Private Placement - Schmidtner GmbH
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Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />
Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der Zielfonds ihre geschuldeten Leistungen, z.B.<br />
aufgrund einer Insolvenz, nicht erfüllen. Dies kann dazu führen, dass ein Zielfonds neue Verträge<br />
zu ggf. schlechteren Konditionen abschließen muss. Der Ausfall von Vertragspartnern<br />
auf Ebene der Zielfonds kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Fondsgesellschaft auswirken und zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger<br />
führen.<br />
Fremdfinanzierung in den Zielfonds<br />
Die Fondsgesellschaft selbst ist als reiner Eigenkapitalfonds konzipiert. Bei Beteiligungen an<br />
Zweitmarktfonds soll eine Fremdfinanzierung bereits entweder vollständig oder nahezu vollständig<br />
abgelöst worden sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei Direktinvestments in<br />
Schiffsbeteiligungen des Erstmarktes Fremdmittel zur Finanzierung der jeweiligen Schiffe eingesetzt<br />
werden. Es kann insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass Fremdfinanzierungen<br />
nicht oder nur zu schlechteren Konditionen aufgenommen oder prolongiert werden können<br />
als geplant. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auf Ebene der Zielfonds<br />
zu Zwangsverwertungen von Schiffen kommt, wenn eine Fremdfinanzierung nicht<br />
fristgemäß bedient wird. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Schifffahrtsgesellschaften<br />
zusätzliche Leistungen der Anteilseigner in Form von Einlagenerhöhungen<br />
gefordert werden, wenn der Marktwert des Schiffes nicht den Kreditbedingungen (sog.<br />
loan to value) entspricht oder wenn der Kapitaldienst für ein aufgenommenes Darlehen nicht<br />
erbracht werden kann und das Darlehen fällig gestellt wird. Dies kann sich negativ auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft auswirken und zu geringeren<br />
Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen.<br />
Haftung der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft haftet in Höhe der im Handelsregister der Zielfonds eingetragenen<br />
Haftsumme gegenüber Gläubigern der Zielfonds. Wurde die Haftsumme in voller Höhe geleistet<br />
und im Handelsregister eingetragen, so lebt die persönliche Haftung der Fondsgesellschaft<br />
Gläubigern der Zielfonds gegenüber bis zur Höhe der übernommenen Haftsumme<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf, wenn durch Entnahmen das Kapital der Fondsgesellschaft<br />
unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt. Dies gilt auch,<br />
wenn der Verkäufer einer Zielfonds-Beteiligung aus der Beteiligung Entnahmen erhalten hat,<br />
welche zu einem Wiederaufleben der Haftung geführt haben, für die die Fondsgesellschaft<br />
als Erwerberin der Zielfonds-Beteiligung haftet (§§ 172 Abs. 4, 173 HGB).<br />
Ferner lebt die persönliche Haftung der Fondsgesellschaft Gläubigern der Zielfonds gegenüber<br />
bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf,<br />
soweit die Fondsgesellschaft Gewinnanteile entnimmt, während ihr Kapitalanteil durch Verluste<br />
unter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist, oder soweit durch die Entnahme<br />
der Kapitalanteil unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird. Dies kann sich<br />
negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft auswirken und zu<br />
geringeren Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen.<br />
Kommt es zu Auszahlungen an die Fondsgesellschaft, ohne dass ihr entsprechende Gewinne<br />
zugewiesen worden sind, besteht das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz eines Zielfonds der<br />
Insolvenzverwalter des Zielfonds die Rückzahlung der empfangenen, nicht durch Gewinne<br />
gedeckten Auszahlungen verlangt. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
Auszahlungen zurückgefordert werden, weil die Vermögens- oder Liquiditätslage des Zielfonds<br />
einer Auszahlung entgegengestanden hätte.<br />
Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />
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