20 Kurzmeldungen Anzeige94,5x57,5Georg_Malta.indd 1 17.09.2008 22:03:22 Uhr Deutsche Praxis f. Allgemeinmedizin <strong>Lanzarote</strong><strong>37</strong>° Oktober 08 Wolfgang Jung Leit. Arzt / Doctor C/Puerto Cabras, 6-Local 1 35580 Playa Blanca Tel.: 0034-928 519 046 Fax: 0034-928 519 519 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 10:00 - 17:00 Uhr Sa. 10:00 - 13:00 Uhr Sonntag Geschlossen deutschepraxis.lanzarote@gmx.de (Neben d. Hotel Iberostar Papagayo) Kanaren: Immer mehr misshandelte Frauen Kanarische Inseln (kk) – Zwischen Januar und Juli 2008 haben 7738 Frauen beim Notdienst für misshandelte Frauen (Telefon 112) angerufen, das waren 1254 Anrufe mehr als im Vorjahreszeitraum, was einem Plus von 19 Prozent entspricht. Inés Rojas, frühere Inselpräsidentin von <strong>Lanzarote</strong> und jetzige Ministerin für Soziales, Jugend und Wohnungsbau in Las Palmas, stellte fest, dass immer mehr kanarischen Frauen von dem Notdienst wüssten und immer mehr ihn auch in Anspruch nähmen. Den Notdienst gibt es seit neun Jahren, er ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt. Auf <strong>Lanzarote</strong> erbaten in der oben beschriebenen Zeit 527 Frauen Hilfe, auf Teneriffa riefen 3546 an, dann folgte Gran Canaria mit 2957 Anrufen. Die Statistik beschreibt auch die unterschiedlichen Aggressionsformen: am schlimmsten ist „Körperliche Gewalt in Verbindung mit sexueller Aggression“. 38-mal riefen Frauen aus diesem Grund an. „Physische Gewalt ohne sexuelle Aggression“ wurde 3628 Mal angezeigt, ein Anstieg von 669 Fällen. Die Rubrik „Nicht körperliche Gewalt“ ver- zeichnete einen Anstieg um <strong>37</strong>4 neue Fälle. Zwei Frauen wurden so stark verprügelt, dass sie starben. Die hiesige Regierung ahndet häusliche Gewalt rigide und bietet misshandelten Frauen wirtschaftliche Hilfe in Form einer Einmahlzahlung, die etwa der Höhe von sechs Monaten Arbeitslosengeld entspricht. Dieses Geld können betroffene Frauen beim Instituto Canario de la Mujer (ICM) als Soforthilfe beantragen. Infos auf www.gobiernodecanarias.org, dann „Consejerías“ und dann „Bienestar social“ anklicken. Unter „Mujer e Igualdad“ fi ndet man die entsprechenden Anträge als download. Adresse: Instituto Canario de la Mujer (ICM), C/ Prof. Agustín Millares Carló, nº 18 - Edf. Servicios Múltiples II Planta 3ª, 35071 Las Palmas de Gran Canaria.Telefonisch ist das ICM unter 928 30 63 30 zu erreichen. Weitere Infos auch über www.gobiernodecanarias.org/icmujer/. Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch von Autónomos Spanien (sb) – Letztes Jahr hat die spanische Kammer das Gesetz über den Status der „Autónomos“ (Ley del Estatuto del Trabajo Autónomo) reformiert und „Autónomos“ neue Rechte und mehr Schutz eingeräumt. In der Gesetzesreform ging es hauptsächlich um den Status der „abhängig Selbstständigen“ (autónomos dependientes), die Minimum 75 Prozent ihres Einkommens mit ein und demselben Auftraggeber erwirtschaften. In Spanien sind das schätzungsweise eine halbe Million der insgesamt drei Millionen Menschen, die auf eigene Rechnung arbeiten. Neu ist unter anderem, dass abhängig Beschäftigte zukünftig Anspruch auf 18 Tage Urlaub haben und nicht wie früher auf nur 15 Tage. Allerdings muss sich der Autónomo diesen Urlaub selbst fi nanzieren; es handelt sich also um unbezahlten Urlaub. Allerdings - und das ist wichtig - werden diese Urlaubstage von der Sozialversicherung wie Arbeitstage behandelt und bei der späteren Rentenberechnung angerechnet. Auch die soziale Situation der „Autónomos“ haben die Abgeordneten verbessert: So hat die Regierung Autónomos den Angestellten bezüglich des Mutterschutzes und Vaterschaftsgeldes praktisch gleichgestellt. Außerdem springt die Sozialversicherung für Autónomos nicht nur bei zeitweiser Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein, sondern auch bei so genannten „Accidentes in itínere“, also Unfällen die auf dem Weg von und zur Arbeit passieren. Es sei denn, präzisiert das Gesetz, es kann bewiesen werden, dass sich der Autónomo auf einem Weg befand, der nichts mit seinem Auftrag zu tun hatte. Autónomos dürfen auch ihre Kinder anstellen, solange sie bei ihnen im Haus wohnen und jünger als Dreißig sind. Allerdings sind angestellte Familienangehörige vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen. Den Gesetzestext fi nden Sie auf unseren Internetseiten unter www.lanzarote<strong>37</strong>.net.
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