strong>die</strong> Angaben in Jahresschritten.<br />
48<br />
Zl. 198.523-34/51, ÖstA, AdR BMF, Nachlass Klein, Karton 23 sowie ÖstA, AdR BMF-VS<br />
225.710-34/56.<br />
49<br />
Beispielhafte Äußerungen dazu in ÖstA, AdR BMF-VS Karton 4.498, 200.937-34/57.